GB ebnet Weg für klarere und faire Einbürgerungsverfahren
Stellungnahme des GB zu den Abstimmungsergebnissen vom 25. September 2005
vom 25. September 2005
Das Grüne Bündnis ist erfreut über die Annahme der beiden Einbürgungsvorlagen. Und dies mit einem gewissen Stolz. Denn die Änderung der Einbürgerungs-kompetenz zu den Gemeindeexekutiven geht auf eine angenommene Motion von François Contini, Grünes Bündnis / Grüne Biel zurück. Die Übertragung der Einbürgerungsbefugnisse an die Exekutive stellt sicher, dass Einbürgerungsentscheide einheitlich entschieden und begründet werden. Damit wird eine transparente und rechtssichere Einbürgerungspraxis ermöglicht, welche vor Willkür und Diskriminierungen schützt. Der vom Bundesgericht geforderte und in der Bundesverfassung abgestützte Anspruch auf eine Begründung wird umgesetzt. Die Bürgerrechtsvorlagen bringen für die Einbürgerungswilligen rechtssicherere Entscheide – und für den Staat erst noch tiefere Kosten. Denn die Revision des Einbürgerungswesens befreit dieses von bürokratischem Ballast, welcher es heute schwerfällig, langsam und intransparent macht. Aus Sicht des Grünen Bündnis darf sich eine wirksame und menschenwürdige Integrations- und Ausländerpolitik aber nicht allein auf die Option der Einbürgerung abstützen. Es braucht dafür noch zahlreiche weitere Massnahmen, u.a. auch zur Erleichterung der gesellschaftlichen und politischen Partizipation. Um auf diesem Weg weitere Fortschritte zu erzielen, war dieser Erfolg der Bürgerrechtsvorlagen eine wichtige Voraussetzung.
Blaise Kropf und François Contini
