Was macht die Stadt Bern, um die Stellung von gut qualifizierten Migrantinnen im Arbeitsmarkt zu verbessern?
Interfraktionelles Postulat GB/JA, GFL/EVP (Cristina Anliker Mansour, Christine Michel GB/ Rania Bahnan Büechi GFL)
Das Übereinkommen von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) (http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/) ist für die Schweiz am 26. April 1997 in Kraft getreten. Das Übereinkommen ist 1979 im Rahmen der UNO entstanden und seither von 183 Staaten ratifiziert worden. Es konkretisiert das Diskriminierungsverbot für alle Lebensbereiche und verpflichtet die Staaten, Massnahmen zur Beseitigung von Diskriminierung der Frauen zu ergreifen. Das Dokument CEDAW ist das wichtigste Instrument, die Gleichstellungsanliegen bei der Regierung einzubringen.
Gemäss CEDAW gelten ausländische berufstätige Frauen als besonders benachteiligte Gruppe. Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 51 „Integration und Ausschluss“ wird die berufliche Integration von gut ausgebildeten ausländischen Frauen in den Kantonen Bern, Aargau und Zürich untersucht (NFP 51, Yvonne Riaño und Nadia Baghdadi „Soziale Integration und Ausschluss von Migrantinnen in der Schweiz“, laufendes Projekt). 90% der untersuchten Frauen verfügte über eine tertiäre Ausbildung, 60% konnte internationale Berufserfahrung vorweisen und die Mehrheit beherrschte neben Deutsch noch zwei weitere Sprachen. Die Resultate zeigen: Nur 46% der Frauen sind in einer Anstellung, die ihren Qualifikationen entspricht. Weitere 27% haben eine Stelle, die zwar ihren Qualifikationen entspricht, arbeiten aber in prekären Anstellungsverhältnissen. Das heisst etwa die Hälfte der qualifizierten Frauen kann ihre Ressourcen nicht adäquat in die Arbeitswelt einbringen. Die Studie macht zudem grosse regionale Unterschiede deutlich: eine wirtschaftliche Metropole wie Zürich bietet mehr Integrationschancen für gut qualifizierte Migrantinnen als eine Verwaltungsstadt wie Bern.
Mechanismen des beruflichen Ausschlusses sind unter anderem: Nichtanerkennung von ausländischen Diplomen und Erfahrungen, Informationsdefizite über den schweizerischen Bildungs- und Arbeitsmarkt, Sprache als Instrument des Ausschlusses, mangelnde familienexterne Kinderbetreuung, fehlende oder weniger stark entwickelte Kontakte zur Arbeitswelt, teurer Bildungs- und Weiterbildungsmarkt und Verlust des Selbstvertrauens. Durch das Verharren in Tieflohnsektoren sowie durch das Ausüben von Tätigkeiten, für welche sie überqualifiziert sind, werden Migrantinnen entmutigt. Die fehlende Berufspraxis führt dazu, dass die Qualifikationen mit der Zeit verloren gehen. Dies wiederum hat Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl und die Autonomie der betroffenen Frauen und kann zu Frustration und Desintegration führen.
Das Potenzial der Migrantinnen wird in der Schweiz und auch in Bern nicht optimal genutzt. Die Broschüre „facts&figures“ der Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Bern stellt ebenfalls fest, dass die in Bern lebenden Ausländerinnen häufiger über einen Hochschulabschluss als die Schweizerinnen verfügen. Damit leben in Bern überdurchschnittlich viele gut ausgebildete Ausländerinnen, die aber – wie die Resultate der oben erwähnten Nationalfondsstudie zeigen - im Gegensatz zu Zürich schlechter im Arbeitsmarkt integriert sind. Am 24. Mai 2007 hat der Stadtrat den interfraktionellen Vorstoss „Managing Diversity. Die Anstellung von qualifizierten ausländischen Arbeitnehmenden in der städtischen Verwaltung aktiv fördern“ überwiesen. Die obigen Ausführungen machen deutlich, dass zusätzlich ein grosser Handlungsbedarf bei Frauen mit Migrationshintergrund besteht, die nicht ihren Qualifikationen gemäss beschäftigt sind.
Wir bitten deshalb den Gemeinderat,
a) darzulegen, was die Stadt Bern zur Erfüllung der von der Schweiz ratifizierten CEDAW-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau unternimmt, insbesondere bezogen auf die besonders benachteiligte Gruppe qualifizierter Migrantinnen.
b) die Erarbeitung eines Konzepts zur Förderung der Einstellung gut qualifizierter Migrantinnen in der Stadtverwaltung, in den ausgelagerten Betrieben und den Betrieben, mit denen die Stadt Leistungsverträge unterhält, zu prüfen. Sensibilisierungsmassnahmen, um den Kompetenzen von Migrantinnen Anerkennung zu verschaffen, sollten Teil dieses Konzepts sein. Ziel eines solchen Konzepts und der entsprechenden Massnahmen sollte sein, dass qualifizierte Migrantinnen proportionell zu ihrem Anteil der in Bern lebenden gut ausgebildeten Migrantinnen in der Verwaltung vertreten sind.
c) die Beteiligung der Stadtverwaltung am Projekt „Mentoring mit Migrantinnen“ des cfd, welches den Zugang von Migrantinnen zu Informationen und Netzwerken der Arbeitswelt verbessern will, zu prüfen. Mit Beteiligung ist gemeint, dieses Projekt in der Verwaltung bekannt zu machen und Fachfrauen aus der Verwaltung dazu anzuregen, sich als Mentorinnen zur Verfügung zu stellen.
