Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 19.01.2006

EURO 08: Der Kostenteiler muss der Tatsache gerecht werden, dass es sich in erster Linie um einen gesamtschweizerischen Grossanlass handelt

Postulat Fraktion GB/JA! (Catherine Weber, Urs Frieden)

Mit der Vorlage der Botschaft vom 9. Dezember 2005 schlägt der Bundesrat einen Verteilschlüssel der geschätzten Kosten von total 182 Millionen vor. Demnach sollen sich die  vier Austragungsorte unter anderem wie folgt beteiligen:
 
- 23,7 Mio Franken (Bund: 4,0 Mio) für Infrastruktur und Verkehr
- 14,7 Mio Franken (Bund: 10.0 Mio) für Standortmarketing und Landeswerbung
- 8 Mio Franken Reserve (Bund 10 Mio)

Die EURO 08 ist in aller erste Linie ein gesamtschweizerisches Ereignis. Erfahrungen aus Portugal zeigen deutlich, dass bezügl. Landeswerbung bei der EM 04 nicht die einzelnen Austragungsorte, sondern vielmehr das Land Portugal in Erinnerung geblieben ist. Ebenso sind Verkehrsfragen nicht in erster Linie durch die Austragungsorte zu lösen und finanzieren. Es braucht vielmehr ein gesamtschweizerisches Angebot mit dem Ziel, dass möglichst viele Besucherinnen und Besucher mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Ort zu Ort reisen. Die Fussballfans kommen ja nicht nur an die einzelnen Spiele, sie besuchen auch die Orte in denen Ihre Clubs untergebracht sind und trainieren. Zudem können die Austragungsorte sicherlich nicht alle Besucherinnen und Besucher unterbringen, sodass viele auf andere Ge-meinden und Kantone ausweichen müssen.

Im Hinblick auf die Beratung der zweiten EURO-Botschaft im eidgenössischen Parlament und den laufenden Verhandlungen mit dem Bund und dem SFV wird der Gemeinderat daher aufgefordert, sich gemeinsam mit den anderen Host-Cities, aber auch mit dem Kanton Bern und weiteren Akteuren für folgende Punkte einzusetzen:

1. Gerechter Verteilschlüssel zwischen Bund und allen Kantone für Kosten für Verkehr, Standortmarketing und Landeswerbung (z.B. analog Verteilschlüssel EXPO 02)

2. Beteiligung des Schweiz. Fussballverbandes an den Sicherheitskosten (z.B. analog Vertrag mit WEF, welches 2/8 der Sicherheitskosten übernimmt)

3. Verbindliche Regelung mit dem SFV über Gewinnablieferung an die öffentliche Hand (50%), bzw. verbindliche Regelung darüber, dass dieser Anteil nicht in der Bundeskasse verschwindet, sondern an die Austragungsorte abgegeben wird, u.a. zur Finanzierung von Umsetzungsmassnahmen „nachhaltige Entwicklung“ (Botschaft des Bundesrates Seite 26).

4. Verbindliche Regelung zur Sicherstellung, dass der vom Bundesrat vorgesehene Reservebetrag von 10 Mio Franken sowie die, in der Botschaft erwähnten möglichen Mehrkosten (erwartete Kosten über 182 Mio) vollumfänglich vom Bund übernommen werden müssen.

 

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