Klimafreundliche Stadt Bern (2): Energieeffiziente Überbauungsordnungen
Motion Fraktion Grünes Bündnis / JA!
(Natalie Imboden/Karin Gasser)
Im Rahmen der Planung Weyermannshaus-Ost (Zonenplan Weyermannshaus-Ost und Überbauungsordnung (UeO) Weyermannshaus-Ost III) hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der städtischen Energiestrategie (Energiepolitische Richtlinien des Gemeinderats 2006-2015) nicht systematisch und von Planungsbeginn berücksichtigt werden. Dabei lässt das kommunale und kantonale Baurecht durchaus Spielräume für das Energiesparen und den Einsatz erneuerbarer Energien offen. Gemäss städtischer Energiestrategie sind dazu bei den strategischen Handlungsfeldern folgende Ziele und Verantwortlichkeiten formuliert:
Stadtplanung (S. 13, Energiestrategie):
„Die Ziele der Energiestrategie müssen als Planungsgrundlagen für die Richt- und Nutzungsplanung gelten.“ „Siedlungen sollen so konzipiert werden, dass der Verbrauch an nicht erneuerbaren Energien reduziert wird. Hierzu werden die Instrumente der Richtplanung (Konzepte und Quartierpläne) und der Nutzungsplanung (Grundordnung und Überbauungspläne) hinsichtlich energiesparender Nutzung des Raums eingesetzt.“
Bauinspektorat (S. 13, Energiestrategie):
„Bei der baurechtlichen Interessensabwägung fliessen die Ziele der Energiestrategie als öffentliche Interessen ein.“
Wie die Planung Weyermannshaus-Ost zeigt, gibt es durchaus Möglichkeiten für die Umsetzung (z.B. verbindliche Nutzung Fernwärmenetz der KVA). Die Gemeinde Ostermundigen schreibt beispielsweise in ihrer Bauordnung für gewisse Wohnzonen vor, dass die Energieversorgung nach einem gemeinsamen, von der Gemeinde zu genehmigenden Konzept zu erstellen ist und nach Möglichkeit ein gemeinsames Heizwerk vorzusehen ist (Art. 59a, Abs. 8, Baureglement Ostermundigen, genehmigt vom kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung vom 11.4.2006). Die Bündner Gemeinde Flerden kennt gar eine eigene Bauzone für Energiesparer, wo der MinergieStandard zwingend ist und ein Anteil thermischer und elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen vorgeschrieben ist (NZZ am Sonntag, 12. 8.2007).
Die in Bern vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten sollen bei allen künftigen Planungen von Anfang an ausgeschöpft werden und die vorhandenen Möglichkeiten optimal (im Sinne der Energieeffizienz) genutzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Infrastrukturverträge dementsprechend verhandelt werden müssen.
Der Gemeinderat wird beauftragt,
1. Dem Stadtrat eine reglementarische Grundlage vorzulegen, damit die Anforderungen gemäss Energiestrategie beim Bauen (Reduktion nicht erneuerbarer Energien; Förderung erneuerbarer Energien) bei allen Planungen umgesetzt werden können, u.a. eine reglementarische Grundlage für eine Energieeffizenz-Bauzone.
2. Bis zum Vorliegen einer neuen Grundlage dem Stadtrat nur noch Planungen vorzulegen, welche den obigen Anforderungen gemäss Energiestrategie (Reduktion nicht erneuerbarer Energien; Förderung erneuerbarer Energien) soweit als möglich entsprechen.
