Grünes Bündnis Stadt Bern

Wed 21.09.2005

Für rasche Nachzählung, aber mit klaren Spielregeln!

Stellungnahme des GB zum Bundesgerichtsurteil zur Wahlbeschwerde bei den Gemeinderatswahlen

Gemäss Bundesgerichtsentscheid muss die Stadt Bern eine Nachzählung der Gemeinderatswahlen 2004 durchführen, da ein Verfahrensfehler (das Nichtstanzen der unveränderten Listen) als gewichtig interpretiert wird. Das Grüne Bündnis nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass aber ein knappes Wahlresultat alleine, kein Grund für eine Nachzählung ist.

Das Grünes Bündnis hat sich nie dagegen gewendet, dass bei Vorliegen von Unregelmässigkeiten nachgezählt wird. Das Nichtstanzen der unveränderten Listen wurde von den Vorinstanzen als nicht relevant für das Wahlresultat angesehen, hingegen vom Bundesgericht als gewichtig interpretiert.

Dieser Entscheid ist zu respektieren. Das Grünes Bündnis fordert nun eine rasche Klärung durch Nachzählung, um die politische Stabilität der Gemeinde Bern wieder herzustellen. Damit die geforderte Rechtssicherheit und das Vertrauen der WählerInnen gewährleistet ist, muss der Gemeinderat vor der Nachzählung öffentlich und unmissverständlich die Spielregeln festlegen, insbesondere wann eine Wiederholung der Nachzählung notwendig ist. Nach Ansicht des Grünes Bündnis sollte diese wiederholt werden, wenn nicht annähernd das gleiche Resultat (z.B. max. +/- 5 Stimmen Differenz) wie bei der Auszählung der Stimmen nach den Wahlen vorliegt.

Das Grünes Bündnis schaut den Nachzählungen gelassen entgegen, da der Formfehler einzig die unveränderten Listen betraf. Das Grünes Bündnis geht davon aus, dass Regula Rytz ihre ausgezeichnete Arbeit fortsetzen kann.

Monika Hächler, gb.sekretärin

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