Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 06.07.2006

Integration von nachgezogenen Familienmitgliedern

Interfraktionelles Postulat  SP/JUSO (Miriam Schwarz) GFL(EVP (Rania Bahnan Büchi) GB/JA (Hasim Sancar)

Der Familiennachzug ist der häufigste Grund für die Einreise und Niederlassung von Migrantinnen und Migranten in der Schweiz, dabei ist der Anteil der Frauen weit höher als derjenige der Männer. Der Familiennachzug erfolgt, wenn die notwendigen Kriterien Aufenthaltsdauer, Einkommen, Wohnung etc. erfüllt sind (vgl. dazu auch die Studie der kantonalen Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Situation der Migrantinnen im Kanton Bern).

Beim Familiennachzug sind einige Hürden von Neuzuziehenden unter erschwerten Bedingungen zu nehmen. Vor allem für Personen von ausserhalb Europas ist unsere gut organisierte und strukturierte Gesellschaft nicht einfach zu verstehen. Viele für uns als normal empfundene Regeln und Pflichten sind für Neuzuziehende nur sehr schwer nachvollziehbar. Aus diesem Grunde ist es sehr wichtig entsprechende Massnahmen zur Erleichterung der Integration von nachgezogenen Familienmitgliedern zu ergreifen. Sie brauchen Unterstützung bei der Einschulung, Orientierung auf dem Arbeitsmarkt und der Suche einer Arbeit, beim Spracherwerb, beim Aufbau eines sozialen Netzes und dem Zurechtfinden in der neuen Umgebung, Kinderbetreuung usw.

In dieser Situation ist es besonders wichtig, dass diese MigrantInnen sich willkommen und getragen fühlen, insbesondere auch deshalb, weil die beschränkten sozialen und wirtschaftlichen Möglichkeiten dieser Familien für sie oft zusätzlichen Stress bedeuten. Sind die Migrantinnen und Migranten zu sehr sich selbst überlassen, verstreicht wertvolle Zeit.

Um die Integration der nachgezogenen Familienmitglieder optimal zu unterstützen, kennen andere Kantone Massnahmen und Unterstützungsleistungen, welche im Kanton Bern und in der Stadt Bern nur teilweise vorhanden sind. Bei der Einreichung des Gesuches werden die Gesuchstellenden zu einem Informationsgespräch eingeladen (z.B. im Kanton Aargau). Dort werden die wichtigen Informationen vermittelt und je nach Situation klare Forderungen gestellt, damit eine Integration beschleunigt erfolgt: Einschulung, Sprachkurse, Kompetenzenportfolio, Arbeitssuche usw. 6 Monate nach dem Erstgespräch erfolgt ein weiteres Gespräch, wo weitere Unterstützung und Beratung angeboten wird.

Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt folgende Massnahmen zur Unterstützung beim Familiennachzug in der Stadt Bern zu prüfen:

1.      Verbesserung der Erstinformation und Beratung beim Familiennachzug insbesondere auch im Hinblick auf die Integration in den Arbeitsmarkt (z.B. mit einem Kompetenzenportfolio) und Schule. Zudem werden sie mit den Erwartungen und Pflichten der neuen Umgebung bekannt gemacht.

2.      Informationen über Kontaktmöglichkeiten für neu Zugezogene (vor allem Jugendliche und Frauen) beim Familiennachzug schaffen und bekannt machen.

3.      Information über Kindertagesstätten, Kindergarten, Schule, Lehre, Freizeitangebote und Weiterbildung sowie mögliche Unterstützung dafür vermitteln.

4.      Begleitende Massnahmen durch entsprechend Anpassung der Organisation, Coaching und Weiterbildung des Personals in den entsprechenden Amtstellen unterstützen und regelmässig evaluieren.

 

 

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