Zum Wegweisungsurteil des Verwaltungsgerichts
Obwohl das Verwaltungsgericht mit seinem heutigen Entscheid die stadtpolizeiliche Praxis der Wegweisungen sehr problematisch findet, konnte es sich nicht dazu durchringen, den Artikel 29 lit. b des kantonalen Polizeigesetzes für verfassungswidrig zu erklären. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Entscheid vor Bundesgericht stand hält.
Für das Grüne Bündnis ist klar, dass es weiterhin notwendig sein wird, Einzelfälle anzufechten, um namentlich die Einschränkung der Grundrechte wie die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit zu dokumentieren.
Wichtig sind für das Grüne Bündnis sowohl die Feststellung des Gerichts, dass es sein Urteil nicht als "carte blanche" für eine beliebige Anwendung des Wegweisungsartikels verstanden wissen will, als auch die Rüge der RichterInnen bezüglich der diskriminierenden Formulierungen in den Verfügungen der Polizei, welche sich verallgemeinernd gegen "Punks" oder "Randständige" richten und nicht gegen ein allfällig störendes Verhalten, das von Einzelpersonen ausgehen könnte.
Das Grüne Bündnis erwartet daher von der Stadtpolizei und vom Gemeinderat, dass sie diese Erwägungen der RichterInnen zur Kenntnis nehmen und die Wegweisungen ab sofort zumindest drastisch einschränken. Darüber hinaus beharrt das Grüne Bündnis auf seiner Forderung an den Gemeinderat, auf die Anwendung dieses Artikels im Polizeigesetz ganz zu verzichten. Das Polizeigesetz erlaubt zwar Wegweisungen, zwingt aber nicht dazu. Die Polizei ist nicht dazu da, "Citypflege" mit den Mitteln staatlicher Gewalt zu betreiben.
Catherine Weber, gb.stadträtin
