Spezialfinanzierung für Kunst im öffentlichen Raum: ein richtiger Schritt, mehr Mitsprache für KünstlerInnen
Das Grüne Bündnis begrüsst grundsätzlich das neue Reglement über die Spezialfinanzierung für Kunst im öffentlichen Raum, welches auf eine GB-Motion zurückgeht (Motion Fraktion GB/JA! (Christine Michel, GB) "Reglement zur Förderung und zum Umgang mit der Kunst im öffentlichen Raum"). Ziel dieser Motion war es einerseits, eine Diskussion über den Zweck und die Formen der Kunst im öffentlichen Raum zu führen, welche das Spektrum von einer rein objektbezogenen Umsetzung der "Kunst am Bau" auf prozessorientierte Kunstinterventionen öffnet. Andererseits bezweckte die Motion, Gelder für die Kunst im öffentlichen Raum sicherzustellen und transparente Spielregeln für ihre Vergabe festzulegen. Das Grüne Bündnis bedauert, dass zwei zentrale Punkte der Motion (a) "Zweck der Förderung von Kunst im öffentlichen Raum durch die öffentliche Hand" und b) „konzeptuelle Klärung der Formen von Kunst im öffentlichen Raum und ihrer Weiterentwicklung“ nicht erfüllt sind.
Das Grüne Bündnis fordert deshalb die Erarbeitung eines Konzepts, welches den gesamten Bereich der Kunst im öffentlichen Raum reflektiert. Da im neuen Reglement nur die Finanzierung von Kunstprojekten mit direktem Bezug zu entstehenden Bauprojekten der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS) und Infrastrukturprojekten des Wohnbaufonds geregelt sind, regt das Grüne Bündnis weiter an, dieser Beschränkung Rechung zu tragen und das Reglement umzubenennen in: „Reglement über die Spezialfinanzierung für Kunst im öffentlichen Raum bezogen auf Bauprojekte der Direktion TVS und des Wohnbaufonds“.
Das Grüne Bündnis erachtet es als zentral, dass Projektmittel nicht durch Planungs- und Koordinationsaufgaben aufgebraucht werden, sondern Kunstprojekten zu Gute kommen. Das Grüne Bündnis stellt diesbezüglich eine Schwierigkeit zwischen der Beschränkung der Mittel auf Projekte aus dem Gebiet der TVS und dem recht breiten Aufgabengebiet der neu zu schaffenden Kommission für Kunst im öffentlichen Raum fest. Deshalb fordert das Grüne Bündnis, dass das Verhältnis zwischen den Projektmitteln und den Mitteln für den Koordinationsaufwand im Reglement geklärt werden muss.
Zudem erachtet das Grüne Bündnis den Einbezug von Kulturschaffenden als unabdingbar und schlägt deshalb vor, dass mindestens vier Personen der neunköpfigen Kommission nicht aus der Verwaltung kommen und davon mindestens drei Kulturschaffende sind.
Das Grüne Bündnis begrüsst es ausdrücklich, dass die "ein-Prozent"-Regel verankert wird und beantragt als logischen Schritt, dass die geplante Beschränkung der finanziellen Einlagen auf höchstens 500'000 Franken pro Bauprojekt aufgehoben wird.
