Grünes Bündnis Stadt Bern

Überrissener Polizeieinsatz gegen Anti-WEF-Demo vom 21.01.2012 muss von einer unabhängigen Stelle untersucht werden!

Dringliche Motion Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar GB/Rahel Ruch JA!)

Jedes Jahr treffen sich am World Economic Forum in Davos die mächtigsten Wirtschaftsführer und VertreterInnen der Industrienationen, pflegen den Austausch und schmieden Pläne, welche nicht selten negative Auswirkungen auf die ganze Welt haben. Während in Davos die Profitmaximierung gesichert wird, wird die Schere zwischen Arm und Reich immer grösser. Deshalb bezeichnete der prominente Uni-Professor und UNO- Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Jean Ziegler, das WEF als „Tanz der Vampire“.
Vergangenen Samstag 21.1.2012 wollte eine kleine Gruppe gegen das undemokratische WEF und die negativen Auswirkungen der Globalisierung demonstrieren.
Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass für Demonstrationen ein Gesuch bei den Behörden eingereicht werden soll. Doch auch bei unbewilligten Kundgebungen muss die Polizei den Grundsatz der Verhältnismässigkeit einhalten. Das haben Polizei und Politik leider verpasst. Ein überdimensioniertes Polizeiaufgebot von einigen hundert Sicherheitskräften versetzte die Bevölkerung in Angst.
Noch bevor die Kundgebung beginnen konnte, waren potentielle TeilnehmerInnen bereits von der Polizei eingekesselt. Obwohl sich alle beteiligten Personen friedlich verhielten und VertreterInnen der Kundgebung anboten, die Demo aufzulösen und sich zurückzuziehen, wurden sie von der Polizei stundenlang im Polizeikessel aufgehalten und schliesslich ins FWR Neufeld transportiert, weiterhin festgehalten und anschliessend mit einer Fernhalteverfügung belegt und wegen Landfriedensbruchs angezeigt. Landfriedensbruch liegt gemäss Artikel 260 StGB vor, wenn jemand „an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden“. Das war allerdings am 21. Januar nie der Fall. Es ist ausserdem sehr stossend, dass erneut in grossem Stil Fernhalteverfügungen verteilt wurden, nachdem die Beschwerde gegen eine ebensolche vom 10. September 2011 gutgeheissen worden ist und die Polizei öffentlich versprochen hat, solche Fehler in Zukunft zu unterlassen.
Zudem hat die Polizei in verschiedenen Fällen Personen brutal festgenommen, die bloss das Geschehen beobachtet haben, Unbeteiligte wurden eingeschüchtert und eingekesselt, festgehaltenen Personen wurde der Zugang zur Toilette verweigert und im FWR Neufeld wurden Pfefferspray und Hunde eingesetzt.
Die Fraktion Grünes Bündnis/Junge Alternative JA! akzeptiert dieses Vorgehen von Gemeinderat und Polizei nicht. Es kann nicht sein, dass bloss aufgrund diffuser anonymer Gewaltaufrufe die ganze Stadt in Ausnahmezustand versetzt und die Grundrechte ausser Kraft gesetzt werden, besonders angesichts der Tatsache, dass die Demo-Organisierenden noch am Freitag, 20.1. um 17.00 Uhr auf der Internetplattform indymedia zu einer friedlichen Kundgebung aufriefen.

 

Die Fraktion GB/ JA! verlangt eine unabhängige Untersuchung des Polizeieinsatzes vom 21. Januar die u.a. folgende Fragen beantwortet:


1.    Welchen Beschluss hatte der Gemeinderat vor der Kundgebung gefasst und aufgrund welcher Informationen?
2.    Auf welche Hinweise bezieht sich Sicherheitsdirektor Reto Nause, wenn von einem „Aufruf zu Gewalttätigkeit“ gesprochen wird? Woher stammt dieser Aufruf? Wie kann sichergestellt werden, dass er aus Kreisen der Demonstrierenden stammte?
3.    Wie hoch sind die Gesamtkosten für den Polizeieinsatz am 21.1.2012?
4.    Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden Menschen festgenommen? Nach welchen Kriterien wurden DemonstrantInnen von BeobachterInnen unterschieden?
5.    Bei den Festnahmen gab es unnötige Gewaltenwendung von Seite der Polizei. Wie erklärt der Gemeinderat dieses Vorgehen der Polizei?
6.    Offenbar hat die Polizei sich während der Festnahmen wieder unkorrekt verhalten und den Zugang zu Toiletten nicht gewährleistet, in den Festhalte- und Warteräumen Pfefferspray in Richtung Decke eingesetzt. Wie verhält sich der Gemeinderat dazu? Kamen andere Vorfälle, insbesondere Leibesvisitationen und Entkleidungen vor? Wie wird dieses Vorgehen begründet?
7.    Auf welcher Grundlage werden die festgehaltenen Personen wegen Landfriedensbruchs verzeigt? Wann war der Zustand des Landfriedensbruchs erfüllt?
8.    Wieso wurden die festgehaltenen Personen erneut mit einer Fernhalteverfügung belegt, nachdem die Beschwerde gegen eine Fernhalteverfügung vom 10. September 2011 gutgeheissen wurde?


Begründung der Dringlichkeit:
Eine Untersuchung des Polizeieinsatzes vom 21.1.2012 muss möglichst rasch durchgeführt werden, damit die Polizeistrategie überdacht und die Vorgehensweisen korrigiert werden kann. Es ist zudem wichtig, dass eine solche Untersuchung immer möglichst unmittelbar nach dem Vorfall erfolgt, um zu verhindern dass wichtige Aspekte vergessen gehen und die Untersuchung ungenau wird.

Bern, 26. Januar 2012

 

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