Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 19.06.2008

Grünes Bündnis unterstützt Gemeindebeschwerde gegen ein faktisches Umzugsverbot

Das Grüne Bündnis unterstützt die Gemeindebeschwerde gegen ein faktisches Umzugsverbot für Kundgebungen in der Stadt Bern. Der Stadtrat hat am 15. Mai 2008 mit 40 zu 36 Stimmen einen Antrag der GFL und der CVP überwiesen, wonach Kundgebungen in der Regel nur als Platzkundgebungen, namentlich ohne in Anspruchnahme der Hauptgasse, bewilligt werden sollen. Durch den neuen Artikel im Kundgebungsreglement werden nach Ansicht des Grünen Bündnis die Meinungsäusserungsfreiheit und das Versammlungsrecht unverhältnismässig eingeschränkt. Auch der Gemeinderat hält fest, dass es fraglich sei, ob eine zeitliche oder örtliche Einschränkung im Kundgebungsreglement verfassungskonform angewendet werden könne. Gestützt auf die Lehre und Rechtsprechung sei davon auszugehen, dass eine generelle Beschränkung auf Platzkundgebungen mit entsprechenden Ausnahmen die Grundrechte der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit zu stark einschränken würde.

Diese Einschränkung der Grundrechte ist nach Ansicht des Grünen Bündnis weder verfassungskonform, noch als Massnahme wirksam. Auch die Polizeiführung ist skeptisch, ob diese Umzugseinschränkung überhaupt den von den Antragstellenden erhofften Zweck erfüllt und nicht gar kontraproduktiv wäre. Einer Platzkundgebung geht meistens unweigerlich auch ein Umzug voraus, indem die Demonstrierenden sich zum Versammlungsort begeben. Dasselbe bei Auflösung der Platzkundgebung.

Zudem wäre der Gemeinderat nach der Einführung dieses Artikels laufend dazu gezwungen Ausnahmen zu gewähren. Dies würde zu einer willkürlichen Praxis führen und hätte wiederum zahlreiche Beschwerden zu Folge.

Die Organisation von Demonstrationen muss gerade auch in der Hauptstadt der Schweiz möglichst uneingeschränkt gewährleistet sein, damit politische Meinungsäusserung auch am Sitz des Parlaments und der Regierung mittels Umzügen stattfinden kann. Im Übrigen können bereits heute im Rahmen der Bewilligungserteilung im Einzelfall Einschränkungen in örtlicher oder zeitlicher Hinsicht gemacht werden.

Das Grüne Bündnis unterstützt die Gemeindebeschwerde gegen ein faktisches Umzugsverbot, weil diese weder verfassungskonform, noch wirksam, noch nötig ist.

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