Bessere Chancen für Kinder und Familien
Einleitung
Die Kinder von heute sind die Erwachsenen von morgen, welche die wirtschaftlichen und politischen Aufgaben übernehmen und die Weiterführung unseres Systems der sozialen Sicherheit für weitere Generationen garantieren werden. Die Kindererziehung ist also eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist deshalb erstaunlich, dass in der Schweiz sowohl konzeptionell als auch finanziell der sozialen und gesellschaftlichen Sicherheit der jüngsten Generation und der Familien nur eine geringfügige Beachtung geschenkt wird.
Das Grüne Bündnis legt deshalb das Thesenpapier für eine "kinder- und familienfreundliche Politik der Schweiz" vor, in dem unter Berücksichtigung aller möglichen Formen, in denen Eltern und Kinder zusammenleben, die Bedürfnisse der einzelnen Familienmitglieder in den Vordergrund gestellt werden. Anhand der fünf Thesen wird für die Bereiche Sozial-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik, Grundrechte sowie Verkehrs-, Orts- und Raumplanung aufgezeigt, wo ein politischer Handlungs- und Nachholbedarf besteht, um die Kinder und deren Familien in der Schweiz besser zu stellen. Sämtliche Forderungen nach einer kinder- und familienfreundlichen Politik müssen im Rahmen einer solidarischen Ausgestaltung aller Generationenverträge gesehen werden. Dabei sind die Ansprüche auf soziale Sicherheit der einzelnen Altersgruppen gleichberechtigt zu behandeln und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Zur Struktur dieses Thesenpapiers: In den fünf Thesen werden die wichtigsten Bereiche einer Kinder- und Familienpolitik skizziert. Zuerst wird die Situation kurz analysiert und anschliessend werden konkrete Massnahmen zur Verbesserung aufgelistet. In den Fussnoten wird auf entsprechende politische Vorstösse und ergänzende Informationen hingewiesen.
1. Die finanzielle Situation von Familien mit Kindern ist besser abzusichern
Analyse: Viele Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen sind heute in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Über die Hälfte der Armen in der Schweiz leben in Haushalten mit Kindern. 120'000 Kinder und Jugendliche sind von Armut betroffen. 35 % der SozialhilfeklientInnen sind Eltern (13 % Ehepaare, 22,5 % Alleinerziehende). Beinahe jedes zehnte Kind ist von Sozialhilfe abhängig. Sozialhilfeleistungen sind rückzahlbar. Je nach Gemeinde können sie schon kurz nach einer Einkommensverbesserung zurückgefordert werden, so dass die EmpfängerInnen lange Zeit ein Leben am Existenzminimum führen.
In den 1990er Jahren nahm die working-poor-Quote in der Schweiz zu. Kinder, tiefe Löhne und stark steigende Zwangsabgaben sind die hauptsächlichen Risiken, trotz Erwerbstätigkeit arm zu sein. Grosse Belastungen stellen Krankenkassenprämien, Mietzins und Steuern dar. Je nach Familiensituation zahlen working poor durchschnittlich direkte Steuern von 5,4 bis 7,1 % ihres Bruttoeinkommens.
Am dramatischsten war die Zunahme der working-poor-Quote bei Einelternfamilien (85 % der Einelternfamilien werden von Frauen getragen) und Zweielternfamilien mit drei und mehr Kindern. Diesen Familien ist es nur begrenzt möglich, ihre finanzielle Situation durch Steigerung des Erwerbsumfangs zu verbessern. Alleinerziehende sind am stärksten betroffen. Sie weisen den höchsten Anteil an working poor (29 %) auf und stehen auch bei den Vollzeit-working-poor (Haushalte mit mindestens 36 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche) mit einer Quote von 42,7 % an der Spitze.
Beisenherz stellt eine Zunahme der Kinderarmut fest, bei der drei frauenspezifische Faktoren zusammenwirken: Die Lohndiskriminierung von Frauen, die geringere Präsenz der Frauen auf dem Arbeitsmarkt (verbunden mit leichterem Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt und erschwerten Einstiegsmöglichkeiten für Mütter) sowie der weite Gestaltungsspielraum für Väter gegenüber Müttern, sich dem Unterhalt zu entziehen. Die Armut von Kindern ist denn auch, so Beisenherz, "eine Folge der Diskriminierung von Müttern hinsichtlich ihrer Einkommenschancen in einer durchgehend monetarisierten Gesellschaft".
Armut hat schwerwiegende Auswirkungen. Sie beeinträchtigt Lebensqualität, Wohnverhältnisse und Gesundheit, und sie schränkt die Zukunfts- und Entwicklungschancen der Betroffenen ein. Die Folgen der Armut von Kindern und Jugendlichen sind auch für Staat und Gesellschaft gravierend.
Kinder verursachen sowohl hohe direkte Kosten als auch hohe indirekte Kosten bedingt durch den Einkommensverlust der betreuenden Eltern (resp. durch fehlende Möglichkeit zur familienbegleitenden Betreuung). Für Haushalte mit einem Elternteil sind die direkten Kinderkosten rund 50 % höher als für Zweieltern-Haushalte.
Der Hauptteil der indirekten Kinderkosten wird von Frauen getragen: Die traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern - die Mutter ist zuständig für die unbezahlte Kinderbetreuung und Haushaltführung - überwiegt bei weitem. Diese Arbeitsteilung ist einerseits die Folge gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, andererseits trägt sie zur Aufrechterhaltung dieser Rahmenbedingungen bei. Frauen in der Schweiz verdienen im Durchschnitt rund 30 % weniger als Männer. Sie leisten rund 75 % der Gratisarbeit und 54 % der gesamten (bezahlten und unbezahlten) Arbeit.
Gemäss einer Studie des Bundesamtes für Sozialversicherung belaufen sich in der Schweiz die direkten Kinderkosten auf ca. 22 Mia. Franken und die indirekten Kinderkosten auf ca. 25 Mia. Franken. Eine Familie muss jährlich mit ca. 25'000 Franken direkten Kosten pro Kind rechnen. Durch Familien- und Kinderzulagen sowie durch steuerliche Erleichterungen wird davon nur etwa ein Sechstel abgegolten. Dieser Ausgleich ist praktisch unabhängig vom Einkommen der Eltern. Das führt dazu, dass heute vermehrt über die Existenzsicherung von Kindern, ihren Müttern und Vätern gesprochen werden muss.
Die Schweiz hat sich der Konvention über die Rechte des Kindes, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) angeschlossen. Sie hat sich damit unter anderem verpflichtet, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen für jede und jeden anzuerkennen und geeignete Schritte zu unternehmen, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten. (Pakt I, Art. 11). Der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt in seinen "Concluding observations" vom 7. Juni 2002 zum Staatenbericht der Schweiz, angemessene Massnahmen zu ergreifen, um Armut zu verhindern, und insbesondere das System der Familienzulagen zu revidieren.
Vorschläge und Massnahmen:
- Auf gesamtschweizerischer Ebene wird eine existenzsichernde Kinderrente eingeführt, welche einerseits bedeutend höher liegt als die heute üblichen kantonalen Kinderzulagen, und die andererseits unabhängig von der Erwerbssituation der Eltern ist. Eine solche Rente müsste mindestens 600 Franken pro Monat und Kind betragen. Als anspruchsberechtigt gelten die Kinder. Die Eltern verwalten die Rente treuhänderisch für die Kinder.
- Eine solche Kinderrente wird ausserdem mit einem System von Ergänzungsleistungen (analog zu den EL bei AHV, IV) ergänzt, auf die unter Berücksichtigung des Einkommens, des Vermögens und der Familienlasten ein gesetzlicher Anspruch besteht. Das System muss so ausgestaltet sein, dass es nicht die traditionelle Rollenteilung zementiert, bei der die Mutter alleine für das Kind zuständig ist. Die Evaluation der Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien im Kanton Tessin zeigt aber, dass dieses Modell zwar rund drei Vierteln der Paarhaushalte, aber nur knapp der Hälfte der Alleinerziehenden zur Deckung des Existenzbedarfs verhilft. Die Gründe dafür sind das tiefere Ausgangseinkommen der Alleinerziehenden und die Tatsache, dass sie häufiger nur ein Kind haben, das System aber Mehrkindfamilien bevorzugt.
Solange die effektiven Kinderkosten nicht vollumfänglich durch eine Kinderrente abgedeckt sind, müssen wenigstens die Kinderabzüge im Steuerrecht die effektiven Kinderkosten stärker berücksichtigen. Diese Abzüge müssen massiv erhöht werden. Durch eine Anpassung der Progression soll verhindert werden, dass Besserverdienende dadurch steuerliche Vorteile erhalten. Im Vordergrund stehen dabei die kantonalen Steuergesetzgebungen, da bei der direkten Bundessteuer einkommensschwächere Familien kaum entlastet werden können. - Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso müssen auf Bundesebene geregelt werden. Für alle Kinder in Einelternfamilien, zu deren Lebensunterhalt der andere Elternteil nicht oder nicht genügend beiträgt, ist ein existenzsicherndes Grundeinkommen einzuführen, das den finanziellen Ausfall des abwesenden Elternteils ausgleicht. Auch für das Inkasso und die Bevorschussung der Alimente der/des geschiedenen Partnerin/Partners muss eine einheitliche Regelung eingeführt werden. Ausserdem sollen Eltern, deren Kinder nicht in ihrer Obhut leben (meist Väter), ermutigt und unterstützt werden, ihre elterliche Verantwortung und insbesondere ihre finanzielle Unterhaltspflicht wahrzunehmen.
- Das Existenzminimum muss steuerlich befreit sein. Zu diesem existenzsichernden Freibetrag pro Person werden die Abzüge für die Kinder gezählt.
- Mit der Besteuerung der Kinderalimente als Einkommen der Alleinerziehenden bürdet das Steuerrecht die gesamte steuerliche Belastung den Einelternfamilien auf und gewährt den nicht obhutsberechtigten Eltern - als einziger Elterngruppe - den vollständigen Abzug der Aufwendungen für ihre Kinder. Dies hat zur Folge, dass wegen des zu hohen steuerbaren Einkommens soziale Vergünstigungen wie Beiträge an die Krankenkassenprämien, günstige Krippentarife, Stipendienberechtigung, niedrigere Mieten im sozialen Wohnungsbau wegfallen und die Steuern übermässig hoch sind. Die Steuerlast muss angemessen auf die getrennt lebenden Eltern verteilt werden. Zudem muss die Bestimmung des Steuerharmonisierungsgesetzes, Alleinerziehenden die gleichen Entlastungen zu gewähren wie Ehepaaren, auf Bundes- und Kantonsebene rasch umgesetzt werden.
- Der Abzug für die familienergänzenden Kinderbetreuungskosten am steuerbaren Einkommen ist einzuführen. Er soll analog der Abzüge für die Berufskosten für unselbständige Erwerbsarbeit festgelegt werden.
- Da viele Frauen heute bei Mutterschaft keine oder nur eine sehr geringe Lohnfortzahlung erhalten, muss dringend eine nationale Mutterschaftsversicherung realisiert werden. Ziel ist dabei ein mindestens 16-wöchiger Mutterschaftsurlaub, der zu 100 % bezahlt ist. Falls weniger weit gehende Varianten realisiert werden, dürfen diese nur als Zwischenschritte gelten. Weiter gehende Lösungen, sei es auf kantonaler Ebene (z.B. Kanton Genf), für Angestellte der öffentlichen Hand oder für einzelne Branchen über sozialpartnerschaftliche Lösungen (GAV) müssen realisiert und gefördert werden. Falls ArbeitgeberInnen mit einer Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung (EO) entlastet werden, sollen ihre bisherigen Leistungen im Falle von Mutterschaften weiterhin einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und/oder als Leistungen den Frauen und Familien zugute kommen (z.B. fakultativer Elternurlaub, siehe Kapitel 2).
- Die Krankenkassenbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig auszugestalten. Für Kinder sind die Prämien massiv zu senken. Weiter muss die Einführung einer einheitlichen nationalen Krankenversicherung geprüft werden. Im geltenden Krankenkassensystem muss die Prämienverbilligung durch die Kantone konsequent und grosszügig angewendet werden. Auch der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes verlangt in seinen "Concluding observations", Familien mit niedrigem Einkommen bei der Krankenversicherung zu entlasten, zum Beispiel mit Prämienreduktionen.
2. Das Verhältnis zwischen Familienleben und Berufsarbeit muss anders gestaltet werden
Analyse: Geänderte Rollenverständnisse, wirtschaftliche Notwendigkeit und die Zunahme der Alleinerziehenden haben dazu geführt, dass viele Eltern Beruf und Kinderbetreuung miteinander vereinbaren müssen oder wollen. Dies führt selbst bei guter Organisation und optimaler Voraussetzung zu Konflikten und Zeitproblemen für die Betreuenden. Praktisch immer geht dies zu Lasten der Kinder. Das Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung ist in der Schweiz nach wie vor ungenügend. Zudem sind Teilzeitstellen für Männer ziemlich rar, und das Lohnniveau für Frauen ist immer noch einiges tiefer als jenes der Männer. Die Bemühungen zur beruflichen und sozialen Gleichstellung von Frau und Mann geraten durch diese familiären und ökonomischen Sachzwänge unter Druck. Diesem Druck wird oftmals dadurch ausgewichen, dass die Frauen ganz „an den Herd zurückkehren". Eine partnerschaftliche und ausgeglichene Verteilung der Verantwortung in der Kinderbetreuung wird dadurch verhindert. Im Wertekonflikt zwischen beruflicher und sozialer Integration und verantwortungsvoller Kinderbetreuung werden deshalb viele Eltern aufgerieben.
Bei Alleinerziehenden endet die Gratwanderung zwischen Kinderbetreuung, finanzieller Eigenständigkeit und beruflicher Entwicklung hingegen oft auf dem Sozialamt.
Vorschläge und Massnahmen:
- Das System der familienergänzenden Kinderbetreuung ist staatlich stärker zu fördern. Das nationale Impulsprogramm ist dazu ein erster Schritt. Damit sollen für 2003-2006 jährlich 50 Mio. Franken zur Verfügung stehen. Es muss sichergestellt werden, dass diese Gelder von den Kantonen und Gemeinden vollumfänglich in Anspruch genommen werden. Das Programm muss evaluiert und eine Verlängerung geprüft werden.
In Gemeinden und Kantonen soll der Anspruch auf familienergänzende Kinderbetreuung verankert werden und vielfältige Angebote sind zur Verfügung zu stellen. Konkret soll eine freiwillige Basisstufe der vorschulischen Kinderbetreuung schon ab drei Jahren angeboten werden. Mittagstische, Tagesschulen und Schulferien-Aktivitäten von Gemeinden und Firmen müssen das Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter ergänzen (siehe auch entsprechenden Abschnitt in der These "Bildungspolitik").
Das Angebot für die familienergänzende Kinderbetreuung orientiert sich hinsichtlich der Qualität am Standard der bestehenden öffentlichen Einrichtungen. Die Kinder haben das Recht auf eine gute Betreuung. Der Elterntarif für die Nutzung des Angebotes ist sozialverträglich zu gestalten. - Eltern mit Kindern im schulpflichtigen Alter erhalten Anspruch auf eine zusätzliche Ferienwoche pro Jahr. Zusätzlich zur Mutterschaftsversicherung muss ein Elternurlaub eingeführt werden: Bei der Geburt des Kindes haben die Eltern Anspruch auf einen insgesamt 16-wöchigen Elternurlaub. Der Erwerbsausfall wird grundsätzlich zu 80 % abgegolten, maximal aber bis zur Höhe des eineinhalbfachen durchschnittlichen Bruttogehaltes in der Schweiz.
- Generell ist die bezahlte Arbeitszeit massiv zu reduzieren. Mit der zusätzlichen Freizeit könnte die Kinderbetreuung in den Randstunden durch die Eltern besser garantiert werden. Kinder und Eltern haben das Recht, ausreichend Zeit miteinander zu verbringen.
- Teilzeitarbeit, die heute vor allem von Frauen ausgeübt wird, darf gegenüber Vollzeitarbeit nicht mehr benachteiligt werden. Teilzeitarbeit ist heute schlechter gesichert und zu „billig". Bei allen gesetzlichen Regelungen müssen Teilzeitverhältnisse explizit berücksichtigt werden (z.B. im Arbeitsgesetz [Überstundenregelungen, Erleichterungen im Falle einer Mutterschaft] oder im Sozialversicherungsbereich [Streichung des BVG-Minimums, kein fixer Koordinationsabzug etc.]). Männer sollen vermehrt zu Teilzeitarbeit und zur Übernahme von Familienaufgaben motiviert werden.
3. Kindergerechte Ausbildungsmöglichkeiten bedeuten Chancengleichheit und individuelle Entfaltung
Analyse: Seit die Ökonomisierung auch im Bildungsbereich eingesetzt hat, geraten bisher geltende demokratische und humanistische Bildungswerte zunehmend unter Druck. Die Ausbildungsstätten, vom Kindergarten bis zur Hochschule, werden in ein System der optimalen Erzeugung wertvoller "Humanressourcen" eingegliedert, welches durch die Bedürfnisse der Ökonomie bestimmt wird.
Auf jeder Stufe des Bildungssystems werden die sozialen Differenzierungen bekräftigt oder erweitert statt abgebaut. In der Schweiz hat beispielsweise nur eine von hundert Töchtern von Eltern ohne Berufsbildung die Chance auf eine universitäre Bildung, hingegen erhält diese Chance jeder zweite Sohn eines akademisch gebildeten Vaters. Auch die Lesekompetenzen sind deutlich vom Berufsstatus der Eltern geprägt. Die Entwicklung hin zu erhöhten Bildungsanforderungen droht die Spaltung in die wissende Elite und eine Mehrheit vom entscheidenden Wissen Ausgeschlossener zu vertiefen. Die rasante Zunahme in den neunziger Jahren der knowledge-worker (Kopfarbeiter) hat die EU Kommission 1995 zur Herausgabe des Weissbuches "Lehren und Lernen - Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" bewogen. Darin wird die Bedeutung der Persönlichkeitsbildung als Instrument gegen die gesellschaftliche Spaltung betont.
Die Sparpolitik im Bildungsbereich, welche in den neunziger Jahren begann, setzt sich auch im neuen Jahrtausend fort. Sie bedroht die Integrationsleistungen des Bildungssystems. Die Sparmassnahmen im Bildungsbereich in praktisch allen Kantonen und auch beim Bund haben die Bildungsqualität gegenüber den siebziger und achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts verschlechtert und die soziale Selektion verstärkt. Die Sparpolitik bedroht auch die relativ positiven Erfolge der bewussten Förderung der Gleichstellung im Bildungssystem.
Die Sparpolitik überträgt sich auch auf den ausserschulischen Bereich, wo Eltern den intensiveren Ausgleich zum schulischen Alltag der Kinder selbst organisieren und finanzieren müssen. Auch unscheinbare und als bescheidene Elternbeiträge getarnte Materialkostenbeteiligungen, Materiallisten und der Abbau von Subventionen für Klassenausflüge und -lager zeigen einen Teil dieser erhöhten finanziellen Belastung der Eltern. Doch ohne die Garantie eines kostenlosen und vielfältigen Unterrichts in der Grundausbildung kann die Chancengleichheit nicht verwirklicht werden.
Der Übergang von der schulischen Bildung in die berufliche Ausbildung ist zudem für viele Jugendliche mit Leistungsgrenzen oder mangelnden Sprachkenntnissen sehr schwierig. Oftmals ist es für Jugendliche nicht mehr möglich, eine Lehrstelle zu finden. Ein solcher Start in die Erwerbswelt kann die gesamte Berufsbiographie negativ beeinflussen.
Sichtbarster Ausdruck des Desengagements in der Bildung war der massive Rückzug der Wirtschaft in der beruflichen Bildung, die auf dem Höhepunkt der Lehrstellenkrise 1996/97 die Politik zwang, über die Lehrstellenbeschlüsse Gegensteuer zu geben.
Die gravierenden Auswirkungen der Ökonomisierung der Bildung und der Sparpolitik zeigen sich in der PISA-Studie. Die Erkenntnisse der PISA-Studie fordern ein verstärktes Engagement in der Bildung mit raschen und nachhaltigen Massnahmen.
Hochschulen und Fachhochschulen sollen komplementär und gleichwertig sein. Die unter der Bezeichnung „Bologna-Declaration" laufende Reform der Hochschulen in ein Zweistufen-Studienmodell (Bachelor/Master) darf sich nicht nur an der Mobilität im Wettbewerb ausrichten, sondern muss auch der sozialen Mobilität genügen. Die Fachhochschulen dürfen durch "Bologna" keine Rückstufung erfahren, denn dies würde der Berufsbildung grossen Schaden zufügen.
Die genügende Absicherung der Weiterbildung und vor allem das grundlegende Recht aller Jugendlichen auf eine qualitativ wertvolle Lehrstelle muss genügend abgesichert und durch die Arbeitgeber mitfinanziert werden. Das Lehrstellen-Angebot der Betriebe wird durch finanzielle Anreize erhalten und ausgebaut, resp. Betriebe, welche nicht ausbilden, müssen Abgaben leisten.
Alle Kinder und Jugendliche, die sich in der Schweiz aufhalten, sollen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder demjenigen ihrer Eltern von Anfang an eine öffentliche Schule besuchen können. Denn obwohl das Recht auf Bildung für alle Kinder in allen Kantonen anerkannt ist, trennt bei der Zulassung von Kindern ohne "geregelten Aufenthaltsstatus" ein tiefer Graben die Schweiz: Während die Romandie die Kinderrechtskonvention ohne Wenn und Aber anerkennt, wird in der Deutschschweiz mehr oder weniger eindringlich auf fremdenpolizeiliche Regelungen verwiesen und drückt die Abschreckungspolitik gegen AusländerInnen und Flüchtlinge durch. Das betrifft insbesondere Kinder von Asylsuchenden sowie Kinder von papierlosen Eltern. Im Fall der zweiten Gruppe ist ein Zeuginnenschutz für Lehrkräfte zu fordern, d.h. der Aufenthalt bzw. die Tatsache, dass es sich um Papierlose handelt, darf auf keinen Fall der Fremdenpolizei mitgeteilt werden.
Vorschläge und Massnahmen:
- Die familienbegleitende Kinderbetreuung muss ausgebaut und die Volksschule gestärkt werden:
- Einführung einer obligatorischen Basisstufe (anstelle des heutigen freiwilligen Kindergartens und der ersten beiden Primarschulklassen).
- Unterstützung und Förderung der Mehrsprachigkeit für alle Schulkinder durch geeignete Unterrichtsformen und -inhalte.
- Fortschrittliche Schulentwicklung im Interesse der Kinder und der Verbesserung der Chancengleichheit .
- Geschlechtergerechter Unterricht, der auch in die Berufswahl von Frauen einfliesst.
- Relativieren der Computereuphorie. Bibliotheken und didaktisch anregende Lesepraxen müssen mindestens gleichwertig finanziert werden wie die Informatisierung der Klassenzimmer (Schulen ans Netz).
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Lehrpersonen (Reduktion Unterrichtszeit, Ausbau Weiterbildung etc.).
- Anpassung der Schulen an ihre Schülerschaft: Schulen mit einem hohen Anteil an Kindern aus bildungsfernen Milieus und/oder fremdsprachigem Hintergrund müssen mit ihrem Unterricht und ihrer Organisation diesen Umständen Rechnung tragen. Ein für die Deutschschweiz wegweisendes Projekt ist das QUIMS in Zürich.
- Unentgeltliches Bildungsangebot bis und mit Sekundarstufe II, unabhängig vom Alter der SchülerInnen (also auch für Erwachsene).
- Ausbau des Stipendienwesens in der Tertiärstufe, damit die Belastung durch Studiengebühren abgefedert werden kann.
- Weder eine Zulassungsbeschränkung noch ein finanzieller Numerus Clausus oder Studienzeitbeschränkungen an den Hochschulen. Die Ausbildungsqualität wird durch Strukturreformen und gezielte Aus- und Weiterbildung der DozentInnen garantiert.
- Schaffung von attraktiven Lehrstellen im Speziellen für Mädchen, vor allem in Bereichen, die nicht als klassische Frauenberufe gelten.
4. Kinder haben das Recht, geschützt zu werden und aktiv mitzubestimmen
Analyse: Mit der (nicht vorbehaltlosen) Ratifizierung der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes wurde zwar der bestehende Kinderschutz in der Schweiz ergänzt, trotzdem gibt es immer noch eine grosse Zahl von Kindsmisshandlungen und sexueller Ausbeutung von Kindern. Gewalt und sexuelle Ausbeutung in der Familie sind immer noch weitgehend tabuisiert. Mit der Entwicklung neuer Informationstechnologien (Internet) gibt es unterdessen auch einen gut organisierten Markt für Kinderpornographie, der nicht nur ein breites Angebot, sondern auch eine entsprechende Nachfrage schafft. Solche Plattformen und Marktplätze müssen gezielt bekämpft werden, um der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern den Boden zu entziehen.
Die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes garantiert Kindern das Recht, mit ihren Eltern zusammen zu leben. Die Schweiz hat jedoch einen Vorbehalt zu diesem Recht angebracht und erschwert AusländerInnen mit bestimmten Kategorien von Aufenthaltsstatus den Familiennachzug oder gewährt ihn gar nicht.
Die materielle Existenzsicherung von Müttern und Kindern gehört ebenfalls zu den Massnahmen zum Schutz der Kinder vor Misshandlung und sexueller Ausbeutung. Existenzängste oder auch die Angst, die Aufenthaltsbewilligung zu verlieren, gehören zu den vielfältigen Gründen, warum sich Frauen nicht von ihren gewalttätigen Männern trennen können. Kinder sind den direkten Folgen dieses Drucks ausgesetzt. Bei Anstrengungen zur Verbesserung der Situation von Frauen im abhängigen Status von gewalttätigen Männern muss vor allem auch die Situation der Kinder berücksichtigt werden.
Die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes sichert Kindern das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, angehört zu werden und ihre Meinung äussern zu können. Damit dieses Recht umfassend verwirklicht werden kann, müssen Fachleute ausgebildet und Instrumente entwickelt werden.
Der politische Einfluss der Kinder ist sehr gering. Sie werden durch das Stimm- und Wahlrecht von den demokratischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Da es in der Schweiz zudem keine kohärente Kinder- oder Familienpolitik gibt, haben Kinderthemen einen schweren politischen Stand.
Vorschläge und Massnahmen:
- Die verschiedenen Vorbehalte, welche die Schweiz bei der Ratifizierung der Kinderrechstkonvention 1997 gemacht hat, sind zurückzuziehen.
- In der Schweiz sind, wie in den nordischen Staaten sowie in Deutschland und Österreich, Körperstrafen und erniedrigende Behandlung von Kindern zwar verboten, aber das Verbot ist kaum bekannt. Dieses Verbot muss mit geeigneten PR-Massnahmen endlich breit bekannt gemacht werden, um Kinder, Eltern, Lehrerschaft, Behörden und andere Kreise, die mit Kindern zu tun haben, zu informieren. Dies wird auch vom UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes in seinen "Concluding observations" empfohlen. Zudem muss die Bevölkerung darüber informiert werden, an welche Stellen im Falle von Verdacht auf Kindesmisshandlung gelangt werden kann.
- Weiter braucht es eine gesamtschweizerische Koordinationsstelle für die interdisziplinäre Zusammenarbeit und Beratung bei Fällen von Kindsmisshandlung und eine gesamtschweizerische Ausbildungsstätte für alle Fachleute, die in die Lage kommen können, Prävention oder Hilfe bei erfolgter Kindsmisshandlung oder Verdacht auf Kindsmisshandlung anzubieten.
- Das Vormundschaftsrecht muss dahingehend geändert werden, dass nicht mehr politisch gewählte, aber fachlich nicht qualifizierte Personen für die Beurteilung der Gefährdung eines Kindes, die Notwendigkeit einer Fremdplatzierung und ähnliches zuständig sind.
- Eine umfassende Kinderverträglichkeitsprüfung, welche die Prüfung aller bestehenden und geplanten Gesetze, Verordnungen und Massnahmen auf ihre Auswirkungen auf Kinder umfasst, muss eingeführt werden.
- Die politische Mitsprache und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sollen auf verschiedenen Ebenen gefördert werden. Dabei braucht es vor allem auf Gemeindeebene vermehrte Anstrengungen. Gemeint sind hier Kinder- und Jugendparlamente, Mitwirkungsmöglichkeiten bei Planungsvorhaben u.s.w.
- Ausländische Kinder sollen einen individuellen Aufenthaltsstatus erhalten, der ihnen erlaubt, die Schule zu besuchen und eine Ausbildung zu absolvieren und abzuschliessen, und der allenfalls auch den Status von erwachsenen Familienangehörigen beeinflussen kann. Asylsuchende Kinder und Jugendliche sollen einen besonderen Schutz geniessen. Ausländische Jugendliche, welche in der Schweiz aufgewachsen sind, müssen erleichterte Bedingungen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft erhalten. Die Tendenz, nicht nur hier geborenen AusländerInnen, sondern auch solchen, die hier aufgewachsen sind, erleichterte Einbürgerung zu gewähren, ist zu unterstützen, auf dass der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts insgesamt erleichtert wird. Anstrengungen hierzu im Revisions- und Bürgerrechtsgesetz müssen vorangetrieben und vor allem auch auf Kantonsebene rasch umgesetzt werden.
5. In unserer Gesellschaft hat es Platz für Familien und Kinder
Analyse: Die heutige Raumplanung dient in erster Linie den wirtschaftlichen Aktivitäten, die vor allem auf die erwerbstätigen, mobilen Erwachsenen ausgerichtet sind. Kinder haben andere Bedürfnisse. Sie brauchen kurze, ungefährliche Wege zu anderen Kindern, zur Krippe, zum Kindergarten, zur Schule, zu Spielplätzen und Naherholungsgebieten. Kinder und Erwachsene mit Kindern sind oft als FussgängerInnen und Velofahrende unterwegs. Diese Mobilitätsformen werden nach wie vor ungenügend gefördert. Während der Ausbau des öffentlichen Verkehrs und der Strasseninfrastruktur in der Bundesverfassung gut verankert ist, verfügen die FussgängerInnen und Velofahrenden nur über einen schwachen oder gar keinen Verfassungsartikel.
Die Bedeutung des Wohnumfelds ist für das Aufwachsen der Kinder und für unsere Gesellschaft gross. Kinder im Vorschulalter verbringen bei schönem Wetter und geeignetem Wohnumfeld täglich bis zu vier Stunden mit andern Kindern im Freien. Neuere Untersuchungen zeigen jedoch, dass ein Viertel bis ein Drittel der Kinder in der Stadt wie auf dem Land bis im Alter von fünf Jahren Haus und Wohnung nicht unbegleitet verlassen können. Folge davon ist ein ausgeprägter Bewegungsmangel der Kinder, der nachweislich zu erheblichen Defiziten im Bereich der motorischen und sozialen Entwicklung führt. Weiter konnte nachgewiesen werden, dass fünfjährige Kinder, die in einem Wohnumfeld aufwuchsen, das nicht vom motorisierten Verkehr dominiert wird, doppelt so viele FreundInnen in der Nachbarschaft wie ihre AltersgenossInnen in einem ungünstigen Wohnumfeld haben. Familien fühlen sich in einem guten Wohnumfeld zu Hause und verlassen es daher an Wochenenden weniger oft. Familien in einem guten Wohnumfeld fahren an einem schönen Wochenende durchschnittlich 80 Autokilometer, Familien aus einem schlechten Wohnumfeld 160 Kilometer.
Spielflächen sind für jüngere Kinder allein oft nicht erreichbar. Die Wege dazu führen häufig an Hauptstrassen entlang, über Einfahrten von Tiefgaragen hinweg etc. Zudem sind die Haustüren oft geschlossen, Hinterausgänge fehlen, die Türen sind zu schwer oder die Klingel für Kinder nicht erreichbar. Das führt dazu, dass selbst dort, wo geeigneter Raum vorhanden ist, die Kinder diesen nicht allein erreichen und nicht selbständig in die Wohnung zurück können. Folge: Kinder müssen begleitet werden oder bleiben in der Wohnung eingesperrt. Statt dem geliebten Spiel im Freien ist dann fernsehen auf dem Programm.
In grösseren Städten hat in den letzten Jahren eine eigentliche Stadtflucht von jungen Familien eingesetzt. Die Gründe sind, nebst dem Verkehrsproblem, die fehlenden Möglichkeiten, soziales und familienfreundliches Wohnen zu gestalten, die geringe Lebensqualität des öffentlichen Raumes, die erschwerte soziale Durchmischung usw.
Vorschläge und Massnahmen:
- Planungs- und Baubestimmungen müssen sozial- bzw. kinder- und familienfreundlicher werden, namentlich das Wohnbaugesetz und die Richtlinien der Wohnbauförderung. Für grössere Vorhaben ist eine eigentliche "Kinderverträglichkeitsprüfung" vorzusehen.
- In Siedlungsgebieten sollen kinder- und umweltfreundliche Begegnungszonen geschaffen und die Maximalgeschwindigkeit auf Tempo 30 generell reduziert werden. Beides hätte einen verkehrsvermindernden und auch einen sicherheitsfördernden Effekt.
- Fuss- und Veloverkehr sind auf allen politischen und Planungsebenen stärker zu fördern. Mit gezielten Massnahmen müssen die Sicherheit und die Attraktivität dieser Mobilitätsformen gerade für Kinder gesteigert werden.
