Kinder mit Migrationshintergrund sollten unabhängig davon, ob ihr Eltern Sozialhilfe beziehen, Zugang zu KITA haben.
Postulat Fraktion GB / JA ! (Emine Sariaslan, Christine Michel)
Der Sozialdienst finanziert grundsätzlich (ob Schweizerinnen oder Migrantinnen) keine KITA - Plätze, wenn ein Elternteil nicht erwerbstätig ist. Dieser Grundsatzentscheid hat negative Auswirkungen auf die Kinder von MigrantInnen. Die SKOS Richtlinien ermöglichen jedoch der Gemeinde im Rahmen der Situationsbedingten Leistungen einen Handlungsspielraum, den es zugunsten der MigrantInnenkinder auszunutzen gilt., da MigrantInnenkinder ohne den Besuch einer Krippe oder von anderen familienergänzenden Angeboten bis zum Schuleintritt oft nicht ausreichend Deutsch lernen können. KITA Plätze sind sehr gut geeignet, um den Kindern die lokale Sprache und Kultur zu vermitteln und damit späteren Nachteilen in Schule und Berufsbildung entgegenzuwirken.
Mit der Pisa-Studie (2002) rückte in das Bewusstsein der Öffentlichkeit, dass unser Schulsystem es nicht schafft, sozial benachteiligten Kindern (speziell solchen mit Migrationshintergrund) gleichwertige Bildungschancen zu ermöglichen. Im Gegenteil, die sozialen Unterschiede verstärken sich im Laufe der Schullaufbahn. Als möglicher Ansatzpunkt zeigt sich die Förderung der Kinder bereits vor Schuleintritt.
In verschiedenen Studien wurden festgehalten, dass Kinderkrippen einen wichtigen Beitrag zur Frühförderung der Kinder leisten. Ein Beispiel:
Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 39 im Bereich Migration hat Andrea
Lanfranchi mit seiner Forschergruppe untersucht, wo und wie die vier- und die sechsjährigen Kinder in drei Schweizer Städten betreut werden. Erhoben wurden Daten von 876 schweizerischen, albanischen, türkischen, portugiesischen und italienischen Kindern in Winterthur, Neuchâtel und Locarno. Ein Jahr später waren die Jüngeren mit einigen Ausnahmen im Kindergarten und die Älteren in der ersten Klasse. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Lehrpersonen nach dem Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes befragt. Die Resultate wurden mit der früheren Betreuungsform (zu Hause mit der Mutter oder mit Krippe, Spielgruppe, Tagesmutter, Verwandten oder Nachbarn) in Verbindung gebracht. Als Hauptergebnis steht fest, dass familienergänzend betreute Kinder von ihren Lehrpersonen in den sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten signifikant besser beurteilt werden als Kinder, die ausschliesslich im Kreise der eigenen Familie aufgewachsen sind. Insbesondere Kinder aus Migrationsfamilien bewältigten dank dem Übergangsraum einer familienergänzenden Einrichtung die Einschulung deutlich besser als Kinder, die sich ohne diesen vermittelnden Bezug in einer für sie zunächst fremden Lebenswelt behaupten müssen. Somit wird erstmals auch für die Schweiz der in den USA in weit grösseren Untersuchungen erhobene Befund bestätigt, wonach familienergänzende Betreuung die Schulbereitschaft von Kindern aus sozial schwachen Familien eindeutig begünstigt.
Die Kinder lernen bereits vor dem Kindergarten Berndeutsch und Basisfunktionen wie Kommunikation, Verhalten in der Gruppe, Grob- und Feinmotorik und werden in der Wahrnehmungsverarbeitung gefördert. Das erspart den Kindern Frustrationen, hilft bei der Integration, vereinfacht die Arbeit der Kindergärtnerinnen, hebt später ihre schulischen Chancen ganz erheblich und verhindert so Konflikte und Schulprobleme. Sie sind sozial, emotional und sprachlich gut vorbereitet. Für fremdsprachige Kinder ist es äusserst wichtig, mit möglichst guten Deutschkenntnissen in den Kindergarten einzutreten. Nur so können sie optimal vom Besuch des Kindergartens profitieren und eine solide Basis für ihre weitere Schullaufbahn legen.
Massnahmen im Bereich familienergänzende Betreuung vermeiden somit Folgekosten wie die Wiederholung von Schuljahren, spezielle Betreuung während der obligatorischen Schule und Kleinklassen, disziplinarische Massnahmen und Probleme beim Ausbildungs- und Berufseinstieg. Frühe Erwerbung der Sprache kommt so nicht nur den direkt betroffenen Kindern und Eltern zugute. Die gesamte Gesellschaft profitiert in wirtschafts-, sozial-, integrations- und bildungspolitischer Hinsicht. Deshalb soll die Gemeinde MigrantInnenkinder die Chance ermöglichen, die Sprache früh zu erwerben.
Der Gemeinderat wird beauftragt, folgende Massnahmen zur Integration durch familienexterne Betreuung zu prüfen:
1. Die Bemessung der wirtschaftlichen Sozialhilfe in der Stadt Bern und die KITA-Reglemente sind so auszugestalten, dass 1- bis 5-jährige Kinder von fremdsprachigen MigrantInnen unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern Zugang zu familienexternen Betreuungsangeboten haben.
2. Die Informationen über die KITAs und das Anmeldeverfahren sollen in verschiedenen Sprachen abgegeben werden, um den Zugang von Kindern mit Migrationshintergrund zur familienergänzenden Betreuung zu erleichtern.
3. Bei den Aufnahmekriterien und bei der Evaluation der sozialen Situation der Kinder sollen neben Kindesschutzmassnahmen auch die Wichtigkeit – gerade im Hinblick auf die gesellschaftliche Integration – der Sprach- und Frühförderung berücksichtigt werden.
14. 02.2008
