Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 07.01.2010

Stadt Bern soll sich aktiv gegen unbefristete Bewilligung des AKW Mühleberg wehren

Der Entscheid des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für eine unbefristete Bewilligung für das AKW Mühleberg kurz vor Weihnachten stellt für die Stadt Bern ein Sicherheitsrisiko dar. Das Grüne Bündnis verlangt von der Stadt Bern, dass sie sich mit allen rechtlichen und politischen Mitteln gegen die unbefristete Bewilligung wehrt und daher auch an das Bundesverwaltungsgericht gelangt.

 

Das Atomkraftwerk Mühleberg ist seit 1971 in Betrieb und mit seinen bald 40 Jahren das zweitälteste Atomkraftwerk der Schweiz. Die Anlage hat wegen gravierender konstruktiver Mängel und technischer Schäden nie eine unbefristete Betriebsbewilligung erhalten. Insbesondere problematisch sind die Risse im Kernmantel, die bereits in den 90er Jahren festgestellt und bis heute nicht behoben sind und deren Ursache nicht geklärt werden konnte. Hinzu kommt, dass die Sicherheit der Anlage bei Flugzeugabstürzen und Erdbeben mangelhaft und die nötige Reaktorsicherheit nicht gewährleistet ist. Die Stadt Bern ist aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zum Atomkraftwerk Mühleberg in besonderem Masse von einer Betriebsverlängerung betroffen wäre. Ein Leck oder ein Unglück würde die Bevölkerung der Stadt unmittelbar gefährden.

 

Das Grüne Bündnis setzt sich für den Ausstieg aus der Atomenergie ein, u.a. mit der eingereichten Initiative „EnergieWendeBern ewb“. Zusammen mit zahlreichen Organisationen wehrt sich das Grüne Bündnis gegen die verlängerte Betriebsdauer des AKW Mühleberg. Gleichzeitig ist aber auch die Stadt Bern gefordert. Die Gemeindeordnung verpflichtet die Stadt gemäss Artikel 8 Massnahmen zu ergreifen, um „umweltbelastende oder umweltgefährdende Energieträger, wie die Atomenergie, durch einheimische und regenerierbare Energie zu ersetzen“. Daher ist der Gemeinderat aufgerufen, sich im Interesse der Bevölkerung mit allen rechtlichen und politischen Mitteln gegen die unbefristete Betriebsdauer des Sicherheitsrisiko Mühleberg einzusetzen und die Einsprache an die nächste Instanz - das Bundesverwaltungsgericht - weiter zu ziehen.

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