Botschaftsschutz: Polizeikompetenzen für die Armee – wie weiter ab 1.1.2008?
Ende 2007 läuft die Bewilligung des eidgenössischen Parlaments für die derzeit gültige Lösung (WK-Truppen vor den Botschaften in Bern und Genf unter polizeilicher Leitung) aus. Aktuell ist eine Arbeitsgruppe von VBS und PolizeidirektorInnen daran, fünf Modelle für die Regelung der Botschaftsbewachung nach 2008 zu prüfen.
Es ist zu befürchten, dass auch in Zukunft militärische Angehörige beim Botschaftsschutz eingesetzt werden sollen. Unter Umständen wird in Bern das so genannte „Zürcher Modell“ eingeführt: In Zürich werden für die Bewachung von Konsulaten und Botschaften Durchdiener eingesetzt, welche über mehr Kompetenzen als WK-Soldaten verfügen und beispielsweise Personen anhalten, kontrollieren, durchsuchen oder ihre Identität überprüfen dürfen. WK-Soldaten – wie sie heute in Bern und Genf eingesetzt werden – müssen hingegen immer die entsprechend zuständigen zivilen Polizeikräfte beiziehen.
Die Armee hat ein politisches Interesse an neuen Aufgaben – mit der langfristigen Übernahme von Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit versucht die Armee, verloren gegangene Legitimation zurückzugewinnen. Das VBS möchte zudem mit zusätzlichen Kompetenzen für Durchdiener und Militärpolizisten das Berufsbild der Botschaftsschützer interessanter gestalten.
Der permanente Einsatz von militärischen Personen – seien dies nun WK-Soldaten, Durchdiener oder Militärpolizisten – ist verfassungsrechtlich höchst problematisch: Art. 58, Abs. 2 der schweizerischen Bundesverfassung hält fest, dass die Armee die zivilen Behörden lediglich „bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit“ oder „bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen“ unterstützen darf. Beim permanenten Botschaftsschutz sind diese beiden Bedingungen aus unserer Sicht ganz klar nicht gegeben. Verschiedene renommierte Staatsrechtler zweifeln die Verfassungsmässigkeit des permanenten Botschaftsschutzes durch die Armee ebenfalls an oder sind der Meinung, dass die aktuellen gesetzlichen Grundlagen dafür nicht ausreichen. Neben dem Verband Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) sprechen sich auch PolizeidirektorInnen klar gegen eine mögliche Ausweitung der Kompetenzen von militärischen Sicherheitskräften aus. Dadurch werde durch die Hintertüre eine Bundespolizeitruppe geschaffen (vgl. Sonntagszeitung vom 16. April 2006), welche auf politischer Ebene in der Vergangenheit mehrmals vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt wurde.
Wir fragen daher den Gemeinderat:
1. Ist der Gemeinderat nach wie vor der Meinung, dass es grundsätzlich keine Bundessicherheitspolizei – weder eine militärische noch eine polizeiliche – braucht? Wenn nein, was sind die Gründe für das Umdenken aus Sicht der Stadt Bern?
2. Teilt er die Forderung der abtretenden Regierungsrätin Dora Andres und anderen KantonsvertreterInnen, dass es nicht in Frage kommt, der Armee mehr Polizeikompetenzen abzutreten (insbesondere beim Botschaftsschutz)? Ist der Gemeinderat nicht auch der Meinung, dass ein permanenter Einsatz von Soldaten vor den Botschaften verfassungsrechtlich fragwürdig ist?
3. Hat er Kenntnis über den Auftrag und den Stand der Diskussionen in der Arbeitsgruppe von VBS und PolizeidirektorInnen? Welche Haltung vertritt er diesbezüglich? Ist er direkt oder über eine Vertretung des Kantons in dieser Arbeitsgruppe vertreten?
4. Was unternimmt der Gemeinderat konkret, um sicherzustellen, dass (nicht zuletzt im Hinblick auf die Diskussion rund um Police Bern) auf städtischem Gebiet die Armee beim Botschaftsschutz nicht mehr polizeiliche Befugnisse bekommt?
11. Mai 2006
