Die Sozialbehörden von Steffisburg und Interlaken müssen über die Bücher
BASS-Studie entlarvt Fehlinformationen, Panikmache und Sozialabbau
Am 7. März 2006 teilten die Sozialbehörden Steffisburg der Öffentlichkeit mit, dass sie sich weigerten, die geltenden Richtlinien zur Bemessung der Sozialhilfe anzuwenden. Steffisburg werde entgegen den kantonalen Vorgaben Working Poor beim Eintritt in die Sozialhilfe weder Einkommensfreibeträge noch Integrationszulagen gewähren. Begründet wurde das rechtswidrige Verhalten mit der Angst vor einer Kostenexplosion in der Sozialhilfe und vor stark steigenden Fallzahlen. Interlaken schloss sich dieser Haltung an. Diese Behauptungen werden nun durch eine heute veröffentlichte Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) widerlegt. Die neuen kantonalen Richtlinien sind kostenneutral ausgestaltet worden und führen zu keiner Zunahme der Fallzahlen. Demgegenüber bewirken die Massnahmen von Steffisburg und Interlaken eine Schlechterstellung der Working Poor gegenüber Sozialhilfe beziehenden Personen und Sozialabbau.
Bereits im März 2006 hatte das Grüne Bündnis darauf hingewiesen, dass die Massnahmen der Sozialbehörden Steffisburg und Interlaken inhaltlich unbegründete Pflichtverletzungen im Bereich der Sozialhilfe darstellten. Im Anschluss reichte gb-Grossrat Blaise Kropf eine Interpellation mit dem Ziel ein, Klarheit über die Gewährleistung einer rechtssicheren und rechtsgleichen Bemessung der Sozialhilfe im Kanton Bern zu erhalten (siehe Beilage). Der in der Interpellation dargelegte Sozialabbau und die Schlechterstellung der Working Poor durch Steffisburg/Interlaken werden nun durch die BASS-Studie bestätigt. Währenddem die kantonalen Richtlinien kostenneutral ausgestaltet sind, wird durch ein Beispiel auf Seite 8 der Studie Sozialabbau belegt. Eine zu 100% erwerbstätige „Familie E“ mit einem Kind hätte nach den bisherigen Richtlinen ergänzend zu 3450 Franken Lohn noch 464 Franken Sozialhilfe erhalten. Mit der Neuregelung verweigern ihnen nun Interlaken/Steffisburg rechtswidrig jede Unterstützung. Dadurch sinkt ihr verfügbares Einkommen um 11,9%. Diese Familie wird damit schlechter gestellt, als wenn sie keiner Arbeit nachgehen und Sozialhilfe beziehen würde. Gemäss den kantonalen Vorgaben sollte die Famile einen Einkommensfreibetrag von 400 Franken und eine Integrationszulage von 100 Franken für die Kinderbetreuung erhalten, womit sie um 36 Franken besser gestellt wäre als bisher. Diese Besserstellung wird durch tiefere Leistungen für nicht erwerbstätige Sozialhilfeberechtigte mehr als kompensiert.
Die durch Steffisburg vorgebrachten Behauptungen betreffend Kostenexplosion und Fallzunahme erweisen sich somit als vorgeschobene Fehlinformationen und Panikmache, um Sozialabbau zu rechtfertigen. Das Grüne Bündnis fordert die Sozialbehörden Interlaken und Steffisburg dringend auf, über die Bücher zu gehen und die kantonalen Richtlinien zur Bemessung der Sozialhilfe in Zukunft korrekt anzuwenden. Sollten sich die beiden Gemeinden trotz der eindeutigen Rechts- und Faktenlage weiterhin weigern, eine korrekte Bemessung der Sozialhilfe zu gewährleisten, erwartet das Grüne Bündnis von der neuen Kantonsregierung, dass die beiden Behörden mit den für Pflichtverletzungen in Art. 80 Abs.4 Soziahilfegesetz vorgesehenen finanziellen Sanktonen belegt werden. Die rechtssichere und rechtsgleiche Praxis bei der Bemessung der Sozialhilfe muss im ganzen Kanton gewährleistet werden.
Für weitere Auskünfte:
Blaise Kropf, gb.Grossrat 079 263 47 68
Beilage: Vorstoss von Blaise Kropf (pdf) vom 10. März 2006
