Reglement zur Förderung und zum Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum
Motion Christine Michel (GB/JA!)
Der Umgang und die Förderung von Kunst im öffentlichen Raum lösten in Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofplatzes öffentliche Debatten aus. So stellte sich zum Beispiel die Frage, ob die bisherigen Kunstwerke auf dem Bahnhofplatz (z.B. Milchkannen von Ueli Berger, „Iseschwümm“ von Rolf Iseli, Carlo Lischettis tanzender Bär), welche eine breitere Öffentlichkeit zur Auseinandersetzung mit moderner Kunst anregten, beibehalten werden sollen oder ob auch Kunstwerke ein „Verfalldatum“ aufweisen und neuer Kunst weichen dürfen. Ebenfalls zu Diskussionen Anlass gab der jüngste Entscheid des Gemeinderates, das Projekt des Künstlers Markus Weiss nicht zu realisieren. Der Gemeinderat führte dazu vor allem finanzielle Gründe an (Bund vom 7. Juli 2007).
Nebst der Frage der Gewährleistung einer gewissen Planungssicherheit für KünstlerInnen, deren Arbeitsbedingungen durch grosse Flexibilität und zum Teil durch Prekarität gekennzeichnet sind, werfen die Beispiele aber grundsätzlichere Fragen des Umgangs mit Kunst im öffentlichen Raum und des Verhältnisses von Politik und Kunst auf - gerade auch in Zeiten, in denen öffentliche Gelder knapp sind und in denen Bauvorhaben oft lange Vorlauf- und Realisierungsfristen haben. Dazu gehören Fragen wie der Zweck der Kunst im öffentlichen Raum; der Beurteilung der Qualität der zu realisierenden Kunstwerke; ihrer Folgekosten, die der öffentlichen Hand anheimfallen; der Auswahl- und Vergabeverfahren der Künstlerinnen und Künstler und der Formen, die Kunst im öffentlichen Raum annehmen kann.
Verschiedene europäische Städte (z.B. Zürich, Wien, Hamburg) haben neue Konzepte zur Förderung der Kunst im öffentlichen Raum entwickelt, die einen zeitgemässeren, flexibleren und professionelleren Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum propagieren, der sich von der streng objektbezogenen Umsetzung, der „Kunst am Bau“, löst und in dem auch zeitlich befristete, vergängliche Interventionen denkbar sind. Der Gemeinderat stellte in Aussicht, die durch die Kunst am Bahnhofplatz ausgelöste Debatte für einen konzeptionellen Neuanfang zu nutzen und neu einen Fonds für Kunst im öffentlichen Raum zu bilden. Wir begrüssen diese Massnahmen und beauftragen den Gemeinderat zusätzlich, ein Reglement zur Förderung und zum Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum zu erarbeiten, das dem Stadtrat vorzulegen ist. Gerade weil es um Kunst im öffentlichen Raum geht, ist eine konzeptuelle Klärung von besonderem (gesellschafts-)politischem Interesse und soll auch öffentlich diskutiert werden. Wobei wir hier klar festgehalten möchten, dass die Rolle der Politik ist, die Rahmenbedingungen der Förderung der Kunst im öffentlichen Raum festzulegen und damit transparente Spielregeln zu schaffen, in denen Kunst entstehen kann. Folgende Elemente sollen Teil dieses Reglements sein:
a) Zweck der Förderung von Kunst im öffentlichen Raum durch die öffentliche Hand
b) konzeptuelle Klärung der Formen von Kunst im öffentlichen Raum und ihrer Weiterentwicklung (weg von der rein objektbezogenen „Kunst am Bau“ zu einer Vielfalt von Formen)
c) Klärung des Umgangs mit der Kunst im öffentlichen Raum (dazu gehören auch Kriterien zum Aufstellen, zur Bewirtschaftung und zum Abräumen der Kunst und zur Frage der „Lebensdauer“)
d) Finanzierungsmodalitäten, Vergabekriterien, Definition des Einbezugs von KünstlerInnen und KunstexpertInnen in die Entscheidprozesse
e) Ausgestaltung des neuen Fonds für Kunst im öffentlichen Raum (Speisung aus Baukrediten, Zweck, Verteilung der Gelder)
f) Klärung der Zusammenarbeit und Aufgabenteilung der involvierten Fachstellen, insbesondere Direktion TVS, Abteilung für Kulturelles und städtische Kunstkommission.
