Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 21.06.2007

EURO 08: Grundrechts-Monitoring in Bern

(Link zur Medienmitteilung)

Postulat Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, Urs Frieden, Grünes Bündnis)

Die Abstimmung vom 17. Juni 07 zum Euro-08-Kredit ist relativ knapp zugunsten des Kredits ausgefallen (52,4%). Der finanzielle Aspekt, dass die Euro 08 durch Steuern finanziert wird, hat für dieses Resultat sicherlich eine Rolle gespielt. Es gibt aber einen weiteren, ebenso zentralen Aspekt, der von den StimmbürgerInnen gewürdigt wurde, nämlich denjenigen der Grundrechte.

Während der Euro 08 werden in den Host Cities, zu welchen auch die Stadt Bern gehört, bis zu 15'000 Armeeangehörige eingesetzt. Der Gemeinderat hat folgende subsidiäre Armeeeinsatzformen im Bereich der Inneren Sicherheit beantragt: B- und C-Abwehr, Überwachungsflüge, Luftaufklärung, Lufttransporte, Bereitschaft zur Katastrophenhilfe. Inzwischen ist auch bekannt, dass mit Tageslicht- und Wärmekamera ausgerüstete Aufklärungsdrohnen und Super Puma Helikopter zum Einsatz kommen werden. Dieser Armeeeinsatz während der Euro 08 hat sowohl die Presse als auch den Berner Stadtrat bereits beschäftigt. Das Grüne Bündnis/Junge Alternative! lehnt den Einsatz von jeglichen militärischen Ressourcen im Bereich der zivilen Sicherheit (sowohl von Armeematerial als auch von Angehörigen und Dienstleistungen der Armee) aus staatspolitischen Überlegungen grundsätzlich ab.

Es ist bekannt, dass die Schweizer Gaststädte für die Fussballspiele der Euro 08 speziell ausgebildete Polizeikräfte aus Deutschland (v.a. aus Bayern und Baden-Württemberg) eingesetzt werden sollen. Die Presse berichtet schon jetzt über einsatzfreudige deutsche Polizisten, die gegen die „Radaubrüder bei Public Viewing“ zum Einsatz kommen werden und sich schon jetzt die Hände für den Einsatz reiben (siehe SonntagsZeitung vom 10.6.07).

Auch einzelne Artikel des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWiS, „Hooligangesetz“) werden während der Euro 08 zur Anwendung kommen und so an Bedeutung gewinnen – als ein Gesetz, das auf Verdacht und möglicherweise vor-verurteilender Observation beruht und aus der Perspektive des Datenschutzes nicht unumstritten ist. Umso mehr ist Vorsicht geboten, wie das Gesetz zur Anwendung kommt, was mit den Daten geschieht und welche Beschwerdemöglichkeiten denjenigen Personen offen stehen, welche ins Blickfeld der Polizei geraten, ohne dass ihnen eine strafrechtlich relevantes Vergehen angelastet werden kann. Das gleiche gilt auch für den im Polizeigesetz verankerten Wegweisungsartikel.
 
Leider sind Fussballspiele immer noch mehrheitlich Männersache. Dies gilt nicht nur für Funktionäre und Spieler, sondern auch für die Zuschauer, obwohl sich auch hierzulande allmählich auch eine weibliche Fangemeinde entwickelt. Es sind aber mehrheitlich die Männer, die in andere Länder reisen, um das Fussballfieber mitzuerleben. Auch die Betreiber von Sexangeboten wissen genau: Wo sich viele Männer vorübergehend aufhalten, ist ein gutes Geschäft sicher. Die Stadt Bern hat auf diese heikle Situation bereits reagiert, indem sie die Arbeit von Xenia und anderen verwandten Organisationen unterstützt. Zwar gab es während der WM 06 in Deutschland keine speziell schwerwiegenden Probleme im Bereich der Sexarbeit. Wachsamkeit ist jedoch angesagt, damit die Grundrechte der Sexarbeiterinnen nicht verletzt werden.

Mit dem vorliegenden Postulat möchten wir den GR beauftragen, eine Monitoring-Gruppe „Grundrechte“ einzusetzen, die während der Euro-08-Spiele die Entwicklungen und Ereignisse unter dem Aspekt der Grundrechte beobachtet, analysiert und nach der Euro einen umfassenden Evaluationsbericht erstellt, der dem Stadtrat unterbreitet wird.

 

Folgende Aspekte sollten berücksichtigt werden:

1. Die Monitoring-Gruppe „Grundrechte“ soll aus Fachpersonen verschiedener Arbeitsbereiche zusammengesetzt sein. Insbesondere denken wir an Fachfrauen von Xenia, JuristInnen, den Ombudsmann, das Kompetenzzentrum für Integration sowie VertreterInnen weiterer spezialisierter Organisationen wie Amnesty International, gggfon, Fangruppen, Menschenrechte Schweiz oder die EKR (Eidgenössische Kommission gegen Rassismus).

2. Der Gemeinderat muss sicherstellen, dass der Monitoring-Gruppe uneingeschränkt auf Anfrage alle Informationen gegeben werden und ihr jederzeit den Zugang zu den vorübergehend festgenommenen Personen und Fussballfans sowie deren Aufenthaltsorte zu gewähren.

3. Der Evaluationsbericht soll Auskunft geben über die Auswirkungen der Spiele auf die Grundrechte und deren Verletzungen, falls solche auftreten. Der Bericht soll auch Auskunft geben über allfällige rassistische Vorfälle.

4. Der Bericht soll auch positives Verhalten würdigen, zum Beispiel das vorbildliche Verhalten von Polizei, Sicherheitsdiensten, OrganisatorInnen bei Einlasskontrollen.

5. Der Bericht soll Empfehlungen enthalten, die besonders heikle Bereiche der Grundrechtswahrung betreffen (Armeeeinsätze, fremde Polizeieinheiten, Hooligangesetz, Sexarbeit) und als Grundlage für weitere ähnliche Grossanlässe dienen können.

Bern, 21. Juni 2007

(Link zur Medienmitteilung)

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