Folgen der Asylgesetzrevision für Betroffene und der Stadt Bern
Dringliche Interpellation Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar,GB)
„Das Land, das die Fremden nicht beschützt, geht bald unter“ (Johann Wolfgang von Goethe)
Das Asylgesetz wurde umfassend revidiert und im September 06 auf der nationalen Ebene vom Volk angenommen. Das Gesetz beinhaltet viele Verschärfungen – zum einen für die Asyl Suchenden, zum andern für die Städte, die wichtige Aufenthaltsorte für Asyl suchende Menschen sind. Das Gesetz tritt per 1.1.08 in Kraft. Einer der folgenreichsten Verschärfungen stellt die Ausdehnung des Ausschlusses aus der Sozialhilfe auf alle abgewiesenen Asyl Suchenden dar. Bisher haben nur Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) keine Sozialhilfe bekommen. Vom Sozialhilfestopp waren bisher also „nur“ diejenigen betroffen, auf deren Asylgesuch gar nicht erst eingetreten wurde. Sie haben nur Anspruch auf Nothilfe. Das neue Asylgesetz dehnt den Sozialhilfestopp auf all diejenigen Asyl Suchenden aus, die zwar einen definitiv abgelehnten Asylentscheid haben, dennoch aber seit Jahren in der Schweiz leben. Dabei wird kein Unterschied gemacht, ob sie nicht in ihr Heimatland zurückgehen oder nicht zurück geschickt werden können. Sie müssen ihre Wohnungen verlassen und bekommen keine Sozialhilfe mehr. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, sich bei den kantonalen Behörden für Nothilfe zu melden. Das Angebot umfasst ein Notbett in einer extra dafür hergerichteten Kollektivunterkunft und Nothilfe für Nahrung, Hygieneartikel usw.
In der Abstimmung vom Sept. 06 hat die Bevölkerung der Stadt Bern gegen eine Verschärfung abgestimmt und die Revision abgelehnt. Humanitäre Beweggründe haben sicher eine Rolle gespielt. Die Ablehnung der Revision hat aber auch damit zu tun, dass der Bund mit dem neuen Gesetz Probleme auf die kantonale und kommunale Ebene abschieben kann und will.
In diesem Zusammenhang bitten wir dem Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Auswirkungen hat die Revision des Asylgesetzes auf die Stadt Bern?
2. Wie viele Asyl Suchende sind in der Stadt Bern vom Sozialhilfeausschluss bedroht?
3. Wie viele davon kommen aus Ländern, in die eine Ausschaffung nicht möglich ist?
4. Wie und von wem (Kanton/Gemeinde) werden die Ausreisepflichtigen im Rahmen der "Nothilfe" unterstützt?
5. Wie wird mit den verletzlichsten (Alten, Kinder, Familien usw.) umgegangen?
6. Welche Auswirkungen wird der ausgedehnte Sozialhilfestopps auf die Betroffenen und auf die Stadt Bern haben: Schulabbruch der Kinder, Gesundheit, psychische Belastungen, Illegalisierung usw.
7. Welche finanziellen Auswirkungen wird der ausgedehnte Sozialhilfestopp auf das Budget der Stadt Bern haben (beispielsweise Kosten für Nothilfemassnahmen im Gesundheitsbereich, im Bereich der Unterbringung etc. die nicht über die neue Nothilfepauschale vollumfänglich abgedeckt werden können etc.)?
Die Begründung der Dringlichkeit:
Das revidierte Asylgesetz tritt am 1.1.08 in Kraft. Es wird sich negativ auf die Betroffenen und auf die Stadt Bern auswirken. Deshalb ist wichtig, dass der Gemeinderat so schnell wie möglich zu unseren Fragen Stellung nimmt und die Öffentlichkeit darüber informiert.
