Sisyphus-Wegweisungen: Wie viel kosten sie die Stadt?
Interpellation Fraktion GB/JA! (Karin Gasser, Franziska Schnyder)
Das Bundesgericht hat am 25.1.2006 entschieden, dass der Berner Wegweisungsartikel nicht gegen die Verfassung verstösst. Die Richter finden den Artikel 29 lit. b des Berner Polizeigesetzes auch verhältnismässig, die Wegweisung gar ein „geeignetes“ Mittel, um Szenenbildung im öffentlichen Raum zu verhindern. Die Richter äusserten in ihrer Urteilsbegründung aber auch Kritik am Verfahren, namentlich an der oberflächlichen und intransparenten Beweisaufnahme der Polizei. Für uns ist klar, dass der Bundesgerichtsentscheid keinen Freipass für eine uneingeschränkte Anwendung des Wegweisungsartikels darstellt, zumal mit dieser ineffizienten Polizeipraxis enorme Kosten generiert werden, die von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden müssen.
Tatsache ist, dass in der Stadt Bern jährlich ca. 800 Wegweisungen verfügt werden und ca. 1000 Strafanzeigen wegen Verstosses gegen die Verfügungen eingereicht werden. Viele der weggewiesenen Personen halten sich nicht an die Verfügungen, weil ihnen alternative Aufenthaltsmöglichkeiten fehlen bzw. weil sie sich eben im Bahnhof in der ihnen bekannten Gruppe von Menschen aufhalten wollen. Diese Menschen werden zuerst gebüsst, im Wiederholungsfall erhalten sie kurze Freiheitsstrafen. Die Zeitung „Der Bund“ kommentiert deshalb zurecht: „In Bern wird eingesperrt, wer stört. Und das riecht mehr nach Mittelalter als nach liberalem Rechtsstaat“ (26.1.2006). Vor diesem Hintergrund ist es für uns unverständlich, wie die Bundesrichter von einem „geeigneten“ Mittel reden können. Wegweisungen sind für die Polizei eine Sisyphus-Arbeit, die keinerlei nachhaltige Wirkung erzielt.
Bei der Beratung des Jahresberichts 2001 hat die Fraktion GB/JA! den Gemeinderat gebeten, die Kostenfolge pro Wegweisungsverfügung anzugeben. Die Antwort lautete damals, dass pro Fall mit 20 Minuten gerechnet werden muss, was bei einem Stundenansatz von 120 Franken 40 Franken ergibt. Die Kostenfolgen für die Strafanzeigen wurden nicht ausgeführt. Für eine umfassende Betrachtung der Kosten der Wegweisungspraxis müssten ausserdem die Kosten des Strafverfahrens und –vollzugs miteinbezogen werden. Diese sind jedoch Sache des Kantons.
Wir bitten den Gemeinderat um folgende Angaben zu den Kosten. Falls eine exakte Angabe der Kosten nicht möglich ist, bitten wir um eine Schätzung.
1. Wie viele Wegweisungen wurden pro Jahr verfügt? Wie viele Personen waren davon betroffen? Wie hoch sind die Kosten, die der Stadt für diese Verfügungen seit der Einführung der Wegweisungspraxis 1998 angefallen sind?
2. Wie viele Strafanzeigen wegen Verstosses gegen eine Wegweisungsverfügung (Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung) wurden pro Jahr eingereicht? Wie hoch sind die Kosten, die der Stadt für diese Strafanzeigen (inkl. administrative Arbeiten) seit der Einführung der Wegweisungspraxis 1998 angefallen sind?
3. Wie viele Beschwerden gegen Wegweisungsverfügungen wurden pro Jahr eingereicht? Wie hoch sind die Kosten, die der Stadt Bern für diese Beschwerden seit der Einführung der Wegweisungspraxis 1998 angefallen sind?
