Grünes Bündnis Stadt Bern

Sozialhilfe: Massnahmen auswerten und Prioritäten setzen

Motion Fraktion GB/JA! (Cristina Anliker Mansour und Hasim Sancar/GB)


Die BSS hat die Umsetzung von 132 Massnahmen abgeschlossen, die sie im Anschluss an die Debatte rund um Sozialhilfemissbrauch im Jahr 2008 in Auftrag gegeben hatte. Diese Massnahmen kamen v.a. von der SBK und vom Finanzinspektor der Stadt Bern als Empfehlungen. Die Umsetzung dieser Massnahmen hatte zum Ziel die Dossierführung zu verbessern, den Sozialhilfemissbrauch zu verhindern und effizientere administrative Abläufe in der Verwaltung zu schaffen.
Die 132 umgesetzten Massnahmen sind vor allem auf die Verstärkung der Kontrolle der Sozialhilfebeziehenden, auf höhere Anforderungen an die Armutsverwaltung mit internen Kontrollmechanismen und die Durchsetzung von Forderungen mit repressiven Mitteln ausgerichtet. Da dafür wenig zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung standen, ging deren Umsetzung weitgehend auf Kosten der Beratung und ressourcenorientierten Förderung der Armutsbetroffenen. Aus Sicht der Anspruchsberechtigten führten die Massnahmen zu einer überbordenden Bürokratie bei der Antragsstellung und zu einem hochschwelligen, oftmals rechtlich fragwürdigen, Zugang zur Sozialhilfe. Die Qualität der sozialarbeiterischen Beratung und Begleitung der Klientinnen und Klienten leidet unter suboptimalen Rahmenbedingungen; konfliktbeladene Beziehungen zu der Dienststelle sind die Folge.
Wir erachten es als unabdingbar, dass die in den letzten drei Jahren neu eingeführten Massnahmen nach verwaltungsökonomischen Kriterien evaluiert und anschliessend die Verwaltungsressourcen optimiert eingesetzt werden. Es soll vermieden werden, dass eine ineffiziente Verwaltungsbürokratie betrieben wird. Wie in anderen Bereichen ist auch in der Sozialhilfe ein schlanker, gezielter und verhältnismässiger Einsatz der knappen Finanz- und Personalressourcen anzustreben.

Der Gemeinderat wird beauftragt:

1. Alle 132 Massnahmen sind bis Ende 2012 nach folgenden Kriterien auszuwerten:
-    Effizienz: Kosten/Nutzen-Verhältnis der einzelnen Massnahmen
-    Effektivität: Inwiefern werden die inhaltlichen Ziele erreicht.
-    Verhältnismässigkeit der ergriffenen Massnahmen

 2. Dem Stadtrat im Jahr 2013 ein Bericht vorzulegen, in dem aufgezeigt wird:
-   Wieviele der rund 100 Fälle, die vom Finanzinspektor während der Dossierkontrolle mit Missbrauchverdacht bezeichet wurden, sind seither tatsächlich verurteilt?
-    Wie hoch fielen die einzelnen Strafen aus?
-    In wie vielen Fällen wurden Rückerstattungsforderungen gestellt und in welchem Umfang?
-    Wie hoch ist die Gesamtsumme der geforderten Rückerstattungen und die Summe der realisierten Rückerstattungen in diesen Fällen?

3.  Der Bericht sollte auch aufzeigen, wie der Verwaltungs- und Kontrollaufwand gezielt und ohne Missbrauch Vorschub zu leisten reduziert werden kann und in der Folge zusätzliche Personalkapazitäten für eine ressourcenorientierte Beratung und Förderung der Anspruchsberechtigen freigesetzt werden können.

Bern, 16. Februar 2012

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