Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 22.06.2006

Wegweisungskosten

Link zur Medienmitteilung

Postulat Fraktion GB/JA! (Karin Gasser, Franziska Schnyder)

Seit Jahren werden in der Stadt Bern jährlich ca. 400-800 Wegweisungen gemäss Artikel 29 lit. b des Polizeigesetzes verfügt und ca. 1000-1500 Strafanzeigen wegen Verstosses gegen die Verfügungen eingereicht. Viele der weggewiesenen Personen halten sich nicht an die Verfügungen, weil ihnen alternative Aufenthaltsmöglichkeiten fehlen bzw. weil sie sich eben an den entsprechenden Orten mit der ihnen bekannten Gruppe von Menschen aufhalten wollen. Diese Menschen werden zuerst gebüsst, im Wiederholungsfall erhalten sie kurze Freiheitsstrafen. Die Wegweisungspraxis ist eine Sisyphus-Politik, die keinerlei nachhaltige Wirkung erzielt.

Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie viel die umstrittene Wegweisungspraxis die öffentliche Hand kostet. Bei der Beratung des Jahresberichts 2001 hat die Fraktion GB/JA! den Gemeinderat gebeten, die Kostenfolge pro Wegweisungsverfügung anzugeben. Die Antwort lautete damals, dass pro Fall mit 20 Minuten gerechnet werden muss, was bei einem Stundenansatz von 120 Franken 40 Franken ergibt. Die Kostenfolgen für die Strafanzeigen wurden nicht ausgeführt. Für eine umfassende Betrachtung der Kosten der Wegweisungspraxis müssten ausserdem die Kosten des Strafverfahrens und -vollzugs miteinbezogen werden.

 

In der Interpellation vom 26. Januar 2006 (Fraktion GB/JA!: Sisyphus-Wegweisungen: Wie viel kosten sie die Stadt?) wurde der Gemeinderat gebeten, einige statistische Angaben zu den Verfügungen und zu den Kostenfolgen zu machen. Leider hat der Gemeinderat die gestellten Fragen nur ungenügend beantwortet.

Wir fordern den Gemeinderat deshalb erneut auf, eine möglichst genaue Schätzung der Kostenfolgen der Wegweisungspraxis und der Anzahl Betroffener zu erstellen. Die Zahlen sollen in einem ausführlichen Bericht dargelegt werden.

1. Wie hoch schätzt der Gemeinderat die gesamten Kosten, die der öffentlichen Hand für die Wegweisungspraxis (für die Bearbeitung von Verfügungen, Strafanzeigen, Beschwerden, für den Strafvollzug etc.) jährlich anfallen?

2. Die Anzahl der Wegweisungsverfügungen schwankte in den letzten Jahren zwischen 400 und 800. Wie viele der Verfügungen bzw. Strafanzeigen sind Mehrfachanzeigen gegen dieselben Personen? Wie verteilen sich die Verfügungen/Anzeigen auf die verschiedenen Perimeter?

Bern, 22. Juni 2006

 

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