Sorgfältige Umsetzung der Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Regelklassen
Motion Corinne Schärer
Der Artikel 17 im Volksschulgesetz verlangt, dass Kinder mit besonderen Bedürfnissen in die Regelklassen integriert werden. Die Umsetzung dieses Artikels wird seit der Revision des Volksschulgesetzes 2001 vorbereitet. Die Erziehungsdirektion nahm das Projekt Integration in die Bildungsstrategie auf. Der Grosse Rat bestätigte das Projekt nochmals, in dem er die Bildungsstrategie im Juni 2004 verabschiedete. Die Erziehungsdirektion erarbeitet zurzeit das Detailkonzept. Im November 2004 reichte Grossrätin Sabina Geissbühler eine Motion ein, welche die Umsetzung des Artikel 17 VSG verhindern will. Diese wäre eine Kehrtwende in der vom Grossen Rat beschlossenen Vorgehen. Ziel der Bildungsstrategie war es gerade, eine solche Hüscht und Hott Politik im Interesse der Kinder zu vermeiden. Offenbar braucht es hier nochmals ein klares Signal des Grossen Rates.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt,
1. den Artikel 17 des Volksschulgesetzes gemäss der vom Grossen Rat verabschiedeten Bildungsstrategie umzusetzen.
2. im Umsetzungskonzept besonders darauf zu achten, dass die bisherigen heilpädagogischen Lehrkräfte und Speziallehrkräfte den Regelklassen zur Verfügung stehen und die Integration von diesen Lehrkräften gemeinsam mit den Regelklassenlehrkräften umgesetzt wird (Teamteaching, kooperative Unterrichtsformen).
3. für die Umsetzung der Integration ein gezieltes Aus- und Weiterbildungsangebot für die Lehrkräfte zu entwickeln
4. die Umsetzung der Integration periodisch zu evaluieren
Begründung
Sämtliche wissenschaftliche Untersuchungen (PISA!) und Schulversuche sowie Länder mit integrativen Schulen – zum Beispiel das viel beachtete Finnland – zeigen, dass Kinder von Schulen, welche integrativ sind und Fördermassnahmen gross schreiben, später den Anschluss an die Sekundarstufe II besser schaffen.
Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass in der heute bestehenden Schule die Lehrkräfte bereits im Übermass belastet sind. Dies darf jedoch nicht dazu führen, die Integration aller Kinder nicht mehr anzustreben. Vielmehr müssen die politischen Weichen so gestellt werden, dass die Lehrkräfte entsprechende Unterstützung erhalten, damit die Integration erfolgreich umgesetzt werden kann. Es ist absolut nötig, dass die Lehrkräfte genügend Unterstützung zugesichert erhalten, um der Herausforderung Integration positiv gegenüberzustehen.
Dazu gehören: Aus- und Weiterbildung durch Massnahmen wie Teamteaching, Zusatz- und Stützunterricht, heilpädagogische Unterstützung etc. Die bisherigen heilpädagogischen und Speziallehrkräfte sollen den Regelklassen zur Verfügung stehen. Eine integrative Schule ohne genügende Ressourcen und neue Unterrichtsformen erhöht die Belastung zusätzlich, heterogene Klassen sind naturgemäss anspruchsvoller.
Schliesslich müssen integrative Schulen regelmässig evaluiert werden, damit allfällige Probleme frühzeitig erkannt werden und entsprechende Massnahmen in ergriffen werden können.
Es wird Dringlichkeit verlangt:
Im November 2005 reichte Grossrätin Geissbühler-Strupler eine Motion ein, mit welcher sie die Umsetzung von Art. 17, VSG, verhindern will. Es wäre sinnvoll, die vorliegende Motion gemeinsam mit der Motion Geissbühler zu beraten.
