Wegweisungen: Wie viel kosten sie den Kanton Bern?
Interpellation Blaise Kropf
Das Bundesgericht hat am 25. Januar 2006 geurteilt, dass der Berner Wegweisungsartikel nicht gegen die Verfassung verstösst. Das Bundesgericht erachtet Art. 29 lit. b des Berner Polizeigesetzes als verhältnismässig, die Wegweisung gar als ein «geeignetes» Mittel, um Szenenbildung im öffentlichen Raum zu verhindern. Die Richter äusserten in ihrer Urteilsbegründung aber auch Kritik am Verfahren, namentlich an der oberflächlichen und intransparenten Beweisaufnahme der Polizei. Es ist klar, dass das bundesgerichtliche Urteil keinen Freipass für eine uneingeschränkte Anwendung des Wegweisungsartikels darstellt, zumal mit dieser ineffizienten Polizeipraxis erhebliche Kosten generiert werden, die von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden müssen.
Tatsache ist, dass in der Stadt Bern jährlich ca. 800 Wegweisungen verfügt werden und ca. 1000 Strafanzeigen wegen Verstosses gegen die Verfügungen eingereicht werden. Auch in Thun und in Biel und möglicherweise in anderen grösseren Gemeinden wird inzwischen von der Möglichkeit der Wegweisungen Gebrauch gemacht. Viele der weggewiesenen Personen halten sich nicht an die Verfügungen, weil ihnen alternative Aufenthaltsmöglichkeiten fehlen bzw. weil sie sich eben im Bahnhof in der ihnen bekannten Gruppe von Menschen aufhalten wollen. Diese Menschen werden zuerst gebüsst, im Wiederholungsfall erhalten sie kurze Freiheitsstrafen. Vor diesem Hintergrund ist es wenig verständlich, dass die Bundesrichter von einem «geeigneten» Mittel reden können. Wegweisungen sind für die Polizei eine Sisyphus-Arbeit, die keinerlei nachhaltige Wirkung erzielt.
Die Kosten für die Wegweisungsverfügungen tragen die Städte, die dieses polizeiliche Instrument anwenden. Durch die eingereichten Strafanzeigen wegen Verstosses gegen die Wegweisungsverfügungen wird aber das gesamte kantonale Justizsystem belastet.
Wir bitten deshalb den Regierungsrat um folgende Angaben zu den Kosten, die durch die Wegweisungsverfügungen entstehen. Die Angaben sollen nach Möglichkeit nach Amtsbezirken aufgeschlüsselt werden:
1. Wie viele Beschwerden gegen Wegweisungsverfügungen mussten seit der Einführung der Wegweisungspraxis 1998 behandelt werden (Regierungsstatthalter, Verwaltungsgericht)? Wie hoch sind die Kosten, die dem Kanton dafür angefallen sind?
2. Wie hoch werden die durchschnittlichen Kosten, die dem Kanton anfallen, pro Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Wegweisungsverfügungen geschätzt? Wie hoch sind diese Kosten seit der Einführung der Wegweisungspraxis 1998 insgesamt?
3. Wie hoch schätzt der Kanton die Kosten für den Vollzug der Strafen (Freiheitsstrafen etc.) im Zusammenhang mit Wegweisungsverfügungen? Wie hoch sind diese Kosten seit der Einführung der Wegweisungspraxis 1998 insgesamt?
