Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 08.03.2007

Spart die Stadt Bern auf Kosten der Beschäftigten im Sozialbereich?

Postulat GB/JA!: Natalie Imboden, Myriam Duc und Christine Michel

 

In der Stadt Bern werden verschiedene öffentliche Leistungen im Sozialbereich von privaten Institutionen im Auftrag der Stadt erbracht und mit einem Leistungsvertrag geregelt. In der Gemeinwesen- und Jugendarbeit ist dies z.B. die VBG (Gemeinwesenarbeit / Quartierzentren) und der TOJ (Jugendarbeit). Über ein Dutzend private Vereine erbringen Leistungen für die familienergänzende Kinderbetreuung (z.B. subventionierte Kindertagesstätten). Im Altersbereich sind Domicil für SeniorInnen und die Spitex und in der Obdachlosenhilfe sind verschiedene Trägerschaften aktiv. Gemäss einer Studie der damaligen Direktion für Soziale Sicherheit (DSO) aus dem Jahr 2004 zu den Trägerschaften im Sozialbereich  hatte die Sozialdirektion damals 35 Leistungsverträge abgeschlossen. Diese sind sehr heterogen und reichen von Verträgen im Millionenhöhe mit vielen Beschäftigten (z.B. VBG oder SPITEX) bis hin zu einzelnen kleinsten Institutionen, mit besonderen Strukturen (z.B. Freiwilligenarbeit wie z.B. Spysi oder geringer Anzahl Beschäftigter z.B. Beratungsstelle Xenia). Diese Spezialfälle stehen nicht im Zentrum; Ausnahmen sind hier explizit möglich.
Gemäss Postulatsantwort „Übertragungsreglement“ vom 20.12.2006 sind in der heutigen Direktion BSS im Sozialbereich (ohne Sport) aktuell 27 Leistungsverträge in Kraft mit einem Gesamtvolumen von rund 38 Mio. Franken (Budget 2007). Verschiedene Institutionen sind nicht nur im Auftrag der Stadt Bern tätig, womit weitere Finanzierungsträger (Kirchen, Kanton, gemeinnützige Organisationen etc.) involviert sind. Charakteristisch ist auch das Engagement von Ehrenamtlichen in verschiedenen Vereinen.
Im Sozialbereich sind im Auftrag der Stadt schätzungsweise mehrere hundert Beschäftigte tätig, deren Arbeitsverhältnisse durchschnittlich schlechter als die städtischen sind und bisher nur punktuell durch Gesamtarbeitsverträge gesichert sind. Hervorzuheben ist, dass der Sozialbereich von einem hohen Frauenanteil bei den Beschäftigten geprägt wird. Beispielsweise arbeiten im Bereich Spitex und Domicil-Pflegeheime über 80% Frauen. Auch bei der Kinderbetreuung ist der Frauenanteil sehr hoch. Es ist aus gleichstellungspolitischer Sicht heikel, wenn Aufgaben, die vermutlich mehrheitlich von Frauen erbracht werden, im Auftrag der Stadt „extern“ zu schlechteren Anstellungsbedingungen geleistet werden als innerhalb der Verwaltung.
Es ist im Interesse der Stadt bei der Erbringung von Dienstleistungen im Sozialbereich über Leistungsverträge Transparenz über die erbrachten Leistungen und die verschiedenen Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen zu haben. Von Interesse ist aber auch, unter welchen Anstellungsbedingungen im hauptsächlichen Auftrag der Stadt ArbeitnehmerInnen diese Leistungen erbringen. Wie die Abstimmung über das Spitalversorgungsgesetz (Volksvorschlag) im Kanton gezeigt hat, besteht im Kanton der politische Wille über Gesamtarbeitsverträge gleichwertige Anstellungsbedingungen zu verlangen.


Wir bitten den Gemeinderat zur Klärung folgender Fragen in einem Bericht. Kleinstinstitutionen oder „Speziallfälle“ wie z.B. die Spysi können vereinfacht in den Bericht einbezogen werden.


1. Auf welchen personal-rechtlichen Grundlagen sind die Angestellten in den diversen Institutionen beschäftigt (analog städt. Personalrecht, GAV, OR, andere) und worin liegen materiell die grössten Unterschiede zum städtischen Personalrecht?


2. Wie viele Angestellte (nach Geschlecht getrennt) sind in Institutionen tätig, welche einen Leistungsvertrag im Sozialbereich mit der Stadt haben (inkl. Aussage über durchschnittlichen Anstellungsgrad)? Wie entwickelte sich die Anzahl der Beschäftigten (Stellen und Köpfe), in den letzten 10 Jahren?


3. Wie hoch ist der städt. Finanzierungsanteil gemäss Leistungsvertrag der VertragspartnerInnen und welches sind die hauptsächlichen anderen Finanzierungsträger?


4. Wie hoch sind die Eigenleistungen, die erwirtschaftet werden und welches ist der ungefähre Anteil an ehrenamtlicher Arbeit, der geleistet wird?


5. Was wären die Vor- und Nachteile, wenn die Stadt Bern die öffentlichen Aufgaben, die heute mittels Leistungsverträgen an Private übertragen werden ganz oder teilweise „einlagern“ würde?

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