Gegen Armut: Integration statt Ausschluss
Postulat Fraktion Grünes Bündnis / Junge Alternative JA! (Hasim Sancar, GB)
Das Nationale Forschungsprogramm „Integration und Ausschluss“ (NFP 51) hat erste Ergebnisse der siebenjährigen Forschungsarbeit veröffentlicht. Dabei wird die Praxis der Sozialhilfe kritisch hinterfragt. Die einseitige Sicht auf die finanziellen Aspekte der Sozialhilfe führe dazu, dass die Sozialhilfe Armutsbetroffene zunehmend stigmatisiere, ihre Grundrechte in Frage stelle und sie damit ausgrenze.
Der mangelnde Zugang zu Ressourcen (Nahrungsmittel, Wohnung, Bekleidung, Freizeit, Kultur, Gesundheitsversorgung, usw.) führt zu Unsicherheit und zur Schwächung einer Person. Armut macht krank.
In der Schweiz sind 380 000 Personen von Armut betroffen, d.h. jede 11. Person oder 9 % der 20 bis 59-Jährigen lebt unter der Armutsgrenze. Unter diesen befinden sich auch Working Poor, die einer Vollzeit-Lohnarbeit nachgehen, deren Einkommen dennoch nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Im Jahr 2005 wurde die Armutsquote vom Bundesamt für Statistik (BFS) künstlich gesenkt, indem neu der gekürzte Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien ohne Einbezug von Zulagen und Freibeträgen als Armutsgrenze herangezogen wurde. Trotzdem gelten immer noch 245 000 Personen oder 3,3 % der Bevölkerung als arm. Von den 135 000 durch den Kunstgriff aus der Statistik gefallenen Armen wurde niemand integriert. Sie werden in ihrer Armut allein gelassen.
In der Stadt Bern haben insbesondere Jugendliche in Ausbildung keinen Zugang zu den Sozialdiensten. Sie werden oft ohne Prüfung der Gesuche einfach auf den Bezug von Stipendien verwiesen. Diese wurden jedoch im Kanton Bern in den letzten Jahren massiv gekürzt. Wurden in den 90-er Jahren noch bis zu 82 Mio. Franken an Stipendien ausgerichtet, waren es im Ausbildungsjahr 06/07 nur noch 20,5 Mio. Auch die Neuregelung der Ausbildungsverordnung (ABV) per 1.8.2008 sieht aus finanziellen Gründen keine Existenz sichernden Stipendien vor. Deren Bemessung wurde laut Vortrag an den Regierungsrat auf Gesamtkosten von 30 Mio. Franken ausgerichtet, bei einer Bemessung entsprechend den SKOS-Richtlinien wären jedoch 38 Mio. Franken erforderlich gewesen. Jugendliche in Ausbildung ist deshalb bei Bedarf subsidiär Sozialhilfe zu gewähren, damit finanzielle Notlagen nicht die Ausbildung und damit die berufliche Integration gefährden.
Die lauten Missbrauchsdebatten der letzten Jahre führen dazu, dass von Armut betroffene Menschen freiwillig zunehmend auf Sozialhilfe verzichten. Sie ziehen es vor, unabhängig zu bleiben und ihren Alltag unter der Armutsgrenze irgendwie zu bewältigen, statt sich negativ stigmatisieren zu lassen. Betroffen sind oft Familien und allein erziehende Mütter. Im Kanton Bern lebt beispielsweise jedes zehnte Kind in Armut. In der Stadt Bern sind mehr als ein Drittel (oder 2420, gemäss Jahresbericht 2007) der Sozialhilfesuchenden Kinder und Jugendliche (0-25 Jährige). Die Konsequenzen sind gravierend: Der Rückzug aus der Gesellschaft und der ungenügende Zugang zu wichtigen Ressourcen führt zu psychischen Belastungen und gefährdet die soziale und berufliche Integration der betroffenen Kinder. Aber auch der Zugang zum Sozialdienst wurde erschwert. Wenn wir den Intake-Prozess der Sozialdienste der Stadt Bern anschauen, sieht die Situation folgendermassen aus: Die Hilfesuchenden melden sich beim Schalter des Sozialdienstes. Das Administrativpersonal macht eine Erstabklärung: „Die KlientInnen verlassen den Sozialdienst mit mündlichen Informationen und dem auszufüllenden Gesuch um Sozialhilfe, einer Checkliste der benötigten Unterlagen und dem Informationsblatt des Sozialdienstes der Stadt Bern“ (Intake 2006, Evaluation des Aufnahmeverfahrens Intake des Sozialdienstes, Stadt Bern, S.14). Hilfesuchende können dann ihr Gesuch am Schalter einreichen. Nur wenn alle relevanten Unterlagen vollständig sind, werden die Gesuche entgegengenommen. Anschliessend wird der Termin für ein Erstgespräch vereinbart, welches innert 3-10 Tagen nach Einreichen des Gesuches stattfinden soll. Danach dauert es nochmals eine Woche, bis darüber entschieden wird, ob die Hilfesuchenden Anspruch auf Sozialhilfe haben. Die Kompliziertheit dieses Vorgehens – schon nur das Zusammentragen der nötigen Unterlagen kann eine Überforderung darstellen - ist sicher mit ein Grund, warum im Jahre 2006 von 2666 neuen Gesuchen nur in 1259 Fällen Dossiers eröffnet wurden (Jahresbericht 2006, S. 178). Auch in der Medienkonferenz vom 13. 9. 07 betr. Sozialhilfe wurde bekannt gegeben, dass im Zeitraum 01.01.-31.08.2007 nur in 42.9 % der Anfragen Dossiers eröffnet wurden. Die Zahlen von 2007 sind auch ähnlich: von 2370 Anfragen wurden 985 aufgenommen (41,6 %). Viele Antragsstellende schaffen nicht einmal den Weg bis zu einem Erstgespräch.
Die Sozialhilfe in der Stadt Bern ist schwer zugänglich, was eine abschreckende Wirkung hat. Nach dem Sozialhilfegesetz (SHG) muss der Zugang zum Sozialdienst und zum Fachpersonal auch nach persönlicher Vorsprache oder telefonischer Anfrage jeweils kurzfristig gewährleistet sein. Das Gesetz sieht vor, dass ein Antrag auf wirtschaftliche Hilfe auch mündlich gestellt werden kann: „Das Gesuch um Gewährung der Sozialhilfe ist mündlich oder schriftlich beim Sozialdienst der zuständigen Gemeinde zu stellen. Die das Gesuch stellende Person kann sich vertreten lassen (Art. 49 Abs. 2 SHG).”
Daher fordern wir den Gemeinderat auf, bei der Sozialhilfepraxis folgende Massnahmen umzusetzen:
1. Hilfesuchenden erhalten grundsätzlich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrer Anmeldung einen Termin bei einer Fachperson der Sozialdienste.
2. Anträge auf Sozialhilfe können mündlich gestellt und die Antragsstellenden werden beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare von dem Fachpersonal des Sozialdienstes unterstützt.
3. Personen in Ausbildung wird bei ausgewiesenem Bedarf subsidiär wirtschaftliche Hilfe gewährt.
4. Die spezialisierten Organisationen, die Jugendliche bei der beruflichen Integration begleiten (BIZ, BIAS), sind über die Grundlagen der Sozialhilfe informiert und unterstützen Jugendliche bei der Wahrung ihrer Ansprüche.
