Keine "zivilen" Armee-Einsätze in der Stadt Bern
Bereits im April 2006 hat das Grüne Bündnis (GB) eine Motion eingereicht, mit welcher klare gesetzliche Regeln verlangt werden, die den Einsatz von militärischen Mitteln bei zivilen Anlässen ausschliessen. In diese grundsätzliche Haltung reiht sich ein weiterer Vorstoss ein, den das GB am kommenden Donnerstag – im Zusammenhang mit der Stadtrats-Debatte vom 11. Mai 2006 (dringl. Interepllation Daniele Jenni, „zunehmende Militarisierung der Inneren Sicherheit“) – einreichen wird.
Mit einer Interpellation verlangt das GB vom Gemeinderat Auskunft über die künftige Ausgestaltung des Botschaftsschutzes. Offensichtlich will der Vorsteher des VBS, Bundesrat Samuel Schmid, gegen den Willen der Exekutivbehörden aus Kantonen und Städten der Armee neue Aufgaben und damit eine neue Legitimation zuschanzen und den militärischen Botschaftsschützern mehr Polizeibefugnisse geben.
Das Grüne Bündnis erwartet vom Gemeinderat, dass er sich – analog der Haltung der FDP-Regierungsrätin Dora Andres und anderen (bürgerlichen) Kantonsregierungen – vehement gegen mehr Polizeikompetenzen der Armee in der Stadt Bern wehren wird – sowohl beim Botschaftsschutz als auch bei anderen zivilen Ereignissen.
Das Eindringen der Militärs in den Bereich der inneren Sicherheit ist verfassungsrechtlich problematisch: Artikel 58 der schweizerischen Bundesverfassung hält fest, dass die Armee die zivilen Behörden lediglich „bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit“ oder „bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen“ unterstützen darf. Das ist beim permanenten Botschaftsschutz zweifellos nicht der Fall. Die Übernahme von zusätzlichen Aufgaben der Armee im Bereich der inneren Sicherheit entspricht nicht einem realen Bedürfnis der Polizeikräfte, sondern vielmehr demjenigen der Armee nach neuer Legitimation.
