Mehr Fluglärm durch Pistenverlängerung?
Interpellation Fraktion GB/JA! (Stefanie Arnold / Franziska Schnyder)
Die Lärmemissionen durch den Flugbetrieb des Flughafens Bern-Belp stellen für die BewohnerInnen der Stadt Bern, die in den An- und Abflugschneisen liegenden Quartieren leben, eine Belastung dar. Bei einer Erweiterung des Flughafens ist eine weitere Zunahme der Lärmemissionen zu befürchten.
Die Berner Stimmberechtigten haben sich daher immer wieder deutlich gegen jede öffentliche Finanzierung des Ausbaus und Betriebs des Flughafens Bern-Belp ausgesprochen, zuletzt am 24. November 2002, als in der Stadt Bern 53.3 % der Stimmberechtigten die Kreditvorlage für die Zufahrtstrasse ablehnten.
Trotz der klaren Volksentscheide von 1983 und 2002 plant der Berner Regierungsrat, im März 2006 der Alpar AG einen Kredit von 3 Mio. für eine Pistenverlängerung Bern-Belp nach Süden zu gewähren. Bei der Pistenverlängerung handelt es sich aber um eine private Flughafenanlage, für deren Bau und Benutzung allein die seit 1985 privatwirtschaftlich organisierte Alpar AG zuständig ist. Mit der Kreditvorlage des Regierungsrates würde nun ein privates Unternehmen durch die öffentliche Hand subventioniert – ein Vorgehen, das in Zeiten von Spardruck kaum nachvollziehbar ist.
Der Gemeinderat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Die Stadt Bern hat einen Sitz im Verwaltungsrat der Alpar AG. Kannte der Gemeinderat die Bemühungen der Flughafen-Leitung um öffentliche Unterstützung der Finanzierung der Pistenverlängerung Süd? Welche Haltung vertrat er diesbezüglich im Verwaltungsrat der Alpar AG? Weshalb vertritt der Alt-Stadtpräsident und, wenn überhaupt, nicht ein amtierendes Mitglied des Gemeinderates die Stadt Bern im Verwaltungsrat?
2. Wie gross ist die genaue finanzielle Beteiligung der Stadt Bern am Aktienkapital der Alpar AG?
3. Das Flughafenareal steht auf Grundstücken der Einwohnergemeinde Bern, die der Alpar AG verpachtet oder im Baurecht abgetreten wurden. Zu welchen Bedingungen wird das Land der Flughafengesellschaft zur Verfügung gestellt, bzw. zu welchen Pacht- bzw. Baurechtszins? Wird die Alpar AG durch diese Konditionen indirekt subventioniert?
4. Wie stellt sich der Gemeinderat zum Vorhaben der Alpar AG auf dem Boden der Stadt Bern die Piste um weitere 220 Meter zu verlängern?
5. Welche Entwicklungen im Flugverkehr sind durch die Pistenverlängerung Süd zu erwarten, insbesondere bezüglich der Frequenz der An- und Abflüge, der verwendeten Flugzeugtypen und der Flugroute?
6. Welche Massnahmen wird der Gemeinderat ergreifen, um eine Vergrösserung der Lärmbelastung zu verhindern? Hat er vor, sich der für die baldige Umsetzung der Lärmmessungs-Auflage einzusetzen, wie sie im Entscheid der Rekurskommission des UVEK vom 14.
April 2003 gefordert wurde?
Bern, 9.März 2006
