Soziale Sicherheit: Genügend Fachpersonal für die Sozialdienste
Postulat Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB)
Soziale Sicherheit und Armutsbekämpfung sind bedeutende Aufgaben einer Gesellschaft. Um diese Sicherheit aufrecht zu erhalten und die Armut in der Gesellschaft zu verringern, ist eine professionelle, rechtssichere und gut funktionierende soziale Politik erforderlich. Die Sozialhilfe ist als letztes Netz eine grundlegende Säule der sozialen Sicherheit. SozialarbeiterInnen in den Sozialdiensten vollziehen die Sozialhilfe. Sie sind im wahrsten Sinn des Wortes „FrontarbeiterInnen“.
SozialarbeiterInnen arbeiten in einem Spannungsfeld und unter grossem Druck. Sie müssen den Ansprüchen eines doppelten Mandates gerecht werden:
- Einerseits müssen sie auf die Erwartungen der SozialhilfebezügerInnen eingehen und sie unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren Anfragen zu prüfen, die Leistungen gemäss SKOS-Richtlinien und Sozialhilfeverordnung (SHV) auszurichten und die Betroffenen bei der Bewältigung von schwierigen Lebenslagen angemessen persönlich zu beraten und zu betreuen.
- Anderseits müssen sie die Betroffenen so schnell wie möglich von der Sozialhilfe ablösen, Missbrauch verhindern und im Auftrag des Arbeitgebers Kosten sparen.
Diese Aufgaben können nur sachgerecht wahrgenommen werden, wenn ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht. Gemäss Art. 38 SHV liegt eine angemessene Belastung vor, wenn 80 bis 100 Fälle pro Fachpersonalstelle und Jahr bearbeitet werden. Ist die Belastung höher, kann die Anzahl der lastenausgleichsberechtigten Stellen erhöht werden.
Zu einer von mir gestellten Frage in einer Interpellation gab der Gemeinderat folgende Antwort (siehe Protokoll Nr. 28 vom 25. Okt. 07, S. 1526): „Aufgrund der anhaltend hohen Fallzahlen und der zunehmend komplexer werdenden Fälle sind die Sozialarbeitenden an der Grenze ihrer Belastbarkeit angelangt (Stand 2006: 103 Fälle pro 100%-Stelle). Trotz zweier zusätzlicher 100%-Stellen, die 2005 bewilligt wurden, wären zusätzliche personelle Mittel notwendig und sachlich sinnvoll, um die Fallbelastung unter 100 Fälle pro 100% Sozialarbeitsstelle zu senken.“ Mit dieser Aussage anerkennt der Gemeinderat, dass die Kapazität der Sozialarbeitenden in der städtischen Sozialhilfe mehr als ausgeschöpft ist. Die kantonalen Vorgaben werden überschritten.
Wegen eines Missbrauchsfalls im Sozialdienst wurde eine Subkommission (Arbeitsgruppe) der Kommission für Soziales, Bildung und Kultur (SBK) eingesetzt, die in dieser Hinsicht Abklärungen machen soll. Weiter hat der Gemeinderat ein Massnahmenpaket beschlossen und dies am 13. Sept. 07 der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Ich gehe davon aus, dass auch die Fallbelastung pro Sozialarbeiterstelle eine zentrale Frage der laufenden Abklärungen ist. Gerade wegen den durch die laufenden Abklärungen bedingten Zusatzbelastungen ist es wichtig, dass die bestehenden Belastungsvorgaben nicht überschritten werden.
Vermutlich wird die Belastung wegen der letzten IV-Revision, welche u.a. die Senkung der Zahl der IV-BezügerInnen bezweckt, auch in den Sozialdiensten der Stadt Bern weiter zunehmen.
Die Sozialarbeitenden des Sozialdienstes der Stadt Bern haben trotz der hohen Fallzahlen und -belastungen bis jetzt sehr gute Arbeit geleistet. Die Miesmacherei und die verbalen Angriffe auf die Sozialdienste wegen einem bekannten Einzelfall, haben dem Ruf und der Arbeit der SozialarbeiterInnen in der Stadt Bern geschadet. Im Der Bund Interview vom 9. Nov. 07 erwähnt Frau Bruna Roncoroni, neue Leiterin der Sozialdienste, dass sie für eine jüngst ausgeschriebene Sozialarbeitstelle relativ wenige Bewerbungen erhalten habe und äussert die Vermutung, dass dies mit den negativen Schlagzeilen zusammenhängen könnte. Der Sozialdienst riskiert, in einen Teufelskreis zu geraten: Wegen den öffentlichen Anfeindungen können Fachpersonalstellen nicht rechtzeitig besetzt werden, wegen der daraus folgenden Überlastungen verlieren die Stellen zusätzlich an Attraktivität und können die laufenden Aufgaben nicht vollumfänglich wahrgenommen werden, was zu Fehlern und weiteren Negativkampagnen führen kann etc… Es liegt deshalb im Interesse der Stadt, dass der durch die Medienkampagnen verursachte Imageschaden möglichst schnell korrigiert wird.
Daher beauftragen wir den Gemeinderat:
1. In den städtischen Sozialdiensten ist die Zahl der Sozialarbeiterstellen aufzustocken, um den notwendigen und sachlich sinnvollen Personalbestand zu erreichen und die Fallbelastung auf maximal 100 Fälle pro 100 % Sozialarbeitsstelle zu senken.
2. Um das Image der Sozialdienste der Stadt Bern zu verbessern, sind geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit die Attraktivität der Arbeitplätze gewahrt und die rechtzeitige Besetzung der offenen Stellen gewährleistet werden können.
3. Dem Stadtrat ist über beide Massnahmen ein Bericht vorzulegen.
