Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 29.11.2007

Alkoholverkauf im Bahnhof stärker regulieren

Postulat Fraktion GB/JA! (Karin Gasser, GB / Cristina Anliker Mansour, GB)

Mit dem Bahnhofreglement hat der Stadtrat ein neues repressives Instrument erlassen in der Hoffnung, der Bahnhof werde damit zu einer problemfreien Zone. Für komplexe Probleme reichen aber einseitige Lösungen nicht aus. Die Fraktion GB/JA! erachtet es deshalb als falsch, dass beim übermässigen Alkoholkonsum einseitig bei den Konsumierenden mit repressiven Massnahmen vorgegangen werden soll, gleichzeitig aber die Detailhandelgeschäfte unbeschränkt und praktisch zu jeder Zeit alkoholische Getränke verkaufen dürfen. Einmal mehr streicht die Wirtschaft den Gewinn ein und die Gesellschaft bezahlt für die Folgen. Während für Drogen wie Heroin, Kokain und Cannabis ein Totalverbot gilt, ist Alkohol immer noch überall billig und beinahe rund um die Uhr zu kaufen. Die schweizerischen Suchtfachverbände sind sich einig, dass der Alkoholverkauf -gemessen an dem Leid, das er verursacht - viel stärker reguliert werden müsste. Dass neben solchen regulierenden Massnahmen auch die Prävention nicht vergessen werden darf, ist uns ein wichtiges Anliegen (vgl. Postulat GB/JA! „Lancierung aufsuchender Jugendarbeit in der Innenstadt“, eingereicht 6.9.07).

Die Fraktion GB/JA! ist der Meinung, dass der Verkauf von Alkohol, insbesondere in den späten Abendstunden, Teil der Probleme im und um den Bahnhof ist. Der Gemeinderat hat bereits in der Antwort auf die Interpellation SP/JUSO „Alkohol-Bezugsstelle Bahnhof Bern“ gezeigt, dass er auch dieser Meinung ist und bereits Schritte eingeleitet hat, um den Alkoholverkauf einzuschränken und die betroffenen Verkaufsstellen zu sensibilisieren. Wir begrüssen diese Kampagne, sind aber der Meinung, dass der Gemeinderat weitere Massnahmen prüfen soll. Ziel dieser Massnahmen soll es sein, den Alkoholverkauf in Detailhandelsgeschäften in den späten Abendstunden zu verbieten, so wie dies im Kanton Genf bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. Während die Stadt im Bahnhof Handlungsspielraum in der Vermietungspraxis hat, bedürfen weitergehende Regelungen einer kantonalen gesetzlichen Grundlage. Nicht betroffen von einem zeitlich beschränkten Alkoholverkaufsverbot wäre das Gastgewerbe.

Wir bitten den Gemeinderat,

- zu prüfen, inwiefern es möglich ist, im Bahnhof nur mit Geschäften Mietverträge abzuschliessen, die bereit sind, auf einen Alkoholverkauf in den späten Abendstunden (z.B. nach 21 Uhr) zu verzichten.
- mit den SBB Gespräche zu führen, die darauf abzielen, dass auch im SBB-Teil des Bahnhofs in den späten Abendstunden kein Alkohol mehr verkauft wird.
- beim Regierungsrat vorstellig zu werden, um eine gesetzliche Grundlage zu fordern, die es den Gemeinden ermöglicht, den Alkoholverkauf zeitlich einzuschränken.

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