Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 16.08.2007

Sozialhilfemissbrauch: Fragen zu einem „klaren Fall“

Dringliche Interpellation Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, Karin Gasser)

Es ist unbestritten, dass es leider - wie beispielweise im privaten Versicherungsbereich oder im Steuerwesen - auch in der Sozialhilfe Missbrauch gibt. Dabei muss rechtlich zwischen Sozialhilfemissbrauch und unrechtmässigem Sozialhilfebezug unterschieden werden. Sozialhilfemissbrauch liegt dann vor, wenn eine Person absichtlich durch falsche Aussagen oder durch absichtliches Verschweigen von Informationen eine Notlage vortäuscht (Erschleichen von Sozialhilfeleistungen, Sozialhilfebetrug). Diese Delikte werden strafrechtlich verfolgt. Die tatsächlich ausgewiesene Missbrauchsquote (Anzahl verurteilte Personen) liegt in der Stadt Bern unter einem Prozent (vgl. Jahresbericht 2006, Band 3 Seite187). Unrechtmässiger Bezug liegt demgegenüber dann vor, wenn die Sozialhilfe nicht korrekt bemessen wurde. Dies kann sowohl durch Fehler der Anspruchsberechtigten wie auch durch Fehler der beteiligten Institutionen erfolgen (z. B. zu späte Meldung von Einkommen oder einer veränderten Wohnsituation, resp. Auszahlung von Arbeitslosengeldern oder Stipendien an bevorschusste Klienten anstatt an die Sozialdienste). Diese Fälle sind strafrechtlich nicht relevant. Die zuviel bezogene Hilfe muss aber in jedem Fall rückerstattet werden. In den Medien werden die beiden Bereiche leider oft nicht unterschieden, was eine sachliche Diskussion erschwert und  jeden unrechtmässigen Bezug „kriminalisiert“.

Während der Sommerpause beschäftigte ein Sozialhilfefall der Stadt Bern („BMW-Fall“) die Öffentlichkeit. Der Vorfall wurde als „klarer Fall von Sozialhilfemissbrauch“ präsentiert. Aus noch unbekannten Quellen wurde er der Sendung „10 vor 10“ des Schweizer Fernsehens zugespielt, worauf die Leiterin der Stadtberner Sozialdienste, Frau Annemarie Lanker Hablützel, Stellung bezog. Im Interview in der Zeitung „Der Bund“ vom 28.7.07 äusserte sie ihre persönliche Meinung, die in einigen Punkten einer sachlichen Überprüfung kaum Stand hält. So ist es beispielsweise unklar, ob und zu welchem Zeitpunkt die Polizei über Beweise verfügte, dass die betreffende Person, welche wegen Drogen- und Gewaltdelikten in Untersuchungshaft sitzt, nicht bedürftig war. Gemäss der Berner Zeitung vom 3. Aug. 2007 hatte die Polizei vor der Verhaftung des Sozialhilfebezügers keinerlei Hinweise auf entsprechende Einkommen und Vermögen. Somit hatte die Polizei im vorliegenden Fall vermutlich gar keine Datengrundlage, um die Sozialdienste zu informieren. Zudem muss ein grosses Fragezeichen hinter die von Frau Lanker behauptete Missbrauchsquote von 10 bis 20% gesetzt werden. Diese Zahlen begründet sie mit Aussagen zur Stadt Amsterdam, obwohl die Niederlande über ein mit der Schweiz nicht vergleichbares Sozialhilfesystem verfügen.

Um die Haltung des Gemeinderates und die vielen offenen Fragen in dieser Sache zu klären und die Debatte über Sozialhilfemissbrauch zu versachlichen, bitten wir den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Erst wenn eine strafbare Handlung festgestellt ist, zieht die Polizei in der Regel involvierte Amtsstellen bei. Es ist beispielsweise bekannt, dass die Polizei Anzeigen gegen Drogenabhängige bisher den Sozialdiensten gemeldet hat und Rückführungen von Abhängigen durch Polizei und Sozialdienste gemeinsam durchgeführt werden. Laut der Pressemeldung (BZ vom 3.8.07) hatte die Polizei im „BMW-Fall“ vor der Verhaftung keine Beweise, weswegen die Sozialdienste auch nicht informiert wurden. Der kantonale Datenschutzbeauftragte Markus Siegenthaler ist der Meinung, dass das neue Sozialhilfegesetz von 2001 für die Datenflüsse zwischen den Ämtern (Interview, Der Bund vom 7. 8. 07) ausreiche. Ist der Gemeinderat auch dieser Meinung oder fordert er gesetzliche Lockerungen im Datenaustausch, um Missbräuche in der Sozialhilfe zu verhindern? Wenn ja, wo genau sieht er diesbezüglich Handlungsbedarf und wieweit ist der städtische Datenschutzbeauftragte in diese Frage einbezogen?

2. Wer hat den oben erwähnten Fall der Sendung „10 vor 10“ des  Schweizer Fernsehens zugespielt und zu welchem Zweck? Liegt nach Ansicht des Gemeinderates eine Amtsgeheimnisverletzung vor, wenn ja - was unternimmt der Gemeinderat diesbezüglich?

3. Die ehemalige Leiterin der Sozialdienste behauptet, dass im Berner Sozialdienst der Missbrauch relativ einfach sei. Teilt der Gemeinderat diese Einschätzung? Was wird bereits heute jeweils bei jedem Einzelfall abgeklärt, bevor es zu Sozialhilfezahlungen kommt?

4. In wie vielen Fällen wurden in Bern während der Jahre 2005 und 2006 Sanktionen gemäss SKOS-Richtlinien (Verweigerung von situationsbedingten Leistungen, von Integrationszulagen und Einkommensfreibeträgen, Kürzung Grundbedarf um 15%, vollständige Einstellung der Leistungen bei Verweigerung einer Erwerbsaufnahme) ausgesprochen? Welche Sanktionen standen im Vordergrund und was waren die Hauptgründe für das Aussprechen von Sanktionen?

5. Die ehemalige Leiterin der Sozialdienste behauptet, dass der Familiennachzug von MigrantInnen auch dann bewilligt werde, wenn in der Schweiz lebende Partner für zwei Personen nicht genug verdienen würden und dass die öffentliche Hand dann sogar die Wohnungseinrichtung übernehmen  müsse. Dürfen MigrantInnen (ausser anerkannte Flüchtlinge) ihre PartnerInnen oder Familien mit Familiennachzug (geregelte Aufenthaltsbewilligung) in die Schweiz nachkommen lassen, wenn ihre Wohnung oder das Einkommen nicht genügen? Wie viele entsprechende Fälle sind in der Stadt Bern laufend und wie viele sind in den letzten 10 Jahren bekannt geworden? Welche Rolle kommt der Stadt Bern hier zu?

6. Braucht es mehr Personal bei den städtischen Sozialdiensten um die Dienstleistungen professionell und sachgerecht bereitstellen zu können? Wenn ja, wie viele Stellen? Wie viele Stellen sind im städtischen Sozialdienst seit 2000 gestrichen bzw. nicht mehr ersetzt worden und wie positioniert sich die Stadt Bern im Städtevergleich bezüglich der Falldichte pro 100%-Stelle?

7. Es gibt immer wieder Diskussionen über die Quote des Sozialhilfemissbrauchs und je nach Interessenlage werden unterschiedliche Zahlen genannt. Welche Zahlen nimmt der Gemeinderat als Grundlage für sein Handeln? Ist er allenfalls bereit, eine Studie (evt. auch eine Diplomarbeit) in Auftrag zu geben, die Fakten zur Situation in der Stadt Bern erhebt? Ist er bereit vorhandene und aussagekräftige Zahlen im Jahresbericht zu dokumentieren?

8. Kennt der Gemeinderat die von der ehemaligen Leiterin der Sozialdienste zitierten Amsterdamer Massnahmen? Stimmen die zitierten Zahlen und was genau waren die Gründe für die Einstellung der Sozialhilfe in so vielen Fällen?

Die Begründung der Dringlichkeit:
Der „BMW-Fall“ hat seit Ende Juli die Öffentlichkeit beschäftigt. Auf verschiedenen Ebenen wurden politische Vorstösse angekündigt. Deshalb sind eine rasche Klärung der offenen Fragen und die Information der Öffentlichkeit durch den Gemeinderat notwendig.

Drucken