Bericht „Sozialmissbrauch in der Stadt Bern“
Das Grüne Bündnis lehnt den Bericht des Ausschusses Sozialhilfe an die Kommission für Soziales, Bildung und Kultur über die Sozialhilfepraxis in der Stadt Bern ab. Die Untersuchungen sind nicht auf der Grundlage des geltenden Rechts und der verbindlichen Vorgaben des Kantons Bern zur Ausgestaltung der Sozialhilfe erfolgt. Vielmehr wurden ideologische Haltungen und Medienkampagnen als Richtschnur für die Abklärungen herangezogen. Der Bericht und die Empfehlungen des Ausschusses sind teilweise rechtlich unhaltbar und fachlich fragwürdig. Die Empfehlungen wurden entgegen Schritt 5 des Auftrages von der SBK nicht verabschiedet. Der Gemeinderat und die BSS haben dem geltenden Recht Nachachtung zu verschaffen.
Der Ausschuss der SBK evaluierte nicht die Sozialhilfepraxis der Stadt Bern auf der Grundlage des geltenden Rechts (unter Einbezug der Missbrauchsproblematik), sondern suchte bei ihren Abklärungen offensichtlich einseitig nach Argumenten für vorgefasste Meinungen. Deshalb erachtete es der aus Laien zusammengesetzte Ausschuss auch nicht als notwendig, sich über das geltende Recht und die Ausgestaltung der Sozialhilfe im Kanton Bern, zum Beispiel unter Einbezug des Kantonalen Sozialamtes, in Kenntnis zu setzen. Der Bericht listet eine Vielzahl von subjektiven Meinungen und Ansichten auf, die weder auf ihre fachliche noch auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft wurden. Auf der andern Seite wird eine umfassende Untersuchung des Intake' der Sozialen Dienste durch die Berner Fachhochschule (FHS) aus dem Jahre 2006 überhaupt nicht, und er Bericht des Gemeinderates zur Umsetzung des Grundsatzpapieres Sozialhilfe nur auf zwei Zeilen erwähnt. Die Inhalte in diesen Unterlagen hätten nicht in das negative Bild gepasst, das der Ausschuss von den Sozialdiensten zeichnet. Schlussendlich verletzen auch die Empfehlungen des Ausschusses in vielen Fällen geltendes Recht.
Vorgehensschritt 5 des Auftrages des Ausschusses lautet wie folgt: “- SBK entscheidet über das weitere Vorgehen und über allfällige Empfehlungen an den Gemeinderat.“ Dass der Ausschuss nun eigenmächtig über die Empfehlungen an den Gemeinderat entschieden hat, ist anmassend. Zudem hätte der Bericht dem Gemeinderat vor der Veröffentlichung zur Stellungnahme unterbreitet werden müssen. Das Grüne Bündnis steht für eine rechtssichere und rechtsgleiche Sozialhilfepraxis im Kanton Bern ein und weist deshalb solche Machenschaften dezidiert zurück. Der Gemeinderat, die Direktion BSS und die Sozialdienste haben sich an das geltende Recht zu halten
Enttäuscht ist das Grüne Bündnis über das Verhalten des Gemeinderates, dass er das Fachpersonal gegenüber dem Ausschuss der SBK nicht unbürokratisch von der Schweigepflicht entbunden hat. Es genügt vollauf, wenn das Amtsgeheimnis in einer solchen Situation gewahrt und verhindert wird, dass Einzelfälle im Bericht erkenntlich dargestellt werden. Die gängige Sozialhilfepraxis darf und soll jedoch überprüft und beschrieben werden können.
Die Fraktion Grünes Bündnis/Junge Alternative und das Grüne Bündnis fordern deshalb, dass die Optimierung der Sozialhilfepraxis der Stadt Bern primär auf der Grundlage des geltenden Rechts, dem Grundsatzpapier Sozialhilfe vom 12. September 2007, dem Bericht zu dessen Umsetzung und dem Bericht „Intake 2006 – Evaluation des Aufnahmeverfahrens Intake des Sozialdienstes“ diskutiert wird. Der Bericht des Ausschusses der SBK ist hingegen für eine rechtssichere, fachlich fundierte und zielführende Diskussion untauglich.
