Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 05.07.2007

Bahnhofreglement soll kommerzielle Nutzung einschränken und nicht mit Sonderrecht das Bettelverbot einführen

Das Grüne Bündnis Stadt Bern anerkennt, dass der Bahnhof und damit auch der städtische Teil primär eine wichtige und stark genutzte Mobilitätsdrehscheibe darstellt. Daher soll der Raum für die Reisenden im Zentrum stehen. Das Grüne Bündnis verlangt, dass die kommerzielle Nutzung im städtischen Teil eingeschränkt wird. Damit soll verhindert werden, dass kommerzielle Nutzungen – wie sie auf dem Areal der SBB regelmässig stattfinden (z.B. Auto-Promotions-Anlässe) – die Verkehrswege massiv beeinträchtigen. Dafür braucht es ein Bahnhofsreglement.
 
Das Grüne Bündnis erachtet es im übrigen als wichtig, dass Nutzungsbestimmungen zum öffentlichen Raum politisch diskutiert werden und vom Stadtrat verabschiedet werden müssen, wie dies vom Gemeinderat vorgesehen ist.
 
Für das Grüne Bündnis ist nicht akzeptabel, dass im städtischen Teil des Bahnhofs ein Bettelverbot eingeführt werden soll. Dadurch würde im Bahnhof eine Art Sonderrecht gelten, ist doch im übrigen städtischen öffentlichen Raum das Betteln nicht verboten. Das Grüne Bündnis wird deshalb das Bettelverbot im Rahmen der Stadtratsdebatte bekämpfen.
 
Nicht zufrieden ist das GB mit der Gleichsetzung von kommerzieller und ideeller respektive politischer Nutzung des städtischen Teils des Bahnhofs. Für das Grüne Bündnis ist klar, dass die Nutzung des knappen öffentlichen Raums prioritär für ideelle und politische Nutzung zur Verfügung gestellt werden soll. Artikel 3 des Entwurfs des Bahnhofreglements ist deshalb aus Sicht des Grünen Bündnis zu überarbeiten. Insbesondere fordert das Grüne Bündnis, dass das Bahnhofreglement das mobile Sammeln von Unterschriften und das Verteilen von Flugblättern explizit als bewilligungsfrei festhält.
 
Grosse Fragezeichen setzt das Grüne Bündnis hinter die Absicht des Gemeinderates, die Überwachung des städtischen Teils des Bahnhofs bahnpolizeilichen oder anderen Sicherheitsdiensten zu übertragen. Für das Grüne Bündnis ist klar, dass die Durchsetzung der Ordnung grundsätzlich Aufgabe der Polizei ist. Zudem ist die Durchsetzung mit grossem Aufwand verbunden, wobei sich die Frage der Verhältnismässigkeit stellt. Beispielsweise die Vorschrift, wonach das Rollschuhfahren im Bahnhof verboten ist, wirkt aus Sicht des Grünen Bündnis kleinlich und wirft Fragen auf: Müssten Rollerblade-FahrerInnen, welche mit dem Zug von Bern nach Murten fahren, um dort am SlowUp teilzunehmen, ihre Rollerblades im Bahnhof Bern ausziehen?

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