Das GB sagt NEIN zum Lehreranstellungsgesetz LAG und JA zu den Einbürgerungsvorlagen
Kantonale Abstimmungen vom 25. September 2005
Mit dem Lehreranstellungsgesetz LAG soll wie schon beim Spitalversorgungsgesetz ein Kernbereich des Leistungsangebotes des Staates verschlechtert werden. Mit dem neuen Lehreranstellungsgesetz ist der Lohnaufstieg der Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr gesichert. Ein fairer Lohn ist jedoch ein wichtiger Pfeiler der öffentlichen Schule. Eine gute Ausbildung in der Schule ist die beste Grundlage, den Weg ins Berufsleben später erfolgreich zu meistern. Darum müssen wir zur öffentlichen Schule Sorge tragen. Damit ist nicht nur der Lehrplan gemeint. Genauso wichtig sind die Lehrerinnen und Lehrer. Das Grüne Bündnis vertritt aus diesen Gründen die Nein-Parole zum Lehreranstellungsgesetz und setzt so ein wichtiges Zeichen für eine gute öffentliche Schule.
Zu den beiden Einbürgerungsvorlagen hat das Grüne Bündnis die Ja-Parolen beschlossen. Die Übertragung der Einbürgerungsbefugnisse an die Exekutive stellt sicher, dass Einbürgerungsentscheide einheitlich entschieden und begründet werden. Damit wird eine transparente und rechtssichere Einbürgerungspraxis ermöglicht, welche vor Willkür und Diskriminierungen schützt. Der vom Bundesgericht geforderte und in der Bundesverfassung abgestützte Anspruch auf eine Begründung wird umgesetzt. Die Bürgerrechtsvorlagen bringen für die Einbürgerungswilligen rechtssicherere Entscheide – und für den Staat erst noch tiefere Kosten. Denn die Revision des Einbürgerungswesens befreit dieses von bürokratischem Ballast, welcher es heute schwerfällig, langsam und intransparent macht. Aus Sicht des Grünen Bündnis darf sich eine wirksame und menschenwürdige Integrations- und Ausländerpolitik aber nicht allein auf die Option der Einbürgerung abstützen. Es braucht dafür noch zahlreiche weitere Massnahmen, u.a. auch zur Erleichterung der gesellschaftlichen und politischen Partizipation. Um auf diesem Weg weitere Fortschritte zu erzielen, ist vorerst ein deutlicher Erfolg mit den Bürgerrechtsvorlagen nötig.
Monika Hächler, gb.sekretärin
