„Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“: Die Stadt Bern soll beitreten
Postulat Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar/Cristina Anliker-Mansour)
30. November ist seit 2002 Tag der „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“. An diesem Tag hatte das damalige Grossherzogtum Toskana als erstes Land der Welt die Todesstrafe abgeschafft, das war im Jahre 1786!
2002 startete die katholische Laienbewegung Sant’Egidio mit Hauptsitz in Rom die Kam-pagne „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“. Siehe: http://www.santegidio.org/de/pdm/index.htm
1977 hatten 16, 2005 bereits 86 Länder die Todesstrafe abgeschafft, nicht zuletzt auch dank öffentlichem Druck und internationaler Solidaritätsaktionen. Leider wird heute immer noch in 128 Länder die Todesstrafe praktiziert. Laut Amnesty International wurden im 2005 2'148 Personen hingerichtet.
Im Staate Bern wurde die letzte Hinrichtung 1861 vollzogen. Die Schweiz hat die Todes-strafe für die zivilen Straftaten allerdings erst am 1. Januar 1942 abgeschafft. Im Militär-strafgesetz wurde sie sogar erst 50 Jahre später, im Jahre 1992 gestrichen.
Die Todesstrafe ist eine schwere Verletzung des Rechts auf Leben, ist die grausamste und unmenschliche Bestrafung und ist unwiderruflich. Sie kann mit keinem Grund gerechtfer-tigt werden und ist in sich widersprüchlich: Wenn der Staat selber tötet, wir die Hemm-schwelle zu töten gemindert. Deshalb muss sie abgeschafft werden. Artikel 3 der Allge-meinen Erklärung der Menschenrechte lautet: „Jeder hat das Recht auf Leben“. Seit 2003 wir der 10. Oktober als „Internationaler Tag gegen die Todesstrafe“ begangen.
Seit dem Start der Kampagne 2002 haben ca. 630 Städte, darunter 34 Hauptstädte, in 50 Ländern sich der Aktion „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ angeschlos-sen. Sie engagieren sich öffentlich gegen die Todesstrafe. Auch Schweizer Städte wie Ba-sel, Delémont, Genf, Lausanne, Locarno, Nyon und Frick, Klingnau, Windisch (Aargau). sind dabei. Um der Kampagne Öffentlichkeit zu verleihen, ist vorgesehen, dass jedes Jahr am Abend des 30. November ein symbolträchtiges Gebäude als Mahnmal zur Abschaffung der Todesstrafe speziell beleuchtet wird.
Wir bitten den Gemeinderat
1. Den Beitritt der Stadt Bern zu „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ zu prüfen.
2. Am Abend des 30. November ein zentrales Gebäude (z.B. Bundeshaus) in der Stadt Bern mit einem speziellen Lichteffekt als Mahnmal zu beleuchten.
3. Die Bevölkerung mit geeigneten Mitteln speziell auf die Aktion und deren Bedeu-tung aufmerksam zu machen.
