Grünes Bündnis Stadt Bern

Fri 28.03.2008

Kundgebungsreglement: „Entfernungsartikel“ bringt Pauschalverdacht und Willkür gegenüber friedlichen Kundgebungsteilnehmenden

Das Grüne Bündnis spricht sich gegen einen Entfernungsartikel im Berner Kundgebungsreglement aus, der friedliche Teilnehmende von Kundgebungen mit Strafnormen bis Fr. 5000.- bestrafen will, wenn sie sich nicht unverzüglich von einer Kundgebung entfernen. Das Kundgebungsreglement wurde gerade erst revidiert (in Kraft seit März 2006). Der Stadtrat hat damals die Einführung eines Entfernungsartikels deutlich mit 42:27 Stimmen abgelehnt (SR vom 20.10.2005). Es grenzt an Zwängerei des Gemeinderats den Entschied des Stadtparlaments nicht zu respektieren.

 

Das Recht auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit ist ein wichtiger Pfeiler der Demokratie. In der Bundeshauptstadt Bern sind Kundgebungen ein Ort der Meinungsäusserung. Das Grüne Bündnis hat sich immer für eine gute Zusammenarbeit von OrganisatorInnen und Behörden ausgesprochen um Kundgebungen reibungslos und friedlich durchzuführen. Das gültige Kundgebungsreglement und das Strafgesetz enthalten genügend Regelungen um gegen unfriedliche oder gewalttätige Personen vorzugehen.

 

Neu will der Gemeinderat auch friedliche Teilnehmende von Kundgebungen mit Strafnormen bis Fr. 5000.- bestrafen, wenn sie sich nicht unverzüglich von einer Kundgebung entfernen (Entfernungsartikel).

 

Damit geraten friedliche Teilnehmende unter Pauschalverdacht. Die Freiheitsrechte der Einzelnen werden über Gebühr beschnitten. Auch juristisch ist der Wegweisungsartikel umstritten. Im sogenannten „Brunner-Urteil“ steht, dass die Statuierung der Strafbarkeit der blossen Teilnahme zu Vollzugs- und Auslegungsproblemen führt. Es gibt Abgrenzungsprobleme zwischen KundgebungsteilnehmerInnen und Schaulustigen.

 

Das Grüne Bündnis wehrt sich gegen den Entfernungsartikel und setzt sich dafür ein, dass in Bern als Hauptstadt auch in Zukunft friedliche KundgebungsteilnehmerInnen ihre Meinung frei äussern können ohne durch Willkür und pauschale Verdächtigungen eingeschränkt zu werden.

Drucken