Umweltzonen für die Stadt Bern
Interpellation Fraktion GB/JA! (Stéphanie Penher, GB/ Urs Frieden, GB)
Trotz beträchtlicher Fortschritte in den letzten zwei Jahrzehnten können die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung beim Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon auch heute noch nicht eingehalten werden. Die Belastung ist besonders hoch in der Nähe stark befahrener Strassen.
Die hohe Luftschadstoffbelastung hat gravierende Auswirkungen auf die Volksgesundheit:
- Mit Diesel betriebene Personenwagen emittieren rund 12 Prozent weniger Kohlendioxid, jedoch rund dreimal mehr Stickoxide und bis tausendmal mehr Russpartikel als mit Benzin betriebene Personenwagen. Die kleinsten Dieselrusspartikel sind krebserregend, verursachen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und führen zu einer erhöhten Anfälligkeit für Atemwegerkrankungen und gar zu einer Verschlechterung der Lungenfunktion. 2007 gab es in der Stadt Bern 18 Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwertes, erlaubt ist eine Überschreitung pro Jahr.
- Das lungenschädigende Stickstoffdioxid wird auch beim Einsatz von Treibstoffen im Strassenverkehr freigesetzt. Der Grenzwert für das Jahresmittel von 30 Mikrogramm wurde 2007 in der Stadt Bern mit 31 Mikrogramm knapp überschritten. Je höher die örtliche Stickstoffdioxid-Belastung ist, desto gefährdeter ist die Gesundheit der Menschen.
- Ozon ist ein aggressives Reizgas, das tief in die Lunge eindringt, die Schleimhäute reizt, zu Entzündungen der Atemwege führt und die Lungenfunktion einschränkt. 2007 lagen in der Stadt Bern 130 Stundenmittel über dem Grenzwert. Erlaubt ist jedoch nur eine Überschreitung im Jahr.
Es ist die Pflicht des Gemeinderates, die Gesundheit der Bevölkerung vor zu hohen Luftschadstoffen zu schützen. Die Einführung einer Umweltzone zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ist eine notwendige Ergänzung zum Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung, zum Massnahmenplan des Kantons Bern, zum Aktionsplan Feinstaub des Bundes und zum in Aussicht gestellten Aktionsplan der Stadt Bern zur Reduktion der Feinstaub- und Ozonbelastung, mit denen eine dauerhafte Reduktion der Luftschadstoffe angestrebt wird. In einer Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge fahren, deren Schadstoffausstoss einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet. Damit sollen die Luftschadstoffbelastungen durch den Strassenverkehr in besonders schutzwürdigen und besonders belasteten Gebieten verringert werden.
Deutschland hat per 1. März 2007 eine entsprechende Grundlage geschaffen. Der Bund prüft derzeit, ob auf Bundesebene einheitliche Kriterien, Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für Umweltzonen geschaffen werden könnten.
Der Gemeinderat wird deshalb gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist der Gemeinderat bereit, sobald es vom übergeordneten Recht möglich ist, in der Stadt Bern Umweltzonen einzuführen?
2. Wie sähe der Fahrplan und der Stand der Vorbereitungen für die Umsetzung in der Stadt Bern aus?
3. Welche schutzwürdigen und besonders belasteten Gebieten in der Stadt sind für die Einführung einer Umweltzone denkbar?
4. Welche Schlüsse zieht der Gemeinderat aus gemachten Erfahrungen in anderen Ländern, z.B. Deutschland?
