Grünes Bündnis Stadt Bern

Mon 20.03.2006

Keine Stipendien für Kinder von Alleinerziehenden?

Vorstoss im pdf-Format

Interpellation von Corinne Schärer, Grünes Bündnis

Alleinerziehende im Kanton Bern erhalten zurzeit keine Stipendien für ihre Kinder in Ausbildung. Begründet wird dieser Entscheid durch die zuständigen Verwaltungsstellen damit, dass diesbezüglich ein Gerichtsverfahren hängig ist. Das Verwaltungsgericht hat jüngst entschieden, dass der Kanton aufgrund des Steuergesetzes bisher Alleinerziehende nicht den korrekten Tarif angewandt hat (Verwaltungsgerichtsurteil vom 13. Juni 2005). Der Kanton Bern hat das Urteil angefochten und der Fall liegt zur Beurteilung beim Bundesgericht.

In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Stimmt es, dass Alleinerziehende aufgrund des hängigen Rechtsstreits die Stipendien für ihre sich in Ausbildung befindenden Kinder sistiert worden ist?

2. Wenn ja, weshalb wurde diese Sistierung beschlossen? Die Anwendung eines Steuertarifs steht in keinem Zusammenhang zu den Stipendien.

3. Wie vielen Alleinerziehenden werden aufgrund des hängigen Gerichtsurteils Stipendien für ihre Kinder in Ausbildung nicht ausbezahlt?

4. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass er mit diesem Vorgehen, Alleinerziehende unter Umständen in eine sehr schwierige Lage bringt, da sie ihrerseits die Auslagen für Miete, Essen und Schulmaterialien nicht sistieren können. Wenn ja, welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat zu ergreifen?

5. Hat der Regierungsrat eine Einschätzung darüber, wann das definitive Gerichtsurteil in diese Angelegenheit gefällt wird und wie lange Alleinerziehende auf die Stipendien warten müssen, die ihnen aufgrund des Stipendienrechts zustehen?

6. Ist der Regierungsrat bereit, umgehend ein Vorgehen zu prüfen, welches erlaubt, die Stipendien auszubezahlen, um Alleinerziehende aus ihrer finanziellen Notlage zu befreien und zu verhindern, dass diese unter Umständen vorübergehend Sozialhilfe beanspruchen müssen?

Es wird Dringlichkeit beantragt.
Die Situation kann für Alleinerziehende existentielle Not zur Folge haben. Es muss umgehend geklärt werden, wann und allenfalls mit welchen Massnahmen, Alleinerziehende mit den Stipendien rechnen können, auf die sie von Gesetzes wegen einen Anspruch haben.

Bern, 20. März 2006

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