Grünes Bündnis Stadt Bern

Mon 20.03.2006

Spesenentschädigung für Velofahrten

Vorstoss im pdf-Format

Motion von Sabine Gresch, GB Bern

Der Regierungsrat wird aufgefordert, das „Dekret über die Entschädigung von Dienstfahrten mit privaten Fahrzeugen" dahingehend zu ändern, dass auch die Benützung des Velos für Dienstzwecke in der kantonalen Verwaltung entschädigt wird.

Begründung
Gemäss „Dekret über die Entschädigung von Dienstfahrten mit privaten Fahrzeugen" kann die Benützung von privaten Motorfahrzeugen für Dienstzwecke als Spesen verrechnet werden. Wer hingegen das Velo benützt, kann keine Spesen verrechnen. Dieser Umstand ist aus zwei Gründen zu ändern:

Erstens fährt auch ein Velo nicht gratis. Abschreibung und Unterhalt eines Fahrrads kosten gemäss Branchenberechnungen zwischen 400 und 500 Franken pro Jahr, bei 1000 bis 3000 km Fahrleistung und Ganzjahresbetrieb.

Zweitens schafft eine Velospesenentschädigung einen Anreiz, Dienstwege mit dem Velo zurückzulegen. Dies ist nicht nur umweltpolitisch förderungswürdig, sondern fördert auch die Gesundheit der Angestellten. Der Zusammenhang zwischen Bewegung und Gesundheit von Angestellten ist erwiesen. So ist in der Broschüre „Velofahren – eine herzliche Empfehlung“, herausgegeben von den Bundesämtern BASPO und BAG und der IG Velo Schweiz nachzulesen: „Bereits eine halbe Stunde leichte Bewegung täglich – z.B. die Velofahrt zur Arbeit – genügt, um fit zu bleiben.“ Diese Basisempfehlung stützt ab auf fundierte wissenschaftliche Untersuchungen.

Drittens spart ein Velo Zeit und somit Kosten für den Kanton: Im Kurzstreckenbereich bis 8 km pro Fahrt ist das Velo hinsichtlich Fahrzeit dem Auto oft überlegen.

Für die Entschädigung der Velospesen sind mehrere Modelle denkbar. Um den administrativen Aufwand klein zu halten könnte beispielsweise von einer Tagespauschale von 3 Franken, bei einer maximalen jährlichen Entschädigung von 300 Franken, ausgegangen werden.

20. März 2006

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