Wie kann die Qualität in der Kinderbetreuung auch nach dem Wechsel zu Betreuungsgutscheinen sichergestellt werden?
Postulat Fraktion Grünes Bündnis/Junge Alternative! (Cristina Anliker-Mansour, Christine Michel GB)
Die Fraktion GB/JA! setzt sich seit Jahren für eine qualitativ hochstehende, ausserfamiliäre Kinderbetreuung ein. Das Ergebnis eines kürzlich bekannt gegebenen Projekts am Marie Meierhofer-Institut zur Qualitätsentwicklung von Kinderkrippen ist ernüchternd: Von den getesteten Krippen in der Deutschschweiz übertraf keine das Prädikat „mittelmässig“. Bewertet wurden u.a. die pädagogische Arbeit, die Aktivitäten, Platz und Ausgestaltung sowie Betreuung und Pflege. Besonders problematisch war dabei vor allem der Bereich Betreuung und Pflege. Auch wenn die verwendete Krips-Skala nicht in allen Belangen europäischen oder schweizerischen Standards entspricht, lässt sich doch festhalten, dass der quantitative Ausbau der letzten Jahre dazu geführt hat, dass die Qualität der Betreuung in den Hintergrund gerückt ist. Bei der Ausgestaltung des neuen Systems der Betreuungsgutscheine in der Stadt Bern, in dem die Stadt ja nicht mehr wie bisher Leistungsverträge mit den subventionierten Krippen abschliesst, muss der Erhalt und Ausbau der Qualität einen Schwerpunkt bilden. Die Qualität der Betreuung geht in unserem Verständnis über die in den ASIV-Richtlinien enthaltenen Betreuungsverhältnisse hinaus (Verhältnis ausgebildete Personen zu Anzahl Kinder) und umfasst insbesondere das Vorhandensein und Umsetzen eines pädagogischen Konzepts. Die Qualitätssicherung kann dabei nicht allein Sache der einzelnen Krippe sein, sondern es braucht städtische Vorgaben. Zudem wird der Bildungsauftrag an die Kindertagesstätten auch in gesamtgesellschaftlicher Hinsicht (insbesondere unter dem Aspekt der Integration von fremdsprachigen Kindern) immer wichtiger.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Gemeinderat folgende Anliegen zu prüfen und in einem Bericht darzulegen:
1. Mit welchen Instrumenten wird die Qualität der Betreuung und Pflege nach dem Systemwechsel zu Betreuungsgutscheinen gesichert? Welche Steuerungsmöglichkeiten nimmt das Jugendamt dabei wahr?
2. Wie wird sicher gestellt, dass die Kitas ein auf neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhendes pädagogisches Konzept einführen? Welche Vorgaben werden für die Erarbeitung, Einführung und Umsetzung der pädagogischen Konzepte gemacht? Wer ist für die Entwicklung der pädagogischen Konzepte verantwortlich, und auf welchen Prinzipien beruhen diese?
3. Welche weiteren Instrumente zur Qualitätssicherung beabsichtigt die Stadt im Hinblick auf den Systemwechsel zu entwickeln?
4. In welcher Form gedenkt sich die Stadt am Projekt des Schweizer Bildungsplans für Kinderkrippen (ein Projekt des Schweizer Netzwerks Kinderbetreuung, siehe Der Bund vom 4.2.2012) zu beteiligen?
5. Wie wird im neuen System der unterschiedlichen Zusammensetzung der verschiedenen Gruppen Rechnung getragen? Ist ein finanzieller Ausgleich vorgesehen für Kitas, welche auf Grund einer heterogeneren Zusammensetzung (fremdsprachige Kinder, Kinder mit sozialer Indikation) einen intensiveren Betreuungsaufwand haben? Wie steht es mit der Integration von Kindern mit einer Behinderung?
6. Wie werden im neuen System Ausbildungsleistungen (Ausbildung von FAGE Betreuung) abgegolten? Und wie werden die Kitas dazu angehalten, ihren Ausbildungsverpflichtungen nachzukommen?
Bern, den 16. Februar 2012
