Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 18.02.2010

5:0 für die Meinungsäusserungsfreiheit: Gericht bestätigt Verfassungswidrigkeit von Umzugsverbot

Das Grüne Bündnis ist erfreut, dass sich die fünf Richter des kantonalen Verwaltungsgerichts einstimmig gegen die Einschränkung von Kundgebungen auf Platzkundgebungen aussprechen. Das Gericht anerkennt, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch den neuen Artikel 6a unverhältnismässig eingeschränkt würde. Zudem würde das Selbstbestimmungsrecht über die Form einer Kundgebung auf nicht annehmbare Weise verletzt.

Der Stadtrat beschloss am 15. Mai 2008 eine Änderung des Kundgebungsreglements, um Kundgebungen in der Regel nur noch als Platzkundgebungen zu bewilligen. Das Grüne Bündnis beteiligte sich daraufhin an einer Beschwerde gegen diesen Entscheid und erhielt Recht, indem die Regierungsstatthalterin die Beschwerde guthiess und den Stadtratsbeschluss aufhob. Der Gemeinderat zog diesen Entscheid an die nächste Instanz weiter. Das kantonale Verwaltungsgericht stützt nun den Entscheid des Regierungsstatthalteramts und erklärt die grundsätzliche Einschränkung von Kundgebungen auf Platzkundgebungen als Verstoss gegen die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit der Bundesverfassung, sowie gegen die Verfassung des Kantons Bern.

Das Grüne Bündnis freut sich, dass mit dem Entscheid in Bern als Bundeshauptstadt und Ort für Kundgebungen von nationaler Tragweite die Meinungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin gewährleistet ist. Das Grüne Bündnis wird sich dafür einsetzen, dass auch die bestehende Einschränkung für Kundgebungen auf dem Bundesplatz während den Parlamentssessionen aufgehoben wird.  

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