Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 23.11.2006

Police Bern: Die gesetzliche Regelung ist unbefriedigend!

Im Hinblick auf die zweite Lesung des kantonalen Polizeigesetzes (Police Bern) im Grossen Rat in der Novembersession 2006 fordern das Grüne Bündnis (GB), die Grüne Partei Bern GPB-DA und die SP/JUSO-Fraktion mit einer dringlichen Motion den Gemeinderat der Stadt Bern dazu auf, die Vorlagen zu Police Bern im Rahmen der Verhandlungen zum Ressourcenvertrag und weiteren Ausführungsbestimmungen in vier wesentlichen Punkten nachzubessern.

Für die MotionärInnen ist das Resultat der bisherigen Verhandlungen (sowohl im Grossen Rat als auch zwischen Gemeinderat und Kantonsregierung) äusserst unbefriedigend. Nach Ansicht der MotionärInnen dürfen Errungenschaften und strategische Praktiken, die sich in den vergangenen Jahren in der Stadt Bern bewährt haben, nicht preisgegeben werden. Verhältnismässiges und de-eskalatives polizeiliches Handeln muss gesichert bleiben. Das ist aber nur möglich, wenn sowohl die Exekutive als auch der Stadtrat und die Bevölkerung der Stadt Bern ihre bisherigen Kompetenzen bzw. (Beschwerde-) Möglichkeiten beibehalten können.

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um das

1. Beibehalten des Tragens der Namensschilder im friedlichen und der Kennzeichnung im unfriedlichen Ordnungsdienst - beides Errungenschaften, die sich in der Stadt Bern in den vergangenen Jahren sehr bewährt haben.

2. Sicherstellen, dass sowohl das operative als auch das taktische Handeln bei Polizeieinsätzen mindestens jeweils in Absprache mit dem Gemeinderat stattfinden muss, zur Wahrung der Verhältnismässigkeit und Rechtssicherheit.

3. Sicherstellen, dass die städtische Ombudsstelle solange die vollen Kompetenzen erhält, bis eine kantonale Ombudsstelle geschaffen wird. Namentlich müssen der städtischen Ombudsstelle wie bisher alle für ihre Abklärungen notwendigen Mittel wie Akteneinsichtsrecht, Auskunftspflicht uam. gewährt werden.

4. Sicherstellen, dass die Tätigkeit und Empfehlungen der neu vorgesehenen Polizeifachkommission nicht bloss der Polizeidirektion des Kantons, sondern auch dem Gemeinderat und dem Stadtrat unterbreitet werden. Das GB und auch die GPB-DA haben sowohl auf städtischer als auch kantonaler Ebene immer wieder eine solche Polizeifach-Kommission eingefordert. Deren Tätigkeit darf nicht zu einer „geheimen“ Verschluss-Sache verkommen.

Motion im Wortlaut

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