Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 06.09.2007

Klimafreundliche Stadt Bern (1): Auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft

Postulat Fraktion Grünes Bündnis / JA!
(Natalie Imboden / Urs Frieden)

Der durchschnittliche Pro-Kopf-Energieverbrauch in der Schweiz liegt bei ca. 6000 Watt (einschliesslich der netto importierten Grauen Energie). Gemäss ETH-Rat könnte mit einem weltweiten Leistungsbedarf von 2000 Watt eine nachhaltige Entwicklung erzielt werden.  Berechnungen zeigen, dass dies bei gleichbleibender Lebensqualität in den Industriestaaten möglich sein sollte (zitiert aus Energiestrategie der Stadt Bern, 2006-2015).
Der Kanton Bern hat mit seiner Energiestrategie und dem Entwurf zum neuen kantonalen Energiegesetzes (Vernehmlassung eröffnet Dezember 2006) einen ersten Schritt auf dem Weg zur 4000-Watt-Gesellschaft gemacht. Sein Ziel ist es bis zum Jahr 2035 den Energiebedarf pro Kopf der Berner Bevölkerung auf 4000 Watt zu reduzieren. Mit einer Änderung des Energiegesetzes eröffnet er den Gemeinden die Möglichkeit, zeitgemässe Anforderungen an die Energienutzung festzulegen. Grosse Gemeinden, wie Bern müssen mit Energierichtplänen die Energieversorgung und die räumliche Entwicklung aufeinander abstimmen. Der Kanton will selber auch Vorbild sein: Neubauten und Sanierungen kantonaler Gebäude sollen fortschrittliche Energiestandards erfüllen.

Der Gemeinderat wird gebeten folgende Anliegen zu prüfen:

1. Die Realisierbarkeit und notwendigen Massnahmen einer 4000-Wattgesellschaft für die Stadt Bern bis zum Jahr 2035 aufzuzeigen.

2. In einem weiteren Schritt die Realisierbarkeit und notwendigen Massnahmen einer 2000-Wattgesellschaft für die Stadt Bern aufzuzeigen.

3. Die notwendigen Vorarbeiten zu leisten, dass bei Annahme des neuen Energiegesetzes so rasch als möglich die kommunalen Voraussetzungen für die Umsetzung (Anpassung/Schaffung von Reglementen etc.) geschaffen werden können.

4. Aufzuzeigen, mit welchen Instrumenten und mit welchem Zeitplan die Stadt mit den (voraussichtlich durch das neue kantonale Energiegesetz) geforderten Energierichtplänen die Energieversorgung und die räumliche Entwicklung in der Stadt und allenfalls Region Bern aufeinander abstimmen kann.

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