Eichholz muss als frei zugänglicher Naherholungsraum in den Händen der Stadt Bern bleiben
(Pressemitteilung vom 18. Mai 2006)
Die Liegewiese Eichholz gehört der Gemeinde Bern, befindet sich aber auf dem Gemeindeboden Köniz. Vor ca. 40 Jahren wurde mit der Gemeinde Köniz ein Vertrag abgeschlossen, der bis 2016 gültig ist. Die Gemeinde Köniz plante damals eine Badeanstalt an der Aare und sicherte sich dazu als Standort die Eichholzwiese.
In unserer Interpellation vom 27. Oktober 2005 stellten wir dem Gemeinderat Fragen bezüglich der Zukunft der Eichholzwiese. Die Antwort des Gemeinderates vom 22. Februar 2006, die noch nicht im SR behandelt wurde (elektronisch abrufbar), ist unbefriedigend. Zwar erwähnt er in seiner Antwort auf unsere Interpellation, dass die Situation der Eichholzwiese als Naherholungs- und Freizeitgebiet bei einem allfälligen Verkauf an die Gemeinde Köniz berücksichtigt werden müsse. Er gibt aber keine verbindliche Garantie dafür, dass die Eichholzwiese auch in Zukunft so erhalten bleibt, wie sie heute von allen geschätzt wird. Pressemeldungen zufolge (Bund vom 9.5.06) hat der Gemeinderat den Entscheid über einen Verkauf der Eichholzwiese bereits getroffen und es sollen mit der Gemeinde Köniz entsprechende Verhandlungen durchgeführt werden. Die Zukunft der Eichholzwiese als Nacherholungsraum ist also mehr als ungewiss.
Der angestrebte Verkauf der Eichholzwiese läuft der bisherigen Haltung des Stadt- und Gemeinderates zuwider: „Stadtrat und Gemeinderat haben in den letzten Jahren mehrmals bekräftigt, dass sie den Naherholungsraum der Eichholzwieseerhalten wollen und nichts dafür spreche, etwas an dieser Politik und Strategie zu ändern“ (Pressemitteilung des Gemeinderates vom 8. Juni 2005). Es ist nicht verständlich, weshalb der Gemeinderat nun plötzlich seine Meinung geändert haben soll.
Wir fordern daher den Gemeinderat auf
1. Die Eichholzwiese nicht zu verkaufen und bereits aufgenommene Verkaufsverhandlungen abzubrechen
oder
2. Bei einem allfälligen Verkauf des Geländes an die Gemeinde Köniz mit entsprechenden Bedingungen vertraglich und grundbuchrechtlich abzusichern, dass die Eichholzwiese weiterhin als Naherholungs- und Freizeitgebiet an der Aare für alle frei zugänglich bleibt (kein Zaun, kein Eintritt, keine kommerzielle Nutzung, etc.)
Begründung der Dringlichkeit: Der Zick-Zack-Kurs des Gemeinderates ist nicht nachvollziehbar und bedarf dringend einer Klärung zuhanden der Öffentlichkeit, bzw. einer Debatte im Stadtrat, der sich immer wieder gegen eine anderweitige Nutzung der Eichholzwiese ausgesprochen hat. Allen Zusagen des Gemeinderates zum Trotz, sind jetzt offensichtlich die Verkaufsverhandlungen mit Köniz im Gange, bzw. schon fortgeschritten. Der Stadtrat muss wissen, was genau verhandelt wird, resp. er muss vor Unterzeichnung oder vor der Abgabe von Absichtserklärungen durch den Gemeinderat auf die Zukunft der Eichholzwiese Einfluss nehmen können.
Bern, 18. Mai 2006
