Steuerreformen von Kanton und Bund: Wie schätzt der Gemeinderat die Konsequenzen für die Stadt Bern ein?
Interpellation GB/JA! (Natalie Imboden, Franziska Schnyder)
Auf kantonaler Ebene und beim Bund stehen Steuerreformen an, bzw. werden diskutiert, welche die Stadt bereits ab 2008 betreffen. Die Stadt würde möglicherweise weniger Steuereinnahmen haben. Angesichts der städtischen Finanzperspektiven gemäss mittelfristiger Finanzplanung des Gemeinderats (IAFP 2007-2010) ist es sinnvoll die möglichen Folgen abschätzen und auch reagieren zu können . Dazu kommt die Umsetzung des neuen Finanzausgleichs NFA, welcher per 2008 in Kraft treten soll und auf Kantone und Gemeinden Einfluss hat.
A. Kantonale Teilrevision des Steuergesetzes: Mit der Teilrevision des Steuergesetzes sollen Familien und der Mittelstand und später auch die hohen Einkommen entlastet werden. Dies würde auf 2008 zu einer Senkung des Einkommenssteuertarifs ab steuerbarem Einkommen von 30'000 Franken und zu höheren Kinderabzügen führen. Zudem wird für sämtliche natürliche Personen der gesetzlich vorgesehene (und unbestrittene) Ausgleich der kalten Progression eingeführt. In einem zweiten Schritt ab 2010 würden die Kinderabzüge nochmals erhöht und zusätzlich die maximalen Steuersätze gesenkt. Unter dem Titel „Förderung der Standortattraktivität“ ist auch eine Reform der Unternehmensbesteuerung auf 2008 geplant. Für Dividenden und den Wert der Beteiligung soll unter bestimmten Voraussetzungen ein reduzierter Einkommens- und Vermögenssteuertarif zur Anwendung kommen (sogenanntes Teilbesteuerungsverfahren). Zudem soll der Vermögenssteuertarif der natürlichen Personen gesenkt werden. Diese Massnahmen führen beim Kanton zu Mindereinnahmen von rund 175 Millionen; bei den Gemeinden per 2008 zu Mindereinnahmen von 75 Millionen Franken. Von diesen Entlastungen sind 40 Millionen Franken durch den gesetzlich vorgesehenen Ausgleich der kalten Progression unumgänglich. (Die 5 Mio. für den Ausgleich der kalten Progression sind im städtischen IAFP bereits eingeplant und auch nicht bestritten.) In der Medienmitteilung des Kantons vom 30.8.2006 zum "Moratorium für den altrechtlichen Bilanzfehlbetrag-Abbau" schreibt der Regierungsrat, dass die Revision für die Gemeinden Mindererträge aus der Einkommenssteuer von 4 bis 5 % zur Folge hätten, was für die Stadt Millionenbeträge sind.
B. Unternehmenssteuerreform II des Bundes: Dividenden sollen künftig nur noch zur Hälfte besteuert werden sollen. Die Vorlage in der Fassung des Nationalrates hat zur Folge, dass dem Bund und vor allem den Kantonen insgesamt Steuereinnahmen von knapp 800 Millionen Franken entgehen. Der Vorschlag des Bundesrates, bzw. die überarbeitete Version der Kommission WAK zuhanden der Herbst-Nationalratsession in Flims schafft Privilegien für GrossaktionärInnen und reisst tiefe Löcher in die Kassen des Bundes, der AHV und der Kantone. Zudem wird die Ehepaarbesteuerung verändert, indem die sogenannte „Heiratsstrafe“ durch einen Zweitverdienerabzug gemildert wird, ohne aber die Individualbesteuerung einzuführen.
Wir bitten daher den Gemeinderat um die rasche Beantwortung der folgenden Fragen.
1. Wie hoch sind die geschätzten Steuerausfälle gemäss kantonaler Teilrevision Steuergesetzes?
2. Wie hoch sind die geschätzten Einnahmenverluste gemäss Unternehmenssteuerreform II des Bundes und wie hoch für die Veränderung bei der Ehepaarbesteuerung?
3. Was sind die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung des Finanzausgleichs (NFA) und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen für die Stadt Bern?
4. Wie beurteilt der Gemeinderat diese angesprochenen Revisionen aufgrund der finanzpolitischen Situation der Stadt Bern?
5. Welche kurz- und mittelfristige Strategie verfolgt der Gemeinderat? Welche Formen der Zusammenarbeit läuft u.a. auf regionaler Ebene?
Bern, 14.9.2006
