Grünes Bündnis Stadt Bern

Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Wohnungsnot in der Stadt Bern droht sich zu verschärfen – Es besteht dringender Handlungsbedarf: Das Grüne Bündnis unterstützt deshalb die Stossrichtung der vom Berner Gemeinderat vorgeschlagenen Ergänzung der städtischen Bauordnung mit einem neuen Artikel zum Schutz von Wohnraum bei Wohnungsknappheit. Angesichts einer längerfristigen Strategie zum Erhalt von Wohnraum fordert das GB im Rahmen seiner Stellungnahme insbesondere, dass der vorgeschlagene neue Artikel 16a bereits bei 1.5% statt 1% Leerwohnungsstand zur Anwendung kommt.
 
Das Grüne Bündnis engagiert sich für genügend Wohnraum und den Erhalt von insbesondere kostengünstigem Wohnraum in der Stadt Bern und begrüsst deshalb ausdrücklich, dass der Gemeinderat eine kommunale Regelung in die städtische Bauordnung aufnehmen will, welche den Erhalt von städtischem Wohnraum auch nach Wegfall des kantonalen Gesetzes über die Erhaltung von Wohnraum (WERG) weiterhin schützen will. Damit werden die ca. 5500 Wohnungen in der Stadt Bern, die bisher ausschliesslich durch das WERG geschützt wurden, weiterhin vor Umnutzung in Büroräume oder ersatzlosem Abbruch geschützt.

Da heute das Verhältnis Arbeitsplätze-Wohnen zu Ungunsten des Wohnens ausfällt, setzt sich das GB im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung insbesondere für eine Bevorzugung des sozialpolitischen Interesses des Erhalts von kostengünstigem Wohnraum gegenüber privaten wirtschaftlichen Interessen ein. Denn gemäss Gemeindeordnung (Art. 12), ist die Stadt verpflichtet Massnahmen zu treffen, „um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeiten und Wohnen zu erzielen“. Das GB fordert deshalb einen restriktiven Umgang mit der Ausnahmeregelung und weiterhin eine Prüfung des Einzelfalls.

Gemäss Vorlage soll der neue Artikel 16a der Bauordnung jedoch nur dann zur Anwendung kommen, wenn der über drei Jahre gemittelte Leerwohnungsstand unter 1% liegt. Angesichts der Wohnungsknappheit in Bern beantragt das GB, dass diese Regelung bereits bei 1.5% Leerwohnungsstand gelten soll und fordert mit einem Eventualantrag eine Übergangsbestimmung, derzufolge der neue Artikel 16a ab In Kraft treten fünf Jahre unabhängig vom tatsächlichen Leerwohnungstand gilt.

Das GB erachtet wirksame Massnahmen für den Erhalt und die Förderung von preisgünstigem Wohnraum als zentral und wird sich auch weiterhin für eine Entschärfung der Wohnungsnot in Bern einsetzen.

Die Stellungnahme des Grünen Bündnis zur Ergänzung der städtischen Bauordnung finden Sie hier.

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