Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 18.10.2007

Minderjährige können in Bern weiter Tabak kaufen!

Interpellation Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar/Karin Gasser, GB)

Rauchen verursacht bei allen Menschen erheblichen Gesundheitsschaden. Nach Art. 16 des kantonalen Gesetzes über Handel und Gewerbe (HGG 930.1) dürfen seit 1. Januar 07 im Kanton Bern keine Tabakwaren an Minderjährige (Jugendliche unter 18 Jahre) verkauft und weitergegeben werden. Nach Art. 18 desselben Gesetzes sind die Gemeinden mit der Überwachung beauftragt. Zu dem ist darauf hinzuweisen, dass eine Missachtung dieses Verbotes mit einer Busse bestraft wird.

Die Gewerbepolizei der Stadt Bern hat ein Merkblatt kreiert und dieses mit einem Begleitbrief und Auszügen aus diversen Gesetzen an die Tabaksverkaufsstellen verteilt. Doch offenbar hat diese Aktion für eine Sensibilisierung nicht gereicht.

In einer legalen Aktion des Berner Blauen Kreuzes wurden über das Projekt informierte minderjährige Jugendliche in die Tabakverkaufsläden geschickt, um zu testen, ob ihnen Tabak verkauft wird. Laut SonntagsZeitung vom 9.9.07 konnten Jugendliche in der Stadt Bern in 9 von 29 Geschäften Zigaretten kaufen. Diese hohe Quote zeigt, dass das Gesetz ungenügend beachtet wird, das Personal wenig sensibilisiert ist und offenbar kaum Sanktionen zu befürchten sind. In der Folge dieser Aktion hat die Fachstelle für Suchprävention des Berner Blauen Kreuzes an alle 29 Geschäfte einen Brief geschickt, indem sie über das Problem des Rauchens und die Folgen von Frührauchen informiert. Denjenigen Geschäften, die keine Zigaretten verkauft hatten, wurde mit diesem Brief gratuliert. Die anderen Geschäfte wurden darauf aufmerksam gemacht, dass in ihrem Geschäft Zigaretten an Jugendliche verkauft würden, und gebeten, ihr Personal diesbezüglich zu sensibilisieren.

Wir bitten den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist dem Gemeinderat oben erwähnte Aktion und deren Resultate bekannt?
 
2. Was gedenkt der Gemeinderat zu unternehmen, um einen gesetzeskonformen Tabakverkauf in der Stadt Bern sicherzustellen? Welche Massnahmen plant der Gemeinderat, damit die erwähnten gesetzlichen Einschränkungen des Tabakverkaufs an unter 18 Jährige in Zukunft eingehalten werden?

3. Automaten bei Tabakverkaufsstellen oder Tankstellen, die sowohl Süssigkeiten als auch Zigaretten enthalten, sind in der Regel unbeaufsichtigt und während 24 Stunden zugänglich. Eine vorzeitige Entfernung dieser Automaten sei nicht möglich, da der Vertrag mit diesen Automatenbesitzern erst Ende 2009 ablaufe. Wie gedenkt der Gemeinderat mit dieser widersprüchlichen Situation umzugehen? Ist er zum Beispiel bereit, die Betreiber dieser Automaten dazu zu bewegen, keine Zigaretten mehr in die Automaten zu laden?

4. Da auch Zigarettenautomaten in den Restaurants immer wieder ein Problem des Jugendschutzes darstellen, wird von Automatenbetreibern nun in verschiedenen Kantonen ein Art Jetonsystem entwickelt. Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz bezeichnet diese Initiative als „Pseudoaktion“ (heute, 19.9.07). Welche Möglichkeiten sieht der Gemeinderat vor, um den Umgang mit diesen Automaten in Restaurants zu verbessern?

 

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