Schlussbericht des Gemeinderates zur Sozialhilfe in der Stadt Bern: Zugang und Beratungsqualität müssen gewährleistet bleiben
Das Grüne Bündnis nimmt vom Schlussbericht Sozialhilfe des Berner Gemeinderates kritisch zustimmend Kenntnis. Wir unterstützen die Bekämpfung von Sozialhilfemissbrauch, aber nur mit verhältnismässigen Mitteln. Der Optimierung der Arbeitsabläufe und dem Einsatz von spezifischen Fachkräften bei der Bekämpfung von Missbrauch stimmen wir zu. Die Rollenteilung zwischen Sozialbehörde/-kommission mit strategischen Aufgaben und Aufsichtsfunktionen und dem Sozialdienst, der die Sozialhilfe vollzieht, soll klar und transparent geregelt werden.
Dem Sozialdienst droht jedoch als Reaktion auf die Missbrauchsdebatte eine Überreglementierung und Verbürokratisierung, die eine wirksame Beratung und Betreuung der Armutsbetroffenen erschwert oder gar verunmöglicht. Eine Anmeldung beim Sozialdienst darf nicht zu einem abschreckenden administrativen Hürdenlauf werden. Ein niederschwelliger Zugang zum Sozialdienst und eine gute Beratungs- und Betreuungsqualität müssen weiterhin im Zentrum stehen.
Die Stadt Bern hat von allen grossen Städten die tiefste Sozialhilfe- und die höchste Reintegrationsquote in den Arbeitsmarkt. Allein diese Erfolge relativieren die kontinuierlichen Negativmeldungen im Zusammenhang mit bedauerlichen Missbrauchsfällen.
Das Grünes Bündnis steht für eine rechtssichere Sozialhilfe. Missbräuche müssen geahndet, verfolgt und angezeigt werden. Sowohl die Sozialdienste wie auch die Armutsbetroffenen haben sich an das Sozialhilfegesetz und die verbindlichen Vorgaben zum Vollzug der Sozialhilfe zu halten. Wir begrüssen die Veröffentlichung des Zwischenberichtes des Finanzsinspektorats. Zahlreiche Empfehlungen daraus sind jedoch aus fachlicher Sicht nicht akzeptabel oder verletzen geltendes Recht (z.B. nicht Bezahlen von AHV-Mindestbeiträgen für AusländerInnen, Zahnarztkosten nicht oder nur mit hohen Selbstbehalten übernehmen, etc). Diese Anträge haben nichts mit Missbrauchsbekämpfung zu tun und weisen auf die Einseitigkeit des Berichtes Büschi hin. Wird die wirksame Unterstützung von Armutsbetroffenen durch die Missbrauchsbekämpfung verhindert, wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Dies ist gerade in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht akzeptabel.
Frau Regierungsstatthalterin Mader stellte in ihrer Medieninformation vom 14. November 08 fest, dass die im Bericht des Finanzinspektorats „geäusserten Missbrauchsvermutungen grösstenteils äusserst vage und auch unsystematisch waren“. Der Bericht der KPMG AG vom 7. August 2008, der eine Plausibilitätsprüfung des Zwischenberichtes des Finanzinspektorats enthält, kommt zum Schluss: „Die Umsetzung einzelner Empfehlungen, losgelöst von einer Gesamtsicht, führt unseres Erachtens im vorliegenden Fall nicht zum gewünschten Erfolg.“ Das Finanzinspektorat scheint wenig geeignet, konstruktive Beiträge zur Sozialhilfedebatte leisten zu können.
Die Aufträge und Massnahmen des Gemeinderates erhöhen insgesamt die administrative Belastung des Personals der Sozialdienste erheblich und tragen nur zu einem geringen Teil zur Beratungs- und Betreuungsqualität und zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration der Armutsbetroffenen bei. Mit der Forderung nach Kürzung und Verweigerung von Freibeträgen und Integrationszulagen wird Sozialabbau angestrebt, der ausschliesslich diejenigen trifft, die sich ehrlich verhalten und Eigenleistungen erbringen. Das Grüne Bündnis weist solche Exzesse bei der Missbrauchsbekämpfung entschieden zurück. Die Massnahmen des Gemeinderates müssen deshalb kritisch überprüft und mit Augenmass umgesetzt werden.
