ESP Wankdorf: Schutz der Wohnqualität muss garantiert werden
(Link zur Mitwirkung des Grünen Bündnis)
Das Grüne Bündnis Stadt Bern (gb) kritisiert, dass der vorliegende Richtplan einseitig alle Möglichkeiten für eine wirtschaftliche Entwicklung ausschöpft und ungenügend Rücksicht auf die Bedürfnisse der Wohnbevölkerung des Nordquartiers und der umliegenden Gemeinden nimmt. Eine nachhaltige Entwicklung im Raum Wankdorf kann so nicht erreicht werden. Das Nordquartier weist heute eine eingeschränkte Wohnqualität aus. Die Nutzungsdichte ist bereits heute sehr hoch und insbesondere entlang der Hauptverkehrsachsen ist die Belastung (Lärm, Luftverschmutzung) gross. Daher verlangt das Grüne Bündnis grundlegende Korrekturen:
- Das gb fordert, dass der Zuwachs für eine (wirtschaftliche) Nutzung für die nächsten 15 Jahre verbindlich auf maximal 300'000 m2 BGF festgelegt wird. Das vorgeschlagene Nutzungsmass von 2'068'000 m2 BGF bedeutet knapp eine Verdoppelung gegenüber dem Zustand von 1996.
- Der Nutzungsmix muss zugunsten der Wohnnutzung verschoben werden. Neue Hochhäuser sollen zum Wohnen genutzt weren, z.B. in der Nähe der öV-erschlossenen S-Bahn-Haltestelle Wankdorf.
- Der Grünraum muss geschützt werden. Das gb verlangt, dass mindestens die Grünräume im Kasernen-/Zeughausareal und 70% des Springgartens als zu erhaltende Grünräume ausgeschieden werden.
- Das gb fordert beim Individualverkehr Dosierungsmassnahmen. Es dürfen nur so viele Fahrzeuge in die Stadt fahren, als die Auswirkungen des MIV auf die umliegenden Wohngebiete die Immissionsgrenzwerte nicht überschreiten.
- Das gb verlangt, dass die Anzahl neuer Fahrten in den ESP verbindlich festgelegt und auf 11'600 Fahrten begrenzt wird. Damit wird die Zahl der zulässigen neuen Fahrten gegenüber dem heute noch gültigen Richtplan immer noch verdoppelt. Es braucht ein wirksames Controlling. So muss im Richtplan festgelegt werden, dass beim Nichterreichen umweltrelevanter Zielwerte die Realisierung weiterer Nutzungen gestoppt wird.
- Ein Parkplatzkonzept für Grossanlässe muss Massnahmen zum Schutz der Anwohnenden bzw. der Wohnquartiere vor Parkplatzsuchverkehr enthalten. Diese müssen inkl. Finanzierung durch die Verursacher, d.h. Veranstalter im Richtplan geregelt werden.
- Zwingend sind attraktive Velo- und Fussgängerverbindungen auf nicht schadstoffbelasteten Wegen und für jedes neue Bauvorhaben eine sehr gute öV-Erschliessung, die von den Investoren (mit-)finanziert werden muss.
