Grünes Bündnis Stadt Bern

Thu 28.02.2008

Konflikt im Bauhauptgewerbe: Wie kann die Stadt Bern zu guten Arbeitsbedingungen im Bau beitragen?

Interpellation Fraktion GB/JA! (Christine Michel, GB)

 

Der Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe (LMV) ist einer der zentralen Pfeiler in der sozialpartnerschaftlichen Regelung der Arbeitsbedingungen. Die Arbeitsbedingungen auf dem Bau sind hart und es herrscht eine grosse Unfallgefahr. So verunfallten im Jahr 2006 über 27'000 Bauarbeiter, 33 starben, 337 wurden invalid. Der bisherige Landesmantelvertrag sorgte mit geregelten Arbeitszeiten und paritätischen Kontrollen für einen unverzichtbaren Schutz. Der LMV wurde im Mai 2007 einseitig von den Baumeistern gekündigt, eine in einer Mediation getroffene Vereinbarung zu einem neuen LMV liessen sie zu Beginn dieses Jahres ebenfalls scheitern. Die Gewerkschaften räumten den Baumeistern eine Frist bis Ende Februar ein, um auf dieses Ergebnis zurückzukommen. Es ist zu befürchten, dass es nach Ablauf der Frist zu weiteren Streikaktionen kommt.

Auch die öffentliche Hand, welche viele Bauaufträge erteilt, hat ein vitales Interesse daran, dass im Bau gute Arbeitsbedingungen herrschen und die Gesundheit der Arbeiter geschützt wird. Sie hat ein grosses Interesse daran, die Aufträge in der geplanten Zeit effizient zu Ende zu führen. Die Stadt Bern mit ihren Grossbaustellen könnte von erneuten Streikaktionen auch wegen der grossen Öffentlichkeitswirkung besonders betroffen werden.

Aufgrund dieser Ausgangslage bitten wir den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:

 

- Wie nimmt die Stadt Bern politisch und als Auftraggeberin für wichtige öffentliche Bauten Einfluss darauf, dass im Bauhauptgewerbe schnellstmöglich ein neuer LMV zu Stande kommt und damit die Einhaltung guter Arbeitsbedingungen garantiert werden kann?

- Welchen Spielraum hat der Gemeinderat in seiner Vergabepraxis darauf hinzuwirken, dass mit Unternehmungen zusammengearbeitet wird, die sich öffentlich hinter den LMV stellen?

- Im Kanton Tessin wurde eine kantonale Überganslösung getroffen, die auf dem neu ausgehandelten LMV beruht und solange gilt, wie keine nationale Lösung zustande kommt. Ist die Stadt Bern auch bereit, auf eine solche kantonale Zwischenlösung hinzu wirken?

 

Bern, den 28.2.2008

 

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