Grünes Bündnis Stadt Bern

Fri 20.01.2006

Stärkeres Engagement der Stadt für die Luftreinhaltung

Postulat Franziska Schnyder, Karin Gasser

Alle Halb-Jahre wieder müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Luft in einem gesund-heitsgefährdetem Mass verunreinigt ist. Die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung werden im Sommer durch Ozon (O3) und Stickoxide (NO x) und im Winter durch (PM10) regelmäs-sig überschritten.

Es ist bekannt, dass in der Schweiz durch die Luftverschmutzung pro Jahr gegen 4'000 sog. vorzeitige Todesfälle, 23'000 zusätzliche Spitalpflegetage, 2'500'000 Asthmaanfälle und 790'000 Tage mit Arbeitsunfähigkeit zu verzeichnen sind. Die dreckige Luft belastet nicht nur die Volksgesundheit, sondern auch die Volkswirtschaft. Die in der Schweiz verursachten Gesundheitskosten betragen über Fr. 4 Mia. pro Jahr. Es ist bekannt, dass insbesondere Russ krebserregend ist und daher vordringlich bekämpft werden muss.

Mittelfristig sind selbstverständlich umfassende Massnahmen nötig. Dazu hat Bundespräsident Leuenberger kürzlich erste Massnahmenvorschläge präsentiert. Diese müssen durch Massnahmen auf städtischer Ebene ergänzt werden wie insbesondere eine weitere Verminderung des motorisierte Individualverkehr (MIV) sowie dessen Temporeduktion auf Berns Strassen.

Aus diesem Grund wird der Gemeinderat aufgefordert, folgende kurzfristig wirksame Massnahmen zu prüfen, welche jeweils umgesetzt werden sollen, wenn an mehreren aufeinander folgenden Tagen die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung überschritten werden:

1. Vorübergehende generelle Einführung von Tempo 30 auf allen Gemeindestrassen der Stadt Bern.

2. Einführung eines Durchfahrtsverbots durch die Stadt Bern für Lastwagen. Die Zulieferung bleibt gewährleistet, wird aber mittels eines Transport-Logistiksystems („City-Logistik“) auf ein Minimum reduziert.

3. Einführung eines zeitlich beschränkten Fahrverbots (z.B. 6 – 9 Uhr) auf den Einfallsachsen in die Stadt.

4. Erhöhung der Tarife in allen Parkhäusern in der Stadt Bern u. a. zur Finanzierung der Vergünstigung der Tarife des öffentlichen Verkehrs oder der Ausrüstung aller Dieselfahr-zeuge der Stadtverwaltung und der angegliederten Betriebe bzw. Anstalten im Besitz der Stadt mit Partikelfilter.

5. Durchführung von autofreien Tagen.

Die Einführung dieser Massnahmen ist wissenschaftlich zu begleiten, um insbesondere die Wirkung auf die Luftqualität, aber auch unerwünschte Wirkungen dokumentieren zu können.

Der Gemeinderat wird weiter aufgefordert, folgende Massnahmen zu prüfen, welche mittelfristig zu Einhaltung der Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung beitragen sollen:


6. Den Kanton auffordern, bei drohenden Grenzwertüberschreitungen der Luftreinhalteverordnung eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf Autobahnen im Umkreis der Stadt Bern von 30 km zu veranlassen.

7. Den Kanton aufzufordern, die Massnahmen umzusetzen, die er im Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2000 / 2015 gemacht hat, und die Umsetzung prioritär zu behandeln.

8. Der Bund ist aufzufordern, soweit diese nicht bereits bestehen die rechtlichen Grundlagen zu erlassen, damit besonders luftbelastende Fahrzeuge (Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter) mit einem nur diese Fahrzeuggruppe betreffenden Fahrverbot belegt werden können, bzw. Ausnahmen zu einem Fahrverbot für Fahrzeuge mit gute Abgaswerten (wie EURO 3 Norm) zugelassen werden können.

9. Bund und Kantonen sind aufzufordern griffigere Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung zu verlangen, insbesondere Partikelfilterobligatorium für dieselbetriebene Fahrzeuge, steuerliche Anreize durch Erleichterungen auf der kantonalen Motorfahrzeugsteuer um bei Privatpersonen den Kauf von Fahrzeugen mit Partikelfiltern zu fördern, Einbau von Partikelfiltern in Holzfeuerungsanlagen.


Bern, 19. Januar 2006

 

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